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Autor Thema: SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht  (Gelesen 8569 mal)

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Offline neusser2005

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« am: 07. Februar 2006, 13:25:15 »
Die Stadtwerke Neuss hat heute in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung Ihre Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht. Dies sieht wie folgt aus:

Auf der Grundlage eines Durchschnittskunden, der einen Kessel mit einer Leistung von 13 Kilowatt verfügt und im Jahr 20000 Kilowattstunden verbraucht, ergibt sich ein Erdgaspreis von 6,18 Cent pro Kilowattstunde. Davon gehen 3,18 Cent, also 51,5 % als Bezugskosten an den Vorlieferanten sprich Eon/Ruhrgas. Mit jeweils 22 % Prozent machen Netzentgelte und Steuern zwei weitere große Kostenpositionen aus. Von den ursprünglich druchschnittlichen Erdgaspreis von 6,18 Cent(Bruttopreis) bleiben lediglich 0,16 Cent (oder 2,6 %) als Vertriebsmarge bei den Stadtwerken. Der Nettogewinn vor Steuern liege bei der Hälfte, also etwa acht Cent lt. Angaben des Stadtwerke Chefs Herrn Runde.

Im gleichen Artikel steht auch noch, dass es lediglich 30 von 33000 Kunden sind die ihre Rechnung aus Protest gekürzt haben und Herr Runde meinte dazu, \"Das lassen wir ab sofort nicht mehr zu, da wird der Gashahn zugedreht.


Nun stellt sich die Frage als Verbraucher und zahlungsunwillger Kunde, reichen diese Zahlen als Kalkulation aus und muss jetzt gezahlt werden ?

Gruß

neusser2005

Offline hollmoor

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #1 am: 07. Februar 2006, 13:38:33 »
neusser 2005
Am besten,ihre Stadtwerke bekommen mal einen Hinweis auf dieses Forum,falls sie noch nicht mitlesen!
Dann können sie Informationen zu Gassperrungsandrohungen zahlreich nachlesen und die aktuellen Urteile dazu!
Sind \"Diese\" noch nicht bis Neuss durchgedrungen?
Und diese sogenannte Kalkulation wollen sie doch wohl nicht ernstnehmen?
Es muß konkret nicht gezahlt werden.Informieren sie sich im Forum,wurde alles schon gebetsmühlenhaftig erörtert,so das es schon
relativ nervig ist,alles zu wiederholen!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #2 am: 07. Februar 2006, 13:50:54 »
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=597&file=dl_mg_1139074251.pdf


Das ist das neueste Urteil.Soviel zur Androhung-Gassperre!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Pelikan

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #3 am: 07. Februar 2006, 13:51:46 »
moin moin,

Zitat
Der Nettogewinn vor Steuern liege bei der Hälfte, also etwa acht Cent lt. Angaben des Stadtwerke Chefs Herrn Runde.


Das ist doch mal was.
Ohne Angaben zu vorherigen Preisen sind die Angaben nutzlos.
Und \"zudrehen\" ist nicht so einfach. Der BGH hat hat doch schon die Ankündigung verneint.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #4 am: 07. Februar 2006, 13:59:59 »
@neusser2005

Wie sollen sich denn die Gaspreise vor den Erhöhungen zusammengesetzt haben?

Es kommt doch auf die zwischenzeitliche Veränderung an oder denken Sie, dass Sie die Erforderlihkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung jetzt nachvollziehen könnten.

Vergleichen Sie die genannten Bezugskosten(steigerungen) und anderen Kosten doch einmal mit den Bezugskosten, welche die E.ON- Filialen nennen (jedoch auch noch nicht gerichtlich überprüft wurden).

Möglicherweise kaufen die Stadtwerke seit Jahren zu teuer ein:

http://www.eon-special.com/special/de/7401.jsp

Für Missmanagement haben die Kunden indes nicht einzustehen.

Die Stadtwerke Hameln konnten nach Beendigung ihres Langfristvertrages im Oktober 2005 bei einer kürzereren Bindung günstigere Bezugspreise erzielen, wie im E.ON Ruhrgas- Beschluss des Bundeskartellamtes vom 13.01.2006 nachgelesen werden kann.


Warum hatten sich dann nicht auch andere Versorger neu orientiert?

Lesen Sie vor allem auch im Forum \"Grundsatzfragen\".

Wenn Ihre Stadtwerke tatsächlich mit Sperre drohen, besorgen Sie diesen mit einem Anwalt vor Ort einen eigenen Beschluss, damit auch Ihre Stadtwerke selbst schwarz auf weiß auf gesiegeltem Papier nachlesen können, was diese dürfen und was sie bei Meidung empfindlicher Strafe zu unterlassen haben.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline sternenmeer

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #5 am: 07. Februar 2006, 17:33:00 »
hollmoor,
danke für die Info über LG-Urteil(Bonn).In diesem Urteil steht\"....bis sie
den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhöhung den Antragstellern offengelegt hat.\"
Was macht man denn,wenn der Gasversorger die Daten  in einem Gespräch offenlegt und diese einen nicht überzeugen können?Ganz
abgesehen davon,dass es ja eigentlich nicht nur um die Erhöhung/en
geht,sondern wie schon oft erwähnt,um die Kalkulation des gesamten
Gaspreises ,auch der letzten Jahre?Als Gas-Laie bin ich doch total überfordert,der Gasversorger kann mir viel erzählen.
Kann ich einfach Gründe vortragen,warum ich diese \"Billigkeitsnachweise\"
nicht akzeptieren kann ?

Gruss Sternenmeer

Offline hollmoor

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #6 am: 07. Februar 2006, 17:47:12 »
@sternenmeer

Sie glauben doch wohl nicht allen Ernstes,dass Ihnen  ihr Versorger seine komplette Kalkulation offenlegt.
Abgesehen davon,bin ich der Meinung,das solche Gespräche zu nichts führen.Eigene Erfahrung!
\"Sie müssen sich also nichts von ihrem Versorger erzählen lassen\"!
Den Nachweis über die Billigkeit des Preises kann,wenn es denn mal zur Klage kommt,nur das Gericht entscheiden.
Im übrigen bezog sich meine Info zu dem Bonn-Beschluß auf die \"Gassperrung\".Diese Drohungen der Versorger,was leider immer noch vorkommt,basieren auf keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich glaube,damit ist alles gesagt.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #7 am: 16. Februar 2006, 11:25:51 »

Offline stromdesigner

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SW Neuss hat Kalkulation der Gaspreise veröffentlicht
« Antwort #8 am: 16. Februar 2006, 12:03:15 »
Dies sieht wie folgt aus:

Auf der Grundlage eines Durchschnittskunden, der einen Kessel mit einer Leistung von 13 Kilowatt verfügt und im Jahr 20000 Kilowattstunden verbraucht, ergibt sich ein Erdgaspreis von 6,18 Cent pro Kilowattstunde. Davon gehen 3,18 Cent, also 51,5 % als Bezugskosten an den Vorlieferanten sprich Eon/Ruhrgas. Mit jeweils 22 % Prozent machen Netzentgelte und Steuern zwei weitere große Kostenpositionen aus. Von den ursprünglich druchschnittlichen Erdgaspreis von 6,18 Cent(Bruttopreis) bleiben lediglich 0,16 Cent (oder 2,6 %) als Vertriebsmarge bei den Stadtwerken. Der Nettogewinn vor Steuern liege bei der Hälfte, also etwa acht Cent lt. Angaben des Stadtwerke Chefs Herrn Runde.

Rechne doch bitte mal nach. Der Nettogewinn(8Cent) ist die Hälfte von 0,16 Cent? Wer bekommt die Netzentgelte?
Hie mal zum Vergleich mein Versorger. SVO Celle:Vorlieferant Eon-Avacon 49,8%, Steuern,Konzessionsabgabe 27,6%. SVO 22,6%

 

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