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Autor Thema: Stadtwerke Gütersloh  (Gelesen 7280 mal)

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Offline Kokuna

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Stadtwerke Gütersloh
« am: 02. Februar 2006, 16:26:25 »
Guten Tag zusammen,

folgendes Schreiben erhielt ich von den Stadtwerken Gütersloh aufgrund meines Widerspruchsschreibens gegen die Gaspreiserhöhung per Musterbrief:

....
Eine Offenlegung unserer Preiskalkulation würde für uns einen Wettbewerbsnachteil auf dem Beschaffungsmarkt nach sich ziehen, der zu einem erheblichen, wirtschaftlichen Schaden führen könnte. Dies kann nicht im Interesse unserer Kunden sein.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen der globalen Energiemärkte verändert haben. Der drastisch gestiegene Energiebedarf in Asien und Fernost führt zur Verknappung der weltweiten Ressourcen. Das gilt für Heizöl, Kohle und Erdgas. Die Verknappung des Angebotes führt zu einer Steigerung der Beschaffungskosten bei allen Energieträgern. So ist z.B. der Heizölpreis in Deutschland seit Anfang des jahres um über 50% gestiegen.
Unser Gasbezugsvertrag sieht eine quartalsweise Preisanpassung vor. Der Gaseinkaufspreis besteht aus einem Leistungspreis, der für das Mittel aus den 2 höchsten Tagesabnahmemengen eines Gaswirtschaftsjahres (1.10.-30.09.) in Rechnung gestellt wird, und dem Arbeitspreis für die gelieferte Menge in kWh. Die Änderung des Leistungspreises ist von der Lohnentwicklung, die Änderung des Gasarbeitspreises von der Heizölpreisentwicklung abhängig.
Die nach der o.g. Preissystemaik verursachten Gasbezugskosten, sind der Hauptkostenbestandteil unserer Allgemeinen Gastarife. Dazu kommen die gesetzlichen Abgaben (Erdgas- und Umsatzsteuer) und die Transportkosten innerhalb des SWG-Gasnetzes. Der SWG-Verkaufspreis deckt diese Kosten nicht in voller Höhe, so dass eine negative Vertriebsmarge entsteht. Die Vertriebskosten sind damit nicht gedeckt.
Wir werden von der Landeskartellbehörde NRW kontrolliert. Das Landeskartellamt führt regelmäßig Gaspreisvergleiche der Gasversorger in NRW duch, ein Missbrauchsverfahren ist bislang nicht gegen uns eingeleitet worden.
Letztendlich sind wir damit der Auffassung, dass wir mit unseren Erläuterungen, die Billigkeit unserer Gaspreisanpassungen nachgewiesen haben und demzufolge unsere Forderungen berechtigt sind.
Die nicht sachgerechte Kürzung der Gasarbeitspreise können wir nicht akzeptieren und bestehen auf Zahlung unserer gesamten Forderung 2005 in Höhe von ....€ Mfg...


Meiner Meinung nach ist hiermit die Billigkeit nicht nachgewiesen und will dies den Stadtwerken auch schriftlich mitteilen. Wie seht ihr das?

Die Einzugsermächtigung habe ich inzwischen löschen lassen, eine Restforderung aufgrund des Mehrverbrauchs in 2005 wurde nach dem Gaspreis von Anfang 2005 zzgl. 2% Sicherheitsszuschlag bereits überwiesen, die Abschlagszahlungen habe ich entsprechend neu berechnet. Damit dürfte mir nix passieren, oder?

Danke schon mal für Antwort(en).

MfG - Kokuna

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Gütersloh
« Antwort #1 am: 02. Februar 2006, 20:09:48 »
@Kokuna

Der Nachweis der Billigkeit wurde nicht erbracht.

Schicken Sie Ihrem Versorger hierzu den folgenden Beschluss des LG Düsseldorf:

http://www.raepower.de/PDF/20060104%20LG%20Düsseldorf%20Beschluss%2012%200%20544-05.pdf

Siehe auch hier:

Beschluss LG Düsseldorf zur Gaspreiskontrolle -  Lesen!!!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kokuna

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Stadtwerke Gütersloh
« Antwort #2 am: 10. Januar 2007, 19:04:49 »
Die Stadtwerke Gütersloh teilte zum Ende des Jahres mit, dass sich der Abrechnungszeitraum von bisher 01.01. - 31.12. in diesem Jahr zunächst auf 01.01.-31.09. verändert.
Gleichzeitig bekommen die Bürger heute in der Tageszeitung mitgeteilt, dass die SWG aufgrund der Umstellung von L- auf H-Gas ihren Lieferanten zum 01.10.07 wechselt (bisher RWE-Tochter Ruhrgas, neu auf die Wintershall-Tochter Wingas).

Das heisst dann erstmal, dass durch die Umrüstung 7,5 Mio. Euro locker gemacht werden müssen, die selbstverständlich refinanziert werden. Somit wird voraussichtlich wieder alles auf dem Rücken der Kunden ausgetragen.

Welche Auswirkungen hat so ein Wechsel außerdem, besonders im Hinblick auf laufende Widerspruchsfälle?

Ich danke schon mal vorab für Antworten.

Gruß - Kokuna

Offline Kokuna

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Stadtwerke Gütersloh
« Antwort #3 am: 12. Januar 2007, 17:02:15 »
Da will ich mal mein Posting von vorgestern nach oben schubsen, damit ich vielleicht doch noch die ein oder andere Antwort erhalte.

LG - Kokuna

Offline HHeinz

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Stadtwerke Gütersloh
« Antwort #4 am: 12. Januar 2007, 20:03:10 »
Keine,
wenn ein Versorger seinen Lieferanten wechselt ist das prinzipiell erstmal Sache des Versorgers. Interessant wird es meiner Meinung nach erst wenn der Versorger mit Ihren Kunden neue Verträge abschließen möchte.
Ein Wechsel des Lieferanten muß trotz notwendiger Investitionen nicht unbedingt schlecht sein. Der neue Versorger könnte z.B. einen günstigeren Preis anbieten.
Wenn der Versorger seinen Abrechungsrhythmus ändert und Sie Einspruch eingelegt haben würde dann zeitnah einfach eine Gegenrechnung erstellen.
Es empfielt sich rechtzeitig vor Abrechnungsende zu überprüfen ob evtl. aus den Vorrauszahlungen ein Guthaben entstehen könnte (insbesondere da der Winter bisher recht milde ausgefallen ist).

 

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