Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen  (Gelesen 21319 mal)

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Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« am: 30. Januar 2006, 11:15:55 »
Liebe Forummitglieder,

wir wohnen im Einzugsbereich des EVM Koblenz und haben den beiden letzten Gaspreiserhöhungen widersprochen. Wie bereits mehrfach hier im Forum erwähnt wurden uns bei der Schlussrechnung 2005 jedoch die \"normalen\" (also die erhöhten) Gaspreise berechnet. Daraufhin habe ich eine \"korrigierte\" (also mit den Preisen von 2003) Schlussrechnung angefertigt und den von mir ausgerechneten Betrag sofort beglichen.

Heute erhalte ich folgendes Schreiben:

---- Zitat ---
... wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben (Anm.: 17.01.2006). Sie legen darin auch Widerspruch gegen unsere Prieserhöhung zum 1.12.2004 ein.

Über die Hintergründe, die unsere Preiserhöhung rechtfertigen, haben wir Sie bereits informiert. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle noch einmal über die aktuelle Rechtsprechung informieren. Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgerichts Heilbronn (AZ: 15 C 4394/04) wurde in zweiter Instanz vom Landgericht Heilbronn revidiert. Die entsprechende Pressemitteilung zu dem Urteil haben wir Ihnen beigefügt. Ähnliche Urteile haben in jüngster Vergangenheit auch die Amtsgerichte Rostock, Oldenburg und Goslar gefällt. Diese Urteile haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Diese Urteile zeigen, dass für eine Billigkeitsprüfung im Sinne des §315 BGB der Nachweis entsprechend gestiegener Bezugskosten ausreichend ist. Diesen Nachweis haben wir vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Auch dieses Urteil legen wir zu Ihrer Information bei.

Vor diesem Hintergrund besteht nach unserer Ansicht kein Grund, Ihre Jahresabrechnung zu korrigieren. Wir sehen deshalb dem Eingang des von Ihnen bislang zurückbehaltenen Betrages in Höhe von 133,34 Euro entgegen. Als Frist hierfür haben wir uns den 31.01.2006 vorgemerkt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Forderung gegenüber Ihnen gerichtlich geltend machen müssen, wenn Sie auch weiterhin die Zahlung verweigern.

Abschließend möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: Das Landeskartellamt hat die Tarife der Gasversorger in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2006 geprüft. Die Ergebnisse liegen nun vor: Im Gegensatz zu zehn anderen Anbietern sind die Preise der EVM - wie auch bereits im Vorjahr - nicht beanstandet worden. Damit ist wiederholt von offizieller Seite bestätigt, dass wir Ihnen Erdgas zu wettbewerbsfähigen Preisen liefern.

--- Zitatende ---

Beigelegt sind:
- Pressemitteilung vom 19. Januar 2006, LG Heilbronn, AZ: 6 S 16/05 Ab
- Amtsgericht Goslar, 20. Dezember 2005, AZ: 4 C 360/05
- Amtsgericht Oldenburg, 19. Dezember 2005, AZ: E7 C 7289/05 (X)
- Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05
- Amtsgericht Koblenz, 2. Juni 2005, AZ: 141 C 403/05

Nun zur Frage:
In diesem ganzen \"Juristendeutsch\" kann man nicht klar erkennen, ob die EVM nun Recht hat oder nicht.
Muss die Erhöhung nun gezahlt werden?

Vielen Dank für die Hilfe,

Herbert Michels

Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #1 am: 30. Januar 2006, 12:10:20 »
@hermi

Sie müssen nicht zahlen, so das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19.01.2006, welches Ihr Versorger selbst zitiert. Ebenso schon ein Beschluss des LG Düsseldorf vom 04.01.2006.

Bitten Sie Ihren Versorger auch um ergänzende Übersendung der Urteile des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04 und des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 - 1 C 262/04, zitiert in der BGW- Praxisinfo der Kollegen Dres. Kunth/ Tüngler.


Lesen Sie auch hier:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13212
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2453


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #2 am: 30. Januar 2006, 12:58:59 »
Lieber Herr Fricke,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Kann die weitere Weigerung dazu führen, dass man mich vor Gericht zerrt?

MfG,

Herbert Michels

Offline Pelikan

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #3 am: 30. Januar 2006, 13:29:42 »
moin moin,

@hermi

liegt wirklich ein Urteil
- Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ 41 C 310/05
bei?
Das würde mich schon interessieren.
Was die Versorger \"unterschlagen\", bei diesen Prozessen haben Kunden geklagt. Der RA in Rostock ist auf Internetrecht spezialisiert.

Derzeit befinden sich doch alle in der Phase
\"Zeigen der Folterwerkzeuge\".

Also abwarten, es gibt noch viele \"schöne\" Sachen zu bestaunen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #4 am: 30. Januar 2006, 13:47:03 »
@pelikan

Ja, es liegt ein Urteil des AG Rostock dem Schreiben der EVM bei.
Hier die Eckdaten:
- 41 C 310/05
- verkündet am 07.12.2005
- Kläger und Prozellbevollmächtigte sind geschwärzt (unleserlich)
- Richter Rothe

Gibt es nur EINEN Rechtsanwalt in Rostock?  :shock:

Gruß,

Herbert

Offline biene

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #5 am: 30. Januar 2006, 15:03:28 »
@ Fricke

Hallo Herr Fricke,

wo kann man den genauen Wortlaut des Rostocker Urteils vom Dez. finden?

Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05


Gruß Biene

Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #6 am: 30. Januar 2006, 15:37:19 »
@biene

hermi hat das Urteil und kann es an den Bund der Energieverbraucher unter 02224- 10321 faxen, damit es dort eingescannt und online gestellt werden kann.

Auch die anderen Urteile werden nicht vollkommen  uninteressant sein.

Er kann es auch selbst im Wortlaut hier ins Forum stellen, was natürlich recht aufwendig ist. Der erstere Weg ist besser.

Schlussendlich kann auch jeder hermi nett bitten, ob er jedem Interessenten gegen Freiumschlag/ Rückporto und Kopierkosten eine Kopie zuschickt.

(hermi müsste verrückt sein, sich darauf einzulassen, weil er dann ein halbes Jahr zu nichts anderem mehr käme)


Von dem Urteil hatten wir schon Anfang Dezember gehört.

Ich habe nicht mehr in Erinnerung, ob Berufung zugelassen war/ eingelegt wurde.


Amtsgerichtsurteile spielen angesichts der in Kürze veröffentlichten landgerichtlichen Urteile nun auch bald keine große Rolle mehr.

Aber nützlich sind auch Entscheidungen, wo Verbraucher auf die Nase gefallen sind, weil man auch aus Fehlern für die Zukunft lernen kann.

@hermi

Bitte faxen Sie die Entscheidungen Goslar/ Oldenburg und Rostock an den Bund der Energieverbraucher unter o. g. Nummer.

Recht herzlichen Dank.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #7 am: 30. Januar 2006, 15:52:31 »
@ Fricke

Danke  Herr Fricke,

Dann kann ich dieses weiterreichen als Tipp!

Liebe Grüße aus Ganderkesee

Biene

Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #8 am: 30. Januar 2006, 16:37:49 »
@hermi

Es kann niemand Ihren Versorger daran hindern zu klagen.

Nur vor Gericht kann ja auch die Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhungen abschließend geklärt werden.

Eine Klage ist also etwas ganz normales und hat nichts mit einem \"vor Gericht zerren\" zu tun.

Die Gerichte sind gerade dafür geschaffen, um Streit zu entscheiden, so dass niemand mit einem Knüppel losziehen muss und darf, um sein Recht zu suchen.


Es sieht aber nach über einem Jahr Preisprotest immer noch nicht so aus, als wollten die Versorger wirklich klagen.

Fest steht nämlich schon, dass die Gaspreise einer gerichtlichen Kontrolle unterfallen.

Wenden Sie vorsorglich noch die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis ein und zahlen Sie die alten Preise weiter.

Ich habe noch kein Urteil gesehen, wo ein Versorger geklagt hat und recht bekommen hat und welches rechtskräftig wäre.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #9 am: 30. Januar 2006, 19:42:40 »
Herzlichen Dank für die Antworten.

Leider \"spinnt\" mein Fax, sodass ich das Urteil Rostock eingescannt und per e-Mail an service@energieverbraucher. de gesandt habe.
Die beiden anderen Urteile habe ich abgetippt und ebenfalls per Mail an o.a. Mailadresse gesandt.

MfG,

Herbert Michels

Offline energienetz

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #10 am: 01. Februar 2006, 08:41:20 »
bei uns ist leider nix angekommen, bitte nochmal mailen auf info@energieverbraucher.de

besten dank.

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #11 am: 01. Februar 2006, 09:04:34 »
Hallo,

hatte die Urteile auf <service@energieverbraucher.de> gesandt.
Jetzt nochmals alle Mails (3 Stück) an info@energieverbraucher.de gesandt. Hoffe, die kommen jetzt an.

Herbert

Offline Achim

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #12 am: 07. Februar 2006, 13:48:41 »
Hallo @hermi,

der Ankündigung der EVM kannst Du ruhig entgegensehen. In gleicher Art kündigte mir die EVM im Oktober 2005 die Klage an, ohne dass bislang eine Aktion folgte.

Einen Geschäftbericht gibt die EVM nicht heraus, auch nicht nach Anfrage über die Energieaufsichtsbehörde. Man wird wissen, warum.

Die EVM möchte glaubend machen, dass für eine Billigkeitsprüfung im Sinne des §315 BGB der Nachweis entsprechend gestiegener Bezugskosten ausreichend ist. Darüber wird man streiten. Die zitierten Urteile sind zur Klärung dieser Frage nicht verwertbar.

Ich empfehle - zusätzlich zum Musterbrief - den strittigen Betrag nachweisbar auf ein Konto zu legen (Sparbuch) und die Auszahlung vom Nachweis der Billigkeit gemäß §315 BGB abhängig zu machen.

10,- Euro in den Prozesskostenfond des Bund der Energieverbraucher e.V.  http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1715&  sind sicher auch gut investiert.

Sollte die EVM klagen findest Du hier: http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1741&content_news_detail=4892&back_cont_id=1741 Hilfe.

Wenn wirklich alles schief laufen sollte betröge das finanzielle Risiko 230,- Euro. Also, nicht scheu machen lassen.

Offline hermi

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #13 am: 07. Februar 2006, 14:25:43 »
@ achim

Vielen Dank für deine Ausführungen.
Deine Ausführungen geben einem natürlich auch ein wenig Sicherheit, dass man sich nicht allein auf weiter Flur befindet.
Ich lasse das Ganze also mal in Ruhe auf mich zukommen und werde im Forum weiter berichten, wenn wieder was passiert.

Gruß,

Herbert Michels

Offline Pelikan

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EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
« Antwort #14 am: 07. Februar 2006, 16:51:31 »
moin moin,

@hermi

danke für das Rostocker Urteil.
Von den 3 GasRebellen, die ich in Rostock kenne, hat noch keiner dieses Urteil von den Stadtwerken präsentiert bekommen; die werden schon wissen warum - - nicht.

Also ganz cool bleiben, damits warm wird.

Mit Gruß vom
Pelikan

 

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