Liebe Forummitglieder,
wir wohnen im Einzugsbereich des EVM Koblenz und haben den beiden letzten Gaspreiserhöhungen widersprochen. Wie bereits mehrfach hier im Forum erwähnt wurden uns bei der Schlussrechnung 2005 jedoch die \"normalen\" (also die erhöhten) Gaspreise berechnet. Daraufhin habe ich eine \"korrigierte\" (also mit den Preisen von 2003) Schlussrechnung angefertigt und den von mir ausgerechneten Betrag sofort beglichen.
Heute erhalte ich folgendes Schreiben:
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... wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben (Anm.: 17.01.2006). Sie legen darin auch Widerspruch gegen unsere Prieserhöhung zum 1.12.2004 ein.
Über die Hintergründe, die unsere Preiserhöhung rechtfertigen, haben wir Sie bereits informiert. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle noch einmal über die aktuelle Rechtsprechung informieren. Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgerichts Heilbronn (AZ: 15 C 4394/04) wurde in zweiter Instanz vom Landgericht Heilbronn revidiert. Die entsprechende Pressemitteilung zu dem Urteil haben wir Ihnen beigefügt. Ähnliche Urteile haben in jüngster Vergangenheit auch die Amtsgerichte Rostock, Oldenburg und Goslar gefällt. Diese Urteile haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.
Diese Urteile zeigen, dass für eine Billigkeitsprüfung im Sinne des §315 BGB der Nachweis entsprechend gestiegener Bezugskosten ausreichend ist. Diesen Nachweis haben wir vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Auch dieses Urteil legen wir zu Ihrer Information bei.
Vor diesem Hintergrund besteht nach unserer Ansicht kein Grund, Ihre Jahresabrechnung zu korrigieren. Wir sehen deshalb dem Eingang des von Ihnen bislang zurückbehaltenen Betrages in Höhe von 133,34 Euro entgegen. Als Frist hierfür haben wir uns den 31.01.2006 vorgemerkt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Forderung gegenüber Ihnen gerichtlich geltend machen müssen, wenn Sie auch weiterhin die Zahlung verweigern.
Abschließend möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: Das Landeskartellamt hat die Tarife der Gasversorger in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2006 geprüft. Die Ergebnisse liegen nun vor: Im Gegensatz zu zehn anderen Anbietern sind die Preise der EVM - wie auch bereits im Vorjahr - nicht beanstandet worden. Damit ist wiederholt von offizieller Seite bestätigt, dass wir Ihnen Erdgas zu wettbewerbsfähigen Preisen liefern.
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Beigelegt sind:
- Pressemitteilung vom 19. Januar 2006, LG Heilbronn, AZ: 6 S 16/05 Ab
- Amtsgericht Goslar, 20. Dezember 2005, AZ: 4 C 360/05
- Amtsgericht Oldenburg, 19. Dezember 2005, AZ: E7 C 7289/05 (X)
- Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05
- Amtsgericht Koblenz, 2. Juni 2005, AZ: 141 C 403/05
Nun zur Frage:
In diesem ganzen \"Juristendeutsch\" kann man nicht klar erkennen, ob die EVM nun Recht hat oder nicht.
Muss die Erhöhung nun gezahlt werden?
Vielen Dank für die Hilfe,
Herbert Michels