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Autor Thema: Erdgas-Preisgleitklausel der RheinEnergie Köln  (Gelesen 6930 mal)

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Erdgas-Preisgleitklausel der RheinEnergie Köln
« am: 25. Januar 2006, 00:49:49 »
Der \"Kölner Stadt-Anzeiger\" schreibt in einer Meldung vom 24.1.06:
\"Die in den \"Fair-Regio\"-Verträgen angewandte Preisgleitklausel, die den Gastarif an die Notierung für Heizöl an der Börse Düsseldorf koppelt, sei rechtens und werde auch vor Gericht Bestand haben.\"
Meines Wissens stimmt das so nicht. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden ermittelt die sog. Verbraucherpreise in Düsseldorf und veröffentlicht sie in einem ihrer Berichte. (Genaueres dazu auf \"myblog/sunnus.de) In den so ermittelten Preisen sind die gesamten Geschäftskosten eines Heizöl-Einzelhändlers so wie die seiner Vorlieferanten enthalten.
Das GVU hat natürlich sämtliche Kosten seiner Geschäftstätigkeit bereits in seinen Erdgaspreis integriert. Durch die Bezugnahme auf den Heizölpreis läßt er sich die Kosten der Geschäftstätigkeit aller Heizöllieferanten bezahlen, obgleich sie bei ihm gar nicht angefallen sind.
Fair wird der Referenzpreis für Heizöl erst dann, wenn die GVU den Verkaufspreis einer Raffinerie bei Abnahme von mindestens 5 Mio t zugrunde legen würden.

 

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