@Cremer,
meine gekürzte Abschlagsberechung hatte ich im Januar 2006 gemacht und auch überwiesen. Also meine Rechnung wird zum 31.12. gestellt.
Anhand der damaligen Berechung der EVI konnte ich erkennen, dass der Vorjahresverbrauch zur Grundlage genommen wurde. Also den Vorjahresverbrauch mit dem Preis von September 2004 bestimmte dann die Abschlagshöhe, die ich überwies.
Da mir selbst bewusst ist, dass der Winter kalt und dementsprechend der Gasverbrauch höher war, hatte ich vor ein paar Tagen erst den Zähler abgelesen und berechnet, was nun monatl. auf mein Sparbuch kommen sollte, damit ich:
1. das Geld aus dem Mehrverbrauch hab (zum alten Preis),
2. die Differenz der Preise
Ich selbst kann mir das ja aus Vorsicht großzügig kalkulieren, was auf mein Sparbuch kommt. Weils die Hälfte vom (Abrechnungs)Jahr ist, habe ich den abgelesenen Verbrauch mal 2 genommen.
Also die nächste Abrechnung kommt dann Mitte Januar 2007.
Und nun kam der Brief von der EVI zur neuen Abschlagshöhe. Insofern konnte ich auf der HP der EVI fündig werden, was die neuen Preise sind.
(Verivox hat da aufgerundet) Netto 5,213 /Brutto 6,047 ct/kWh.
Ich habe gestern nachmittag versucht, jemanden dort telefonisch zu erreichen, um zu erfragen, wie die auf die Abschlagshöhe kommen. Aber Freitag nachmittag ist das wohl ein schlechter Zeitpunkt.
Die EVI gibt in dem Schreiben selbst einen höheren Gasverbrauch von 15 % an. Kann ich dann den für meine Berechnungen nehmen? Der wär zumindest geringer als der, den ich mir hochgerechnet habe.
Denn ungefähr kommt das hin, wenn ich den halben Vorjahresverbrauch und den abgelesenen zusammenrechne.
Ich bin deswegen verwirrt, was sie nun kriegt, weil ich hier im Forum gelesen hab, wenn ein höherer Verbrauch zu erwarten ist, muss die Berechnung auf den geschätzten Verbrauch erfolgen.