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Autor Thema: Stadtwerke Buchholz i.d.Nordheide: Testat Wirtschaftsprüfer  (Gelesen 5720 mal)

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Offline arche-noah_de

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Hallo,

bin seit Oktober 2004 Gaspreiserhöhungs-Verweigerer bei den Stadtwerken Buchholz i.d.Nordheide. Zusammen mit der letzten Erhöhung vom 01.01.2006 beträgt die Erhöhung insgesamt 37,5%.

Anfang Januar 2006 informierten mich die Stadtwerke, dass man die vorgenommenen Preiserhöhungen von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat prüfen lassen. Ergebnis der Prüfung und Konsequenzen aus Sicht der StW Buchholz:
1. die geforderten Gaspreises seien angemessen
2. der Offenlegung der Kalkulation wäre man hiermit nachgekommen
3. zukünftige Forderungen sind ohne Abzug auszugleichen
4. ausstehende Beträge sind bis 18.01.2006 nachzuzahlen (hatte mit der Jahresabrechnung September 2005 mein Guthaben und die neuen Abschlagszahlungen mit den Gasarbeitspreisen von vor Oktober 2004 neu kalkuliert und seit Oktober 2005 per Dauerauftrag die reduzierten Abschlagszahlungen gezahlt; der Nachzahlung zum 18.01.2006 bin ich selbstverständlich nicht nachgekommen)
5. erfolgt keine Nachzahlung zum 18.01.2006 würde man die offenen Forderungen in das Mahnverfahren mit aufnehmen.

Die StW Buchholz vertreten ferner folgende Ansichten:
1. Einspruch wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB ist bei den StW Buchholz nicht anwendbar, da man nur die Preiserhöhung des Vorlieferanten (E.ON Hanse) weitergegeben habe
2. sie werden von E.ON Hanse (ihrem Vorlieferanten) selbst wie ein Endkunde behandelt
3. als Handelsunternehmen steht den StW Buchholz der Einwand  der Unbilligkeit nach § 315 BGB nicht zur Verfügung
4. vielfach zitierte Urteile von Amts- und Landgerichten sind auf die StW Buchholz nicht anwendbar.

Diese Ansichten der StW Buchholz teile ich natürlich nicht.

Zurück zum Testat. Dieses steht mir zur Einsicht zur Verfügung. Ich vermute stark, dass dieses Testat nur eine prozentuale Preiszusammensetzung beinhaltet (wenn überhaupt). Damit wäre es aber nicht möglich, zu prüfen, ob die StW Buchholz nur ihre gestiegenen Bezugspreise weitergeben. Dazu benötige ich ja die absoluten Bezugspreise und nicht die prozentualen Erhöhungen von E.ON Hanse, es sei denn, mein Gasarbeitspreis wäre auf den Cent genau der Bezugspreis der StW Buchholz.
Wahrscheinlich ist das genau die \"Problematik\", mit der sich z.Z. auch die Kläger von E.ON Hanse beim Landgericht Hamburg rumschlagen, da man zur Billigkeitsprüfung mit Absolut- und nicht mit Prozentual-Werten arbeiten muss.

Möchte dennoch gerne das Testat einsehen. Vielleicht kann mir jemand mal einige Hinweise geben, welche Informationen ich im Testat suchen sollte.

Desweiteren bin ich auf der Suche nach Mitstreitern im Sinne von Gaspreiserhöhungs-Verweigerern bei den StW Buchholz i.d.Nordheide. Zwei Mitstreiter hatten sich bereits unter \"energieverbraucher.de\" in der \"Einwender-Liste\" unter PLZ 21244 meine Telefonnummer besorgt und mit mir Kontakt aufgenommen. So konnte man sich gut abstimmen, auf welchem Informationsstand jeder ist und welchen Status der jeweilige Einspruch hat.

Freue mich auf das Feedback.

Gruß aus der Nordheide !

arche-noah_de

Offline Cremer

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Stadtwerke Buchholz i.d.Nordheide: Testat Wirtschaftsprüfer
« Antwort #1 am: 23. Januar 2006, 23:45:37 »
@arche-noah_de,

war schon alles dargewesen in der Argumentatiuon der Versorger, da tut sich nichts neues mehr auf.
MFG
Gerd Cremer
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