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Autor Thema: Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat  (Gelesen 17747 mal)

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Offline PVGF

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #15 am: 04. November 2007, 14:27:00 »
Zitat
Original von harlekinmaus
Bin nicht bereit zu zahlen und habe meinen Standpunkt auch mehrfach schriftlich dargelegt, soll ich nun noch mal Antworten und schreiben \" BITTE VERKLAGE MICH !!! oder einfach nicht mehr reagieren?

Weder noch!
Deren TÜF-Zertifikat ist so viel \"Wert\" wie die Testate sogenannter Wirtschaftsprüfer.
Lesen Sie hier nach:
Vollkommen unzureichende WP- Testate

Darauf können Sie, wenn Sie nochmals antworten möchten, hinweisen.
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline jimwalker

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #16 am: 12. November 2007, 12:24:17 »
Hallo,
wollte nur mitteilen, das du nicht allein bist. Auch ich bin seit langer Zeit in regem Schriftverkehr mit der EVSE.
Stand der Dinge bei mir: Habe natürlich auch nach dem Urteil vom 13.7.07
die Zahlungsaufforderung bekommen, bei mir sind\'s rund 350 EUR.
Natürlich nicht gezahlt und den Musterbrief in vollem Wortlaut abgeschickt,
Worauf dann promt die zweite Aufforderung kam + Tüv Rheinland.
Gut zu wissen das das Ding keinen besonderen Wert hat, übrigens im 2. Absatz des Musterbriefes steht ja, das ich solcherlei Nachweise nicht anerkenne. Ich warte jetzt erst mal ab was jetzt kommt, denn als Zahlungsziel ist der 12.11.07 vorgegeben.
Übrigens habe ich den neuen Gasvertrag, der da im April kam, auch nicht unterschrieben. Außer einem kurzen Telefonat kam da auch nichts mehr.
Bevor ich den 1. Brief abgeschickt habe, habe ich meine Rechtsschutzvers.
informiert, die haben mir auch gleich eine Schadennummer gegeben, so das im Falle einer Klage die Kosten gedeckt sind.
Ich wohne in einem Ortsteil von Oßling und eins kann ich versichern ich bleibe standhaft!!
MfG jimwalker

Offline jimwalker

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #17 am: 18. November 2007, 13:38:16 »
Hallo,
ich denke die Preiserhöhung zum 01.01.08 ist auch in ihrem Briefkasten gelandet. Ich habe dementsprechend mit Musterbrief von \"belkin\" geantwortet.
Nur leicht geändert. Bei Fragen bei mir melden.
Schönen Sonntag
Gruß jimwalker

Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #18 am: 12. Januar 2008, 16:10:20 »
Hallo jimwalker,

schön, dass es im Umkreis von Wittichenau noch mehr Verrbaucher gibt , die sich gegen die Gaspreiserhöhung wehren.

In den nächsten Tagen kommt die Jahresrechnung 2007 und da wird ein hetiger Nachzahlungsbetag draufstehen. Ich habe dieses Spielchen ja schon im letzten Jahr durch.

Ich werde wie bereits 2005 und 2006 eine entsprechende Berichtigung  vornehmen und mal schauen was weiterhin geschieht, aber nervig ist die ganze Sache schon und vorallem sehr langwierig.

Wir Zahlen immer noch den Betrag von Dez. 2004. Ich habe mittlerweile so viel Papier vom Versorger bekommen, dass dieses einen dicken Ordner füllt.

Also nur Mut zum SPAREN und durchhalten.

LG. aus Wittichenau nach Oßling
harlekinmaus

Offline harlekinmaus

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #19 am: 12. Dezember 2008, 18:51:40 »
Will es nicht versäumen, meine Mitstreiter auf den neusten Stand der Dinge zu bringen.
Mir ist gestern ein Mahnbescheid des Amtgerichtes Aschersleben Gemeisames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, 39418 Staßfurt zugegangen.
Das streitige Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Hoyerswerda.
Es betrifft die Gasrechnungen für das Jahr 2005, 2006, 2007 und Saldo 2008.
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht wurde.

Ich werde dem Anspruch insgesamt widersprechen. :)

Kann ich den Widerspruch auch bei Amtgericht Hoyerswerda persönlich abgeben oder muss er mit Einschreiben an das Amtsgericht welches ihn erlassen hat ?

Ich glaube jetzt ist es an der Zeit sich einen Anwalt zu suchen und die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einzuholen oder?

Viele Grüße HARLEKINMAUS

Offline userD0010

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #20 am: 17. Dezember 2008, 18:00:43 »
harlekinmaus:
Dem Ihnen zugegangenen Mahnbescheid war doch vermutlich eine Anlage beigefügt, auf der Sie in Zeile 2 dem Anspruch insgesamt widersprechen konnten/können. Das dann mit Ihrer Unterschrift in Zeile 12 versehen, ist innerhalb von 12 Tagen dem ausstellenden Amtsgericht (hier das für Ihr Bundesland zuständige Mahngericht Aschersleben) zurückzuschicken.
Um sicherzugehen, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie die Post-Mehrgebühren für Einwurf/Einschreiben investieren.
Auch den gelben Briefumschlag mit der Postzustellung sollten Sie für den Ernstfall aufbewahren, da aus diesem der Zugang des Mahnbescheides ersichtlich ist.

Offline ben100

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Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat
« Antwort #21 am: 17. Dezember 2008, 18:11:17 »
Die Zusage hätte ich mir aber schon länger geholt.

Ab zum Fachanwalt und los geht´s!

 

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