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Autor Thema: Auftrag storniert  (Gelesen 11340 mal)

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Offline Melli

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Auftrag storniert
« am: 18. Oktober 2017, 18:12:22 »
Hallo Forum, ich bin ratlos wie ich folgendes Problem lösen soll:

Ich habe am Wochenende einen neuen Gasversorger ab 20171201 gesucht, und habe mich für die SEV Kamen entschieden.
Lief eigentlich ab wie zu erwarten, meine Boni ist OK, Anmeldung beim Netzbetreiber und Auftragsbestätigung kamen per Mail, gestern die Bestätigung der Belieferung, und heute das:

Zitat
Betr.: Stornierung ihres Auftrages IDXXXXX
"Sehr geehrte Frau MXXXr,
Sie haben sich für uns als Energieversorger entschieden, weil wir einen sehr günstigen Preis angeboten haben. Leider war dieser Preis so günstig, dass wir dieses Angebot nicht aufrechterhalten können.
Zum Hintergrund: aktuell werden die Netzentgelte neu verhandelt für das Jahr 2018 und ein Dienstleister, der diese Daten pflegt, hat bei den Netzbetreibern, die ihre Daten noch nicht veröffentlicht haben, ein Netzentgelt in Höhe von 0,- € eingetragen. So auch in Ihrem Wohnort.
Aus diesem Grund sind die Tarife um das Netzentgelt zu günstig an die Portale übermittelt worden, so dass Sie dann auf uns aufmerksam geworden sind.
...

Ich habe eine Auftrags und Belieferungsbestätigung inc. der vereinbarten Preise vorliegen und gehe  davon aus, daß dieser Vertrag bestand hat?

LG, Melli
 
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« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 09:48:05 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2017, 20:59:23 »
Nach Ihren Angaben und den für das Vertragsverhälnis geltenden AGB ist davon auszugehen, dass zwischen dem Gaslieferanten und Ihnen ein rechtswirksamer Gasliefervertrag zustande gekommen ist, der für beide Vertragsparteien für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit rechtsverbindlich ist und von den Par-teien nur zu den in den AGB genannten Bedingungen ordentlich gekündigt werden kann. Sollte Ihnen auch eine eingeschränkte Preisgarantie zugesagt worden sein, so ist der Versorger auch daran für den dafür vereinbarten Zeitraum gebunden. Im Grunde genommen könnten Sie demnach der Auftrags-/Vertragsstornierung widersprechen.

Aber, wenn auch davon auszugehen ist, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, könnte es noch zu einem juristischen Nachspiel kommen und es für Sie zweckmäßig sein, rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. .....
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 16:31:50 von Didakt »

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2017, 15:03:25 »
OK, danke für die Hinweise. Ich habe der Vertragsstornierung widersprochen und diese Antwort bekommen:

Zitat
Betreff: Stornierung Ihres Auftrages ID XXXX
"Sehr geehrte Frau MXXXr,
 
das Widerrufsrecht besteht für beide Parteien, so dass bei Umständen, bei denen solche Fehler passieren, der Vertrag widerrufen werden können.
...


Stimmt das?
Ist es sinnvoll der Empfehlung der SEV zu folgen und einen anderen Versorger zu beauftragen?
Die Preisdifferenz zwischen dem "stornierten" Vertrag und dem aktuellen Angebot auf "kleinerracker.de"
beträgt ca.180€, alternative Anbieter liegen ca. 50€ über dem geschlossenen Vertrag, sind aber alle mit Sofort- und Neukundenbonus etc.

LG, Melli

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« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 09:50:56 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2017, 17:33:40 »
Der im Gesetz (§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) verankerte Verbraucherschutz, das Widerrufsrecht, kann vom Versorger (Unternehmer) nicht in Anspruch genommen werden. Es gilt der Grundsatz „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten“. Es sei denn, im Ver-trag/gemäß AGB zum Liefervertrag ist die beiderseitige Widerrufsmöglichkeit vereinbart worden.

Fragen Sie den Versorger, auf welche Rechtsgrundlage er meint, sein vermeintliches Widerrufsrecht stüt-zen zu können und halten Sie an Ihrem Widerspruch gegen seine „Vertragsstornierung“ fest.

Es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie in dieser besonderen Situation zu einem anderen Versorger wechseln wollen/sollten. Aus meiner Sicht ist hier explizit der Preis maßgeblich.

Wie schon gesagt, der Versorger könnte auch noch den ... ins Spiel bringen. Dann sollten Sie wechseln und sich auf keine juristische Auseinandersetzung einlassen, die Nerven kostet und möglicherweise auch Anwaltskosten. Aber lassen Ihrerseits in Ihrer Kommunikation mit dem Versorger in jedem Fall den § ... unerwähnt!
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 16:35:25 von Didakt »

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2017, 18:18:10 »
Ich habe weder im  Vertrag, noch in den AGB und auch nicht in der Widerrufsbelehrung eine beiderseitige Widerrufsoption gefunden, die mit Auftragsbestätigung gemailte Belehrung startet so:  "Soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt für Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung:"
Ich werde das nochmal hinterfragen und notfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

LG, Melli

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2017, 19:26:01 »
Ich habe gerade eine Kündigungsbestätigung der SEV erhalten, sitze ich hier im falschen Film?

Zitat
...
Kündigungsbestätigung
Sehr geehrte Frau MXXXr,
wir bedauern Ihre Entscheidung, Ihren Gasversorger wechseln zu wollen, möchten es aber nicht versäumen, Ihnen für Ihr bisheriges Vertrauen zu danken.
Wir haben Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen diese zum: 01.12.2017.

...

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« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 09:54:45 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2017, 20:30:18 »
Die Kündigungsbestätigung ist in der Tat an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wenn Sie sich selbst nicht in der Lage sehen, diesem Treiben schnellstens vehement zu begegnen oder auf das nachfolgende Schreiben keine positive Antwort erhalten, dann schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt ein. Zuvor schreiben Sie dem Versorger sofort einen kurzen Brief per Einschreiben Einwurf, Abdruck davon im PDF-Format vorab per E-Mail an den Versorger: Betreff: Gasliefervertrag (Tarifbezeichnung), Vertragskontonummer, Bezug: Bisheriger Schriftwechsel, Tenor:

Edit: […] Der vormals hier stehende Text hat seinen Zweck erfüllt und wurde deshalb gelöscht.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 10:20:49 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2017, 20:40:31 »
Sind das nur Schnipsel aus der Korrespondenz oder ist das genau so angeführt? Betreffzeile: "Stornierung des Auftrages IDXXXXX"
Einen Auftrag stornieren kann -logischerweise- nur derjenige, der diesen Auftrag erteilt hat. Der Vertragspartner kann dann annehmen oder ablehnen. Insofern hätte ich das Schreiben einfach nur als gegenstandslos zurückgewiesen.
@didakt schreibt von einer Vertragsstornierung? Also was nun?
Ich glaube, dass das Wording hirer durchaus eine Rolle spielen könnte!


Offline bolli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2017, 08:35:02 »
Ich sehe das so, dass der Versorger durch die "Widerspruch" der Kundin auf seinen Widerruf gemerkt hat, dass ihm da Wind entgegen weht und er versucht nun über die Nummer "Kundin kündigt, zwar zu früh laut AGB aber wir gehen drauf ein" (haben wir bei anderen Versorgern beiu dem Versuch, Boni zu vermeiden ja auch schon gehabt) aus der Nummer raus zu kommen.

Mit der Auftragsbestätigung dürfte der Vertrag zustande gekommen sein (so ist es in den meisten AGB zu finden). Das der Versorger noch mal den begriff "Auftrags-ID" verwendet soll wohl den Eindruck erwecken, es sei eben noch kein Vertrag rechtswirksam zustande gekommen, den man nicht mehr rückgängig machen kann.

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #9 am: 20. Oktober 2017, 10:05:24 »
Guten Morgen,
hier ist noch der Inhalt der Mail im Wortlaut, die zitierte "SEV Kundigungsbestatigung" war als Dateianhang enthalten:

Zitat
Betreff: SEV Kündigungsbestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Vertragsbestätigung / Auftragsbestätigung oder ein anderes wichtiges Dokument als PDF-Datei für Ihren bei uns abgeschlossenen Vertrag.
...


Die Texte sind lediglich anonymisiert und sonst unverändert per copy&paste übernommen.

Wie angeregt habe ich die angeblich für beide Vertragsparteien bestehende Widerrufsoption hinterfragt und die Kündigungsbestätigung zurückgewiesen und eine Frist bis 26.10.2017 zur erneuten Bestätigung der vertraglich vereinbarten Erdgasbelieferung ab 01.12.2017 gesetzt. Bei Ausbleiben der Bestätigung wird sich nach Ablauf der Frist unverzüglich mein Anwalt mit der Angelegenheit befassen.

LG, Melli

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« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 09:58:25 von DieAdmin »

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #10 am: 20. Oktober 2017, 14:08:46 »
Ich habe gerade eine Antwort auf meinen Einwand bekommen:

"Sehr geehrte Frau MXXXr,

wir können Ihre Verärgerung verstehen und entschuldigen uns für die aufgetretenen Umstände.

Dieses Widerrufsrecht unsererseits  besteht aber dennoch, siehe AGB’s Abschnitt 1.3. - https://kleinerracker.de/agb

Unsererseits besteht in diesem Fall leider keine Wahl, als fehlerhafte, auf falschen Daten basierende Verträge zu widerrufen.



Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX"

Zu einem Widerrufsrecht finde ich unter dem genannten Abschnitt nichts:

"1.3  Der  Vertrag zwischen  Ihnen  und der  SEV  kommt mit  der  Annahme  Ihres
Belieferungsauftrages  (Angebot) durch Auftragsbestätigung  der  SEV  in  Textform
(inklusive  E-Mail)  unter  Angaben  des  voraussichtlichen  Lieferbeginns,  der
Vertragslaufzeit und der Kündigungsmöglichkeit zustande. Die SEV behält sich vor, Ihr
Angebot ablehnen zu können. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle
für  die  Belieferung  notwendigen  Maßnahmen  (Kündigung  des  bisherigen
Liefervertrages etc.) erfolgt sind, notwendige/korrekte Daten übermittelt/vorliegen und
dass Ihr örtlicher Netzbetreiber die Belieferung mit einem sog. Standardlastprofil mit
Eintarifmessung bestätigt, die  Zählergröße  eines  G4-Zählers  nicht  überschritten, Ihr
Anschluss  zum  Lieferbeginn  nicht  gesperrt  ist und  eine  positive  Auskunft  über  ihre
Bonität (vgl. Ziff. 11.3) vorliegt. Die in dieser Ziff. 1.3 benannte Einschränkung auf die
Belieferung von Entnahmestellen mit Eintarifmessung mit max. Zählergröße G4 kann
ausschließlich  nur  durch  eine  Sondervereinbarung  in Ihrer  Auftragsbestätigung
aufgehoben  werden. Die  SEV ist  berechtigt  anfallende  Mehrkosten  für  andersartige
Messeinrichtungen und/oder Zählergrößen entsprechend der Preisblätter des örtlichen
Netzbetreibers/Messstellenbereibers an  Sie  weiter  zu  berechnen. Der  nachfolgende
Satz gilt nur für Privatkunden, nicht für Gewerbekunden. Eine Belieferung erfolgt nicht
vor Ablauf Ihrer Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei
denn, Sie fordern die SEV hierzu ausdrücklich auf"

Ich bin sehr gespannt auf die Einschätzung meines Anwaltes, ich werde im Rahmen der "Dieselthematik" von einem Fachanwalt für Vertrags und Zivilrecht gegen die Volkswagen AG vertreten, dem werde ich den Vorgang dann wohl auch anvertrauen.

LG, Melli


Offline Didakt

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #11 am: 20. Oktober 2017, 16:25:01 »
Aus dieser bedeutungslosen, rechtsgrundlosen Antwort/Aussage entnehme ich, dass Sie meine Textvorlage nicht verwendet haben. Dazu hätte denen etwas Besseres einfallen müssen. :D

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #12 am: 24. Oktober 2017, 13:31:00 »
 :D Danke, ich habe mich zwar nicht wortwörtlich aber inhaltlich doch sehr eng an der Vorlage orientiert und dazu noch folgende Erklärung der SEV erhalten, die lesen hier wohl mit?
"Betreff: Stornierung Ihres Auftrages ID XXXX
Sehr geehrte Frau MXXXr,
in der vergangenen Woche haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir mit Ihnen zu den am Wochenende gültigen Konditionen kein Vertragsverhältnis schließen können. Wir möchten dies noch einmal kurz begründen.
Wir stützen unsere Mitteilung darauf, dass wir in dem Falle, dass wir Ihnen eine Vertragsbestätigung zukommen haben lassen, im Irrtum über den Inhalt dieser Bestätigung waren. Wir waren davon ausgegangen, dass Netzentgelte in der richtigen Höhe berücksichtigt wurden. Das war aber nicht der Fall.
Es lag auf unserer Seite ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB vor und wir fechten damit den möglich geschlossenen Vertrag nach § 142 BGB an..."
Ich habe die Nachricht der SEV vom Freitag als abschliessende Stellungnahme betrachtet und alle Dokumente chronologisch für den RA geordnet, leider ist der gerade im Urlaub und nur eine Vertretung erreichbar. Ich habe mit den Unterlagen bei der in den Mails genannten schlichtungsstelle-energie.de ein Schlichtungsverfahren beantragt, der Verfahrensbeginn wurde heute unter Nennung des Aktenzeichens bestätigt. Die Mail der SEV mit Bezug auf die Anfechtung kam dann 2 Stunden nach Absenden des Schlichtungsantrages.
Besteht die Möglichkeit die Anfechtung zurückzuweisen?
Ich habe den Auftrag nicht wie behauptet über ein Portal, sondern direkt über kleinerracker.de erteilt, eine Übermittlungspanne zu den Portalen spielt hier keine Rolle, vielmehr hat der die Daten pflegende Dienstleister dem Versorger hier falsche Preise genannt und die SEV hat diese ungeprüft in die Kalkulation übernommen, "0" ist nunmal "0" und nicht NULL. Die SEV könnte doch dann auch den Dienstleister für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft ziehen?
Kann die SEV durch die vorangegangene Argumentation mit dem Widerrufsrecht die Option der Anfechtung verspielt haben?

LG, Melli



Offline Didakt

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #13 am: 24. Oktober 2017, 17:00:11 »
Zitat von: Melli am Heute um 13:31:00
[…] die lesen hier wohl mit? […] Kann die SEV durch die voran-gegangene Argumentation mit dem Widerrufsrecht die Option der Anfechtung verspielt haben?

Mitlesen kann, muss aber nicht sein. Ggf. wären solche im Kontext getroffene Aussagen dieser Art folglich „nicht hilfreich“. Es zeigt sich, dass es zweckmäßig ist, künftig davon abzusehen bzw. die Übermittlung per PM vorzuziehen.

Lassen Sie sich im Übrigen von Ihrem RA beraten.

Offline Melli

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Re: Auftrag storniert
« Antwort #14 am: 06. November 2017, 14:09:28 »
Ich habe heute eine Reaktion der SEV auf den Schlichtungsantrag erhalten:

"Sehr geehrte Frau MXXXr,

wir haben Ihre Beschwerde über die Schlichtungsstelle erhalten.
Uns ist daran gelegen, dass wir mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung finden.

In der Sache haben wir versucht Ihnen unsere Position zu erklären,...
..
Damit keine weiteren unnötigen Diskussionen entstehen, teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Forderungen erfüllen werden, dies auf Basis der Kulanz und ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtsschuld unsererseits. Den daraus für uns entstandenen Schaden werden wir dann an anderer Stelle geltend machen, nicht bei Ihnen.

Somit haben wir in der Angelegenheit für sofortige Abhilfe gesorgt. Sie erhalten wunschgemäß den Vertrag mit den niedrigen Preisen, geplanter Lieferbeginn ist der 01.12.2017..."

Damit bin ich doch einverstanden!

Richtig geärgert habe ich mich über die Versuche der SEV mich mit dem Widerrufsrecht abzuwimmeln, das geht ja gar nicht!

LG, und vielen Dank, Melli  :)



 

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