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Autor Thema: EON reagiert auf Kündigung nicht  (Gelesen 12123 mal)

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Offline Erdferkel

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EON reagiert auf Kündigung nicht
« am: 14. Januar 2019, 20:43:54 »
So nebenbei: Ich hab grad genau dieses Problemchen mit der seriösen Eon... ordnungsgemäss gekündigt und Bestätigung angefordert, NULL Reaktion bisher.
Ich gehe genau wie im vorigen Post beschrieben vor, erstmal geprüft ob die Kündigung korrekt formuliert und mit allen Angaben versehen war, passt, ist noch jede Menge Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, bin völlig entspannt, gibt jetzt eine freundliche Erinnerung per Mail, wenn das nicht fruchtet gibts eine förmliche Zustellung der Kündigung, Kosten stelle ich Eon dann in Rechnung bzw. ziehe ich es von der Schlussrechnung ab!

Offline bolli

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #1 am: 15. Januar 2019, 08:22:28 »
So nebenbei: Ich hab grad genau dieses Problemchen mit der seriösen Eon... ordnungsgemäss gekündigt und Bestätigung angefordert, NULL Reaktion bisher.
Da die wirksame Kündigung alleine vom Zugang und nicht von der Bestätigung abhängig ist, ist das aus Sicht der Fa. auch o.k. so. Es hat nur die lästige Prozedur zur Folge, die Sie schon beschrieben haben. Ist zwar nicht schön, aber warum sollen es uns die Firmen auch schön machen, wenn auch wir nur an uns denken.  :)

Offline Didakt

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #2 am: 15. Januar 2019, 11:16:59 »
Die Thematik „richtige Kündigung“ ist hier schon in extenso behandelt worden. Es ist richtig, dass es einer Kündigungsbestätigung an sich nicht bedarf.
Bei Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers – z. B. Briefkasten, Wohnung, Geschäftsräume, Postschließfach – gelangt und er unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.
Mit den unterschiedlichen Zustellungsmöglichkeiten einer Kündigungserklärung gehen auch die hier im Forum umfänglich beschriebenen unterschiedlichen Probleme einher. Denn:

Dem Kündigungsberechtigten obliegt die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs. Allein der Nachweis der Absendung genügt nicht. Vielmehr muss im Streitfall nachgewiesen werden können, dass das im Original unterschriebene Exemplar dem Empfänger zugegangen ist.

Warum also selbst kündigen? Ich habe bei meinen jährlichen Versorgerwechsel noch nie selbst gekündigt, sondern dies immer dem neuen Versorger überlassen – bislang völlig problemlos. Nachstehend eine diesbezügliche Empfehlung des BdEV:


Soll ich selbst meinen alten Versorger kündigen?
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen oft sehr kurz bemessen sind.
Bei Verträgen, die in Kürze auslaufen und sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängern würden. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
« Letzte Änderung: 15. Januar 2019, 17:35:01 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #3 am: 15. Januar 2019, 11:58:05 »
Nein danke, mach ich lieber selbst, da weiss ich an wen ich mich wenden muss wenns schiefgeht! 🤪

Offline Erdferkel

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #4 am: 15. Januar 2019, 18:27:16 »
...
... Vielmehr muss im Streitfall nachgewiesen werden können, dass das im Original unterschriebene Exemplar dem Empfänger zugegangen ist.
...

Das ist natürlich völliger Bullshit, kann man so nicht stehenlassen:

Für ab 01.10.2016 geschlossene Verträge reicht eine Kündigung in Textform, also ohne daß das „im Original unterschriebene Exemplar dem Empfänger zugegangen ist.“.

E-Mail reicht.

Für den Zugangsnachweis ist natürlich der Kunde verantwortlich, daher die höfliche Bitte um Bestätigung von Eingang und Wirksamkeit der Kündigung.

Ich komm mir hier manchmal wie bei „Find me in Paris“ vor, schaut meine Tochter gerade, @Didakt, in welchem Jahrhundert lebst du?  ;)

Offline Didakt

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #5 am: 15. Januar 2019, 21:21:10 »
Zwischenzeitlich ist das „Ferkelchen“ in Sachen Kündigung per E-Mail fündig geworden und will uns wissen lassen, was hier im Forum schon anno 2016 ausgiebig behandelt wurde. Kalter Kaffee ist das!

Ich hatte von „Streitfällen“ gesprochen, die ja insbesondere von bestimmten Billigheimern inszeniert werden. Dabei gilt es, auf „Nummer Sicher“ zu gehen, um ggf. das Gericht von der Beweiskraft einer Kündigung zu überzeugen. Bei E-Mail-Kündigungen kann es insofern bekanntermaßen durchaus zu Problemen kommen. Dies ist in diversen Internet-Beiträgen nachzulesen.
Zur Vorgehensweise siehe auch Empfehlungen im folgenden Link: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/worauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132

Offline bolli

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #6 am: 16. Januar 2019, 07:35:11 »
Ich hatte von „Streitfällen“ gesprochen, die ja insbesondere von bestimmten Billigheimern inszeniert werden. Dabei gilt es, auf „Nummer Sicher“ zu gehen, um ggf. das Gericht von der Beweiskraft einer Kündigung zu überzeugen.
Da möchte ich @Didakt durchaus Recht geben. Ich kündige ebenfalls selbst (habe zum einen keine Lust, wenn es schiefgeht, mit dem neuen Versorger direkt einen Schadensersatzprozess zu führen und bin dadurch auch unabhängig davon, wie lange die Kündigungsfrist in den Verträgen ist. Es wird ein halbes Jahr vorher gekündigt und gut ist), bevorzuge ein zweistufiges Verfahren. Da ich sehr früh kündige, kündige ich erst per Mail mit der Bitte um Bestätigung. Erfolgt da innerhalb von 4 Wochen keine Reaktion geht's per Einschreiben/Einwurf weiter. Die Diskussion, dass damit der INHALT des Schreibens noch nicht nachgewiesen ist, kenne ich, war aber bisher ausschließlich theoretischer Natur, da in zwei Fällen, in denen der Versorger sperrig war, die Kopie des Zustellnachweises der Online-Sendungsverfolgung ausreichte. Aber diese Vorgehensweise ist ja u.a. auch abhängig vom Kündigungszeitpunkt, sprich, wieviel Zeit man sich lassen kann, ohne die Kündigungsfrist zu verpassen.
Insofern erwähne ich immer nur die Zustelloption.

Offline Erdferkel

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Re: EON reagiert auf Kündigung nicht
« Antwort #7 am: 18. Januar 2019, 13:08:05 »
Kündigungsbestätigung ist eingegangen, erledigt.

 

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