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Autor Thema: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung  (Gelesen 20170 mal)

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Offline matteselse

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #15 am: 24. Juli 2017, 12:40:14 »
Sorry, Erdferkel, dass ich dich falsch genannt hatte.
Ich habe von denen ja eine Mail bekommen, wo drinsteht, dass ich den gleichen Betrag wie bei Lastschrift überweisen soll. Also keine 2 €uro mehr, dann lass ich das auch.
Scheinbar haben die wirklich kein unterschriebenes Lastschriftmandat von mir.  :)
Dann mache ich das so, noch 2 x überweisen und dann Musterschreiben an immergrün senden.

Offline Didakt

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #16 am: 24. Juli 2017, 12:41:24 »
Die in diesem Thread angesprochene Thematik ist in der Tat nicht ganz neu, sondern schon vielfach in früherer Zeit in diesem Forum ausgiebig behandelt worden. Siehe hierzu u. a, diesen Beitrag von mir aus dem Jahr 2014.

Übrigens, um den Versorger den Wind aus den Segeln zu nehmen und ihn auch vorzuführen, könnte man ihm noch kurzfristig für die restlichen Abschlagszahlungen ein vorschriftsmäßiges formloses „SEPA-Lastschriftmandat für – wiederkehrende Zahlungen – durch Lastschrifteinzug im SEPA-Basis Lastschriftverfahren“ (ein Sechszeiler) vorlegen. :D

Offline bolli

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #17 am: 25. Juli 2017, 07:48:51 »
@bolli: Ich erkläre mir das so: Beim Auftrag gibt man die Bankverbindung an und setzt die entsprechenden Häkchen. In der Regel erhält man dann das Mandatsformular per Post oder Mail oder Download und soll dieses bitte Unterschrieben zurückschicken... offensichtlich ist das nicht erfolgt, aber trotzdem fleissig abgebucht worden. Wenn @matteselse nicht sicher ist ob das Mandat erteilt wurde oder nicht kann man sich das ja nochmal schriftlich bestätigen lassen...
Ich vollziehe jetzt schon ein paar Jahre den regelmäßigen Wechsel des Versorgers bei Gas und Strom und erteile meist auch eine "Abbuchungsgenehmigung". Ich habe aber noch nie eine Aufforderung bekommen, ein solches Mandat schriftlich/unterschrieben  nachzureichen. Im übrigen ist eine handschriftliche Unterzeichnung wohl auch gar nicht zwingend notwendig. Siehe auch diese rechtliche Ausführung. Die Frage scheint ausschließlich zu sein, welche Form zwischen dem Versorger und seiner Bank vorgesehen ist. Hier kann die Bank als Inkassodienstleister in ihren AGB bestimmte Vorgaben machen. Die SEPA-VO sieht das Unterschreiben nicht zwingend vor. Der Versorger muss im Zweifelsfall nur den Nachweis führen können, dass das Mandat vorliegt, wie auch immer er das beweisfest macht (man denke auch an Online-Verträge).

Offline Erdferkel

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #18 am: 25. Juli 2017, 10:45:51 »
@bolli: Hier scheint wohl die schriftliche Mandatserteilung erforderlich zu sein, war damals zu meiner Almado Zeit auch schon so, war auch in dem ersten Post von @matteselse unter #3 so zu lesen, diese Passage ist leider der Kürzung zum Opfer gefallen...

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß fast alle (Versicherungen, Energieversorger) eine schriftliche Mandatserteilung verlangen, aber auch ohne abbuchen. Lediglich unsere Gemeinde besteht zum Einzug der Gebühren und Steuern tatsächlich auf Einreichen des unterzeichneten Mandates.

Offline Didakt

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #19 am: 25. Juli 2017, 12:00:39 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort #17
Ich vollziehe jetzt schon ein paar Jahre den regelmäßigen Wechsel des Versorgers bei Gas und Strom und erteile meist auch eine "Abbuchungsgenehmigung". Ich habe aber noch nie eine Aufforderung bekommen, ein solches Mandat schriftlich/unterschrieben nachzureichen.
Das ist eigentlich die gängige Praxis, wie ich sie ebenso kenne. Auch im Online-Handel erteilt man im Rahmen der Bestellung für den Lastschrifteinzug des Rechnungsbetrages das SEPA-Lastschriftmandat ohne eine händische Unterzeichnung. Wie dem auch sei, in diesem Fall hätte ich das Mandat nachgereicht und wäre auf die Reaktion des Versorgers sehr gespannt gewesen.

Mich ärgert immer wieder kolossal, wie sich Verbraucher von diesem EVU über den Tisch ziehen/zum Popanz machen lassen und sich gegen dessen Machenschaften so wenig wehren. Im vorliegenden Fall könnte nach der Vertragsbeendigung im Zuge der Schlussrechnung durchaus ein Guthaben incl. Boni von bis zu geschätzten 700 € aufgelaufen sein, denen der Kunde dann – angesichts der bekannten Verzögerungstaktik des Versorgers bei der Auszahlung – ggf. für eine unbestimmte Zeit nachlaufen muss. Sollte mit einem 12. Abschlag geschummelt werden, kann sich der Betrag noch erhöhen. Unglaublich!

 

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