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Autor Thema: BEV wieder das "bekannte" Problem - da ist schon "unseriös" Milde ausgesprochen  (Gelesen 7915 mal)

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Offline Caribicsun

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Es ist schon sehr "seltsam"!!
HEUTE, genau 6 Wochen nach beenden des Stromvertrags ist die "Schlußrechnung" eingegangen ( gesetzliche Frist somit Tag genau eingehalten ). Anstatt allerdings eines "4stelligen Guthabens", wurde uns nun eine NACHZAHLUNG von rund 500,- Euro "angedroht"!
Es ist schon mehr als seltsam, daß dieser ANBIETER BEV es immer wieder versucht, statt das Guthaben zeitnah zurück zuzahlen, wieder mit einer FALSCHEN Abrechnung abzulenken ( der "BONUS" wurde überhaupt NICHT berücksichtigt ).
Diese Taktik geht vielleicht ab und zu auf, aber bei solch einer GROSSEN Summe, wird sicher JEDER Endverbraucher um sein Recht kämpfen!!
Eine telefonische Klärung ist leider auch nicht möglich, da die "Warteschleife" kein durchkommen ermöglicht.
Ich/ Wir werden diesen Anbieter zukünftig NICHT mehr nutzen, und solange diese Rechnung nicht korrekt abgeändert berichtigt wird, würde ich JEDEM neuem BEV Kunden davon abraten einen Vertrag abzuschließen.
Sobald es NEUES gibt, werde ich dies hier bekannt geben, und dann kann sich ja jeder selber sein "Schlüsse daraus ziehen.
Warten wir es mal ab.

Offline Didakt

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Re: BEV wieder das "bekannte" Problem
« Antwort #1 am: 11. März 2017, 18:37:30 »
Es stellt sich doch die Frage, wie Sie gegen diese Schlussrechnung ohne Bonusgewährung vorgehen wollen. Zudem stellt sich für einen Normalverbraucher noch vielmehr die Frage, wie es zu einem vermeintlichen auszuzahlenden vierstelligen Guthaben kommen kann. Das klingt ja schon abenteuerlich. Was ist denn da Ihrerseits versäumt worden?


Offline bolli

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Re: BEV wieder das "bekannte" Problem - da ist schon "unseriös"
« Antwort #2 am: 14. März 2017, 08:51:28 »
Eine telefonische Klärung ist leider auch nicht möglich, da die "Warteschleife" kein durchkommen ermöglicht.
Gerade wenn Sie einen Anbieter als unseriös ansehen sollten Sie jegliche Kommunikation beweissicher tätigen. Telefonischew Zusagen sind in diesen Fällen meist die Luft nicht wert, die man beim telefonieren verbraucht. Mindestens per Mail, wesentliche Dinge, wie in Ihrem Fall das Monieren der Schlußrechnung immer mit Nachweis (mindestens Einschreiben/Einwurf). Konkrete Frist setzen und spätestens nach vier Wochen zur Schlichtungsstelle, wenn keine Zahlung erfolgt ist.

 

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