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Autor Thema: Wechsel zu neuem Anbieter - Zählerstände überschneiden sich - doppelt gezahlt  (Gelesen 4846 mal)

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Offline MartinM

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Ich bin von meinem alten Energie-Anbieter (EnBW) zu Eprimo gewechselt. Eprimo hat den Strom ab dem 1. des Monats abgerechnet und die Schlussrechnung der EnBW geht bis zum 14. des selben Monats. Es gibt nun also 2 Wochen Überschneidung beim Strom.
Bei der EnBW hat man mir gesagt das sie nur den Zäherlstand vom 14. haben und nicht vom 1. des Monats. Eprimo hat mir eine e-mail geschickt mit dem Zählerstand vom ersten des Monats, den Eprimo von der EnBW bekommen hat.
Ich habe vor über einem Monat eine mail mit der Eprimo Antwort im Anhang an die EnBW geschickt, da die Hotline nicht besonders zuverlässig ist und damit ich die Fakten auf "Papier" habe. Nach einer Telefonischen Nachfrage hat man mir gesagt des der Fall immer noch in Bearbeitung ist. Ich befürchte nun das sich die EnBW und Eprimo gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Überschneidung? Was kann ich da machen?

Offline sophiek

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Ich bin auch gerade erst gewechselt. Bei mir hat alles gut geklappt. Habe mich genau wegen deiner Frage vorher informiert, also mir wurde gesagt, dass man dann beide Rechnungen einfach anteilig kürzen soll. Dann reagieren die sicher schnell.

Offline bolli

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Re: Wechsel zu neuem Anbieter - Zählerstände überschneiden sich
« Antwort #2 am: 07. März 2017, 07:49:03 »
Ich befürchte nun das sich die EnBW und Eprimo gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Überschneidung? Was kann ich da machen?
Entscheidend ist an dieser Stelle der Netzbetreiber. DIESER meldet sowohl dem alten als auch dem neuen Versorger Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragswechsels. Da sich die Vertragslaufzeit für eine Messstelle nicht überschneiden kann, ist aus DIESEM Grund eine Doppeltberechnung nicht möglich. Was fü rein Zählerstand übermittelt wird hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Zähler nicht zum Vertragsende abgelesen wurde erfolgt seitens des Netzbetreibers eine Schätzung. Deshalb sollte man zum Vertragsende AUF JEDEM FALL seinem Netzbetreiber eine Mitteilung über den Zählerstand schicken. Ich schicke diese auch immer parallel an alten und neuen Versorger. Den Alten schreibe ich eh an wegen der Schlußabrechnung (mit Fristsetzung nach EnWG), insofern kein besonderer Aufwand.

 

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