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Autor Thema: Immergrün-Energie Widerruf  (Gelesen 21417 mal)

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #15 am: 08. November 2016, 16:21:19 »
Direkt enthalten war die Belehrung erst in der Mail vom 03.11.2016, also der Versorgungsbestätigung. Allerdings war in der Auftragsbestätigung die komplette AGB enthalten, welche in einem eigenen Paragraphen ebenfalls die Belehrung enthält. Gilt das bereits?

Weitere Schreiben gab es nicht.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #16 am: 08. November 2016, 16:40:22 »

Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?

Genau das passiert, da brennt nichts an, Sie werden keine 2 Verträge ans Bein gebunden bekommen. Kostet aber Zeit, weil der andere Anbieter beim Netzbetreiber anfragen muss und dann die Ablehnung kommt und das dann an Sie übermittelt wird... Sie können auch direkt den Netzbetreiber anrufen und über Kunden- oder Zählernummer mit Adresse erfragen wie der Stand der Dinge ist, ob also eine Versorgungsan- oder Abmeldung vorliegt und zu welchem Datum. Dort können Sie auch die An- und Ummeldefristen erfragen.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #17 am: 08. November 2016, 17:30:25 »
@ Fans,

ergänzend noch Folgendes:

Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant. Wie schon ausgeführt, beginnt die Frist ausdrücklich erst mit dem Vertragsschluss und der Widerrufsbelehrung in der besagten Vertragsbestätigung!

Was soll denn vorliegend noch vom EVU bestritten werden? Ihr Widerruf hat doch bereits durch die Bestätigung des Zugangs in den Machtbereich des Empfängers seine Wirksamkeit entfaltet. Immergrün kann den Versorgerwechsel nicht mehr aufhalten, allenfalls evtl. noch etwas verzögern, aber dagegen haben Sie ja durch ihre weitere E-Mail schon interveniert. Diese Intervention wird m. E. von der 365 AG befolgt werden, denn der Versorger darf einen Versorgerwechsel nicht grundlos behindern. Für den daraus entstehenden Schaden ist er haftbar zu machen.

Wenn Sie dem neuen Versorger avisiert haben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von ihm beliefert zu werden, nehmen die Dinge nunmehr ihren ganz gewöhnlichen Verlauf. Sie können, wie schon von @ Erdferkel angemerkt, durch fmdl. Kommunikation mit dem Netzbetreiber und dem neuen Versorger die Angelegenheit begleiten, um den Stand der Bearbeitung in Erfahrung zu bringen bzw. zu beeinflussen. Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.

Wenn es Sie interessiert, wie die Dinge im Hintergrund ablaufen, dann googeln Sie mal nach folgenden PDF-Dateien: AHB_GPKE_GeLiGas_2015.pdf, GeLi_Gas.pdf und GPKE-GeLiGas-Umsetzungsfragen.pdf.
Viel Ausdauer beim Lesen. ;)

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #18 am: 08. November 2016, 19:03:40 »
Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.

Dazu von mir auch noch was: Dokumentieren Sie alle Bedingungen des Neuantrages, Grundpreis, Arbeitspreis und Boni!
Sollte es zu von Ihnen nicht zu verantwortenden Verzögerungen kommen und Sie müssen später zu schlechteren Konditionen abschliessen können Sie die Mehrkosten eventuell beim Verursacher geltend machen, das werde ich jedenfalls versuchen, sowie ich die Endabrechnung von Vattenfall habe.

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #19 am: 09. November 2016, 00:23:36 »
Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant.
Wieder was gelernt. Dazu habe ich Internet irgendwie keine konkrete Aussage finden.

Wenn ich mal sehr viel Luft habe, dann werde ich mich anhand der Dokumente mal etwas belesen. Vorerst bin ich aber froh, wenn es denn funktioniert :D

Die Bestätigung kam mittlerweile auch (um 22:30 Uhr eingetroffen, aber rückdatiert auf 09:10 Uhr - schön verwirrend, aber E-Mail Metadaten lügen nicht ::) ). Darin ist aber genau die Aussage erhalten, die mir der Herr schon am Telefon gegeben hat, sprich "Kündigung ihrerseits erst nach dem 15.11.2016 möglich". Ich zitiere einfach mal:
Zitat
[...]Nach Eingang Ihres Widerrufs wurde unverzüglich eine Abmeldung beim Netzbetreiber in Auftrag gegeben.
Die Abmeldung wurde bereits zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigt. In Ihrem Fall ist das der 21.11.2016. Teilen Sie bitte Ihrem Netzbetreiber zum 21.11.2016 Ihren aktuellen Zählerstand mit.[...]
Hier finde ich es schonmal verwirrend, dass eigentlich gar kein Start-Zählerstand vorliegt und ich diesen erst noch zum 15.11.2016 hätte melden sollen. Davon steht hier nun nichts mehr.

Zitat
Wichtige Information:
Für die kurze Zeitspanne zwischen dem 15.11.2016 und dem 21.11.2016 erhalten Sie Ihren Gas zu den Bedingungen Ihres widerrufenen Gaslieferauftrags. Nur so ist eine lückenlose Versorgung gewährleistet, Ihr Widerruf bleibt unverändert gültig.
Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, dass trotz fristgemäß erfolgtem Widerruf eine Lieferung erfolgt. Wir möchten das gerne kurz erklären:
Energieversorger sind durch Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE-Geschäftsprozesse) zu einer möglichst zügigen Durchführung des Wechselprozesses verpflichtet. Diese Vorgabe soll Verbrauchern einen möglichst schnellen und reibungslosen Wechsel des Gasanbieters ermöglichen. Teil dieser Verpflichtung ist auch die Anmeldung der Belieferung bei dem zuständigen Netzbetreiber.
Oft ist diese Anmeldung unumkehrbar. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Belieferung (innerhalb der Widerrufsfrist) bereits begonnen hat, oder der Netzbetreiber aus sonstigen Gründen nur noch eine Abmeldung zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt zulässt. Bei dieser Abmeldung sind dann die Abmeldefristen (GPKE-Geschäftsprozesse, derzeit ca. 7 Werktage) zu beachten.
Alles Rechtens? Hier sollte ich also mal beim Netzbetreiber, also den Stadtwerken nachfragen, warum es technisch nicht möglich ist, innerhalb der fast 2 Wochen das hinzukriegen... Aber gut - was soll in einer Woche Belieferung schon groß schief gehen?  ;)

Ich hab nun auf jedenfall mal die Gewissheit, dass ich mich beim nächsten Anbieter ohne größere zu erwartende Probleme anmelden kann.

Danke nochmal für die freundliche und ausdauernde Hilfe - als Neuling auf dem ganzen Wechselgebiet fühl ich mich hier auf jedenfall schonmal gut aufgehoben :)

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #20 am: 09. November 2016, 09:31:47 »
Alles rechtens?... Das würde ich auf jeden Fall hinterfragen, Sie haben nicht gekündigt sondern wirksam Widerufen! Auch wenns nur eine Woche ist...
Die Argumentation des Versorgers ist m.E. nicht nachvollziehbar, Sie kommen aus der Grundversorgung, die Belieferung durch den Versorger hat noch gar nicht begonnen, das Vertragsverhältniss ist nie zustandegekommen.
Bei einem Wideruf müsste ich doch wirtschaftlich so gestellt werden wie vor Vertragsschluss, als hätte es diesen Vertrag also nie gegeben?
Bin leider kein Jurist, hat jemand hierzu eine Idee?

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #21 am: 09. November 2016, 11:53:23 »
@ Fans,

nochmal eine kurze allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Beitrag in Antwort # 19:

1. Ich führte ja schon aus, dass Ihr Widerruf mit „Umständen„ verbunden sein würde. Die führen aber auch zu einem Lerneffekt und sind deshalb positiv zu bewerten.

2. Selbstverständlich muss die Widerrufsbelehrung in den AGB enthalten sein. Anderenfalls wären die AGB bei einer späteren Auseinandersetzung mit dem Versorger angreifbar. In Ihrem Fall war die Belehrung in den AGB deshalb nicht relevant, weil die Widerrufsfrist erst mit dem Vertragsschluss beginnt und die W.-Belehrung ausdrücklich im Vertragsdokument enthalten sein muss. Es sollte für den Widerruf bei allen Versorgern tunlichst auch das darin enthaltene Formular verwendet werden und fristgerecht per Einschreiben-Einwurf/Rückschein an den Empfänger versandt werden. Die Sache ist nun bei Ihnen aber als erledigt zu betrachten.

3. Das übergangsweise Vorgehen von immergrün gefällt mir persönlich zwar nicht hundertprozentig, aber es ist in Ihrem Fall akzeptabel und sollte von Ihnen ohne weitere Einwände aus einem einfachen Grund hingenommen werden: Sie waren – so wie ich es sehe – durch Ihre Bestellung bei Immergrün – und das geht heute ratzfatz – bereits beim Netzbetreiber angemeldet mit der Folge, dass Ihre bisherige Grundversorgung mit Ablauf des 14.11.16 endet. Wenn also immergrün die jetzige Übergangslösung nicht gewählt hätte, müssten Sie wieder in der Grundversorgung angemeldet werden oder Sie wären vertragslos in der Ersatzversorgung gelandet. Das kann auch noch ab 22.11.2016 passieren und bis zum Zeitpunkt des Beginns der Belieferung durch den neuen Anbieter wirken. Für Sie ist es wichtig, wenn noch nicht geschehen, jetzt schnellstens den neuer Versorger zu beauftragen. Die erwähnten GPKE-Prozesse sind streng reguliert und laufen unter sehr eng gesetzten Fristen ab. Dennoch habe ich persönlichen im letzten Jahr in einem sehr ähnlich gelagerten Fall durch eigene Begleitmaßnahmen innerhalb von 9 Tagen eine Neubelieferung von Vattenfall realisiert.
Das, was auf Sie jetzt zukommt, sind mehr oder weniger Formalien. Da müssen Sie jetzt positiv eingestimmt durch. Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung. Sie war – nicht zuletzt aus Kostenersparnisgründen – richtig und konsequent!

4. Sie werden vom Netzbetreiber aufgefordert, für die in diesem Fall relevanten Stichtage Zählerstände zu melden. Der Netzbetreiber gibt diese Zählerstände an die jeweilig beteiligten Versorger weiter. Meine Emp-fehlung: Sie kennen die Bruchstellen in Ihren Versorgungsabläufen. Teilen Sie die abgelesenen Zählerstände zusätzlich selbst auch Ihrem bisherigen Grundversorger, immergrün, einem ggf. zwischendurch noch ins Spiel kommenden Ersatzversorger und Ihrem neuen Versorger mit. Wenn nötig, stelle ich Ihnen dafür WORD-Vorlagen zur Verfügung.

5. Der Weg ist das Ziel. Viel Erfolg!

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #22 am: 09. November 2016, 20:27:11 »
Zu den in diesem Thread erörterten Fragen und Problemen findet man auch in dieser Ausarbeitung hilfreiche Antworten.

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #23 am: 11. November 2016, 11:30:37 »
Sobald ich heute Zeit finde, um beim Netzbetreiber anzurufen, werde ich wohl mal bisschen intervenieren müssen.. Ich soll sage und schreibe bis zum 07.12. warten, bis eine Versorgung durch Vattenfall beginnen kann. Das sind ab Bestellung exakt 4 Wochen.

Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #24 am: 11. November 2016, 12:57:08 »
Zitat von: @ Fans in Antwort #23
…Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe...
Das zeigt, dass Vattenfall meiner Erwartung entsprechend versucht hat, eine lückenlose Anschlussbelieferung ab 22.11.2016 zu realisieren. Wenn der Netzbetreiber gewollt hätte, wäre dies auch trotz engstem Termin möglich gewesen. Es gilt dort zu recherchieren, weshalb die Zustimmung nicht erfolgte. Ich vermute Böses: Es könnte sein, dass beim Netzbetreiber bereits die Anmeldung des Ersatzversorgers (=Grundversorger) vorlag und bestätigt war. Ein anderer Versorger dürfte ja nicht im Spiel sein. Diese Geschäfte laufen unglaublich engfristig ab. Jeder versäumte Bestelltag kann einer zu viel sein. Es fehlt ja nur noch, dass Netzbetreiber und Ersatzversorger (Grundversorger) zu einem Firmengeflecht gehören. „Nachtigall, ick hör dir trapsen“. Schlimm, wenn es so wäre!

Offline Fans

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #25 am: 11. November 2016, 13:15:31 »
Vorweg: Stadtwerke ist fürs Netz zuständig, also der Netzbetreiber. Somit kommt die Grundversorgung aus der gleichen Ecke.

Wie ich telefonisch erfahren habe, hat Immergrün Mist gebaut. Die haben wohl bei der Abmeldung derartig viele Prozesse angestartet, dass das System beim Netzbetreiber auf einen Fehler gelaufen ist und Vattenfall somit abgewiesen wurde. Es kam hier u.A. zu einer Verwechslung.

Des Weiteren habe ich erfahren, dass Immergrün keine Grundlage hat, um mich vom 15.11.2016 bis zum 21.11.20.16 zu beliefern. Ebenfalls wurde mir bestätigt, dass es technisch keinerlei Gründe für diese 1-wöchige Belieferung gibt, sondern Immergrün selbstständig entschieden hat, dass ich erst eine Woche später abgemeldet sein werde.
Im System wäre ich auch in der Grundversorgung eingetragen, also nix mit Immergrün.

Es wird sich nun darum gekümmert, dass Immergrün den Widerruf korrekt umsetzt und erst gar nicht auf die Idee kommt, mir irgendwas aufzubrummen. Vattenfall soll ich zudem einen direkten Kontakt vermitteln, um die Angelegenheit zu klären. Ein Wechsel zum 22.11.2016 wäre durchaus möglich.

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #26 am: 11. November 2016, 16:32:19 »
Na ja, die von Ihnen im Zuge des Widerrufs und die danach im Einzelnen unternommenen Schritte sind mir nicht geläufig, um eine Beurteilung darüber vornehmen zu können.
Wie ich schon weiter oben ausführte, wäre es – insbesondere in allen Angelegenheiten mit der 365 AG – in Fällen wie diesem opportun gewesen, sofort nach dem Widerruf die weiteren Terminierungen mit dem Netzbetreiber und dem neuen Versorger telefonisch abzusprechen. Immergrün wie auch die anderen Ableger sind XXXX, deren Mitarbeiter mit geringster Kompetenz ausgestattet sind. Viele Kunden können davon ein Lied singen.
Empfehlung:
Halten Sie die Ergebnisse der Gespräche mit dem Netzbetreiber und Vattenfall mit Datum, Uhrzeit und Namen der Gesprächspartner in einem Gesprächsprotokoll fest (notwendig für mögliche spätere Schadensersatzansprüche Ihrerseits).
Verfolgen Sie weiterhin die Entwicklung und wirken Sie nötigenfalls an den Stellschrauben mit. Es scheint so, dass die Dinge durch das entscheidende Eingreifen des Netzbetreibers in den Griff zu bekommen sind. Vattenfall ist dabei sicherlich unterstützend auf Ihrer Seite.
Ich weiß nicht, wie Sie „gestrickt“ sind. Ich an Ihrer Stelle hätte immergrün unter Einschluss des Verbrau-cherbeauftragten noch heute mit einem „saftigen Schreiben in der Luft zerrissen“.

Bleiben Sie cool. Alles wird gut!  8)
« Letzte Änderung: 12. November 2016, 10:13:50 von DieAdmin »

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #27 am: 11. November 2016, 18:31:16 »
Ich hatte ja auch schon meine Zweifel an der Vorgehensweise von Immergrün geäussert, um jedem Stress auszuweichen könnte man sich natürlich auf die angebotene Lösung einlassen, der November ist ja recht mild und ich komme noch voll mit den Solarpanels aus, unsere Therme hat noch nicht einmal gezündet... Die angeführten Argumente von wegen Verwechslung etc. sind Textbausteine, it's not a bug, this is feature!! Das meine ich mit Entmündigung des Kunden.
Gasanschluss beauftragt, nicht sofort bei Alternativversorger angemeldet -in der Grundversorgung gelandet?
So wars bei uns.
Die Kündigungsfristen wurden hier stark reduziert, wir hatten damals 3 Monate, meine letze Info waren Kündigungsfrist aus der GV 3 Tage, das sollte dann doch der Netzbetreiber auch in diesem Zeitrahmen umzusetzen haben!
Immergrün wie auch die anderen Ableger sind XXXX, deren Mitarbeiter mit geringster Kompetenz ausgestattet sind. Viele Kunden können davon ein Lied singen.
Bei der 365Ag sing ich da nicht nur mit sondern lauf da mit 'ner Trommel vorneweg!
Die Mitarbeiter können da meistens am Wenigsten dazu, da würde ich höflich bleiben, der Fisch stinkt vom Kopf.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung, damit hab ich mich noch nicht auseinandersetzen müssen.
So wie ich das sehe ist hier bei Neubezug erstmal die Grundversorgung erfolgt, und, da nie ein Sondervertrag geschlossen wurde ( wirksamer Wideruf durch Immergrün bestätigt ) sollte auch keine "Ersatzversorgung" erfolgt sein, Kunde bleibt in der GV.?
Saftlafen? Ein heisser Apfelsaft mit Zucker und einer Orangenscheibe mit Zimt bestäubt lass ich nicht liegen, gabs gerade zu St. Martin im Kiga! 😊
« Letzte Änderung: 12. November 2016, 10:17:52 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #28 am: 11. November 2016, 21:05:14 »
Zitat von:  @ Erdferkel unter Antwort #27
…und, da nie ein Sondervertrag geschlossen wurde ( wirksamer Wideruf durch Immergrün bestätigt ) sollte auch keine "Ersatzversorgung" erfolgt sein, Kunde bleibt in der GV? ...
Wenn Sie sich da mal nicht irren, denn die Abläufe sehen anders aus:

Zitat von:  @ Fans unter Antwort #25
…Wie ich telefonisch erfahren habe, hat Immergrün Mist gebaut. Die haben wohl bei der Abmeldung derartig viele Prozesse angestartet, dass das System beim Netzbetreiber auf einen Fehler gelaufen ist…

Natürlich ist zwischen immergrün und @ Fans ein Liefervertrag geschlossen worden mit einer Vertragsbestätigung vom 03.11.2016. Dieser Abschluss ist am 07.11.2016 widerrufen worden und der Widerruf vom Versorger am 09.11.2016 verbindlich bestätigt worden.

Der Vertragsschluss ehedem setzte eine Anmeldung der Abnahmestelle von immergrün beim Netzbetreiber voraus. Mit dieser Anmeldung mit Belieferung ab15.11.2016 endete automatisch die vorherige Grundversorgung. Immergrün handelte – aus welchem Gründen auch immer – fehlerhaft und hat die Abnahmestelle nach dem Widerspruch nicht verpflichtend zum 15.11.2016 für einen Neuversorger freigemeldet (abgemeldet), sondern erst zum 22.11.2016. Wenn für eine Belieferung ab 22.11.2016 keine Anmeldung durch einen Neuversorger erfolgt wäre (vertragsloser Zustand) oder aus terminlichen Gründen gemäß GPKE-Abläufen dem Neuversorger (Vattenfall) keine Anschlussbelieferung ab 22.11.2016 durch den Netzbetreiber ermöglicht worden wäre, hätte automatisch die sog. Ersatzversorgung gem. GasGVV bis zum terminierten Lieferbeginn durch Vattenfall gegriffen (für längstens 3 Monate und zu den preislichen Bedingungen der Grundversorgung), da kein Haushalt im Rahmen eines Versorgerwechsels unversorgt bleiben darf.

Nach den Angaben des Users @ Fans hat der Netzbetreiber ihn wohl aufgrund der Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Abmeldung durch immergrün und der zunächst nicht möglichen Annahme der Anmeldung von Vattenfall bis zur Klärung der Dinge und Freigabe der Abnahmestelle für Vattenfall der Einfachheit halber in der Grundversorgung belassen. Denn auch die Zwischenversorgung durch den Ersatzversorger hätte vom Netzbetreiber veranlasste GPKE-Prozesse und auch einen Vertragsschluss zwischen Ersatzversorger und dem Verbraucher ausgelöst, und zwar mit allen Konsequenzen (Schlussrechnung durch den Grundversorger und Abrechnung eigens für die Ersatzversorgung).

Ist doch ganz einfach, wenn man’s doppelt nimmt!  ;) Nun denn: Der Netzbetreiber hat ja zugesagt, für eine Belieferung ab 15.11.2016 ggf. ab 22.11.2016 durch Vattenfall Sorge zu tragen.

« Letzte Änderung: 11. November 2016, 22:29:05 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie Widerruf
« Antwort #29 am: 11. November 2016, 21:34:01 »
Wenn Sie sich da mal nicht irren...

Natürlich ist zwischen immergrün und @ Fans ein Liefervertrag geschlossen worden mit einer Vertragsbestätigung vom 03.11.2016. Dieser Abschluss ist am 07.11.2016 widerrufen worden und der Widerruf vom Versorger am 09.11.2016 verbindlich bestätigt worden...

Nach den Angaben des Users @ Fans hat der Netzbetreiber ihn wohl aufgrund der Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Abmeldung ..... der Einfachheit halber in der Grundversorgung belassen. Denn auch die Zwischenversorgung durch den Ersatzversorger hätte vom Netzbetreiber veranlasste GPKE-Prozesse und auch einen Vertragsschluss zwischen Ersatzversorger und dem Verbraucher ausgelöst, und zwar mit allen Konsequenzen (Schlussrechnung durch den Grundversorger und Abrechnung eigens für die Ersatzversorgung).

No. Ich denke, dass Sie hier ziemlich danebenliegen. Wirksamer Widerruf heisst Rückabwicklung, hat nie einen Vertrag gegeben. Sie reden hier von "Grund", "Zwischen" und "Ersatzversorgung", wo sind in diesen Versorgungsmodellen die rechtlichen Unterschiede bezüglich den Wechsel- und Anmeldemöglichkeiten des Kunden?
Ich bin ziemlich aus dem Häuschen gefallen, als Vattenfall mir damals sagte: Melden Sie sich einfach statt als "Wechsler" (unter gleichem Namen und Adresse und Zähler ) als Erst- oder Neubezug an, das geht schneller? Musste auf 20€ Bonus verzichten, war aber ratzfatz ohne "zwischen" oder "ersatzversorgung" Kunde von Vattenfall. Über Portale wäre das nicht mehr möglich gewesen.

 

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