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Autor Thema: Kündigung "zu spät"  (Gelesen 19255 mal)

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Offline tk123

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Kündigung "zu spät"
« am: 22. Oktober 2016, 16:38:15 »
Hallo,

ich bin ein Neuling beim Wechsel der Energieversorger und scheinbar gleich zweimal in die "Falle" getappt (siehe Eintrag http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20238.0.html).

Ich habe einen Vertrag bei der Fuxx Energie von 1.10.2015 bis 1.10.2016 gehabt. Nun kam Mitte Juli ein Schreiben, das für mich wie eine Art "Werbeschreiben" aussah und das ich nur überflogen hatte. Darin hat der Versorger allerdings angekündigt, seine Preise sehr stark zum 1.10.2016 zu erhöhen (ein bisschen versteckt). Das ist mir erst Anfang Oktober aufgefallen, als ich (mehr zufällig) meine Akten durchgegangen bin. Deshalb hatte ich versucht, am 3.10 noch eine Sonderkündigung abzusenden, die aber natürlich zu spät eingenangen ist. Der Betreiber hat hier auch keinerlei Kulanz gezeigt.

Ich habe mich nun beschwert, dass die Preiserhöhung überhaupt nicht transparent angekündigt war und angedroht, mich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.

Was denkt ihr, habe ich eine Chance, da noch rauszukommen? Die Strompreiserhöhung würde für mich in einem fast doppelt so hohen Jahresendpreis resultieren (da es auch keinen Bonus mehr gibt etc).

Viele Grüße und dankeschön

Offline PowerPlay

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2016, 19:04:00 »
Hallo,

Dein Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor. Mir ging es sehr ähnlich. Allerdings mit einem Stromanbieter, den FUxx Sparenergie zum Vorbild nimmt.

Bei mir ist es so ausgegangen, dass der Stromanbieter mir ein Vergleichsangebot gemacht hatte, auf das ich nicht eingehen wollte. Danach kam eine Feststellungsklage (sprich, das Unternehmen hat mich verklagt festzustellen, dass die Preiserhöhung rechtens war).

Entscheidend, ob du dich durchsetzen kannst ist, wie versteckt die Preiserhöhung bei dir war. Auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/ findest zwei Sachverhalte, bei denen die Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. War dein Sacherhalt ähnlich, dann hast du gute Chancen. Z.B.:
    War eine Preiserhöhung anhand des Betreffs nicht ersichtlich?
    Wurde auf der ersten Seite nichts angedeutet?
    Wurde die Preiserhöhung nicht hervorgehoben, sondern beiläufig erwähnt?
    Wurde explizit von einer Preiserhöhung im Text gesprochen, oder wurde nur der aktuelle Preis erwähnt? (Kunden, die ihre aktuellen Konditionen nicht kennen, können so nicht erkennen, ob es sich um eine Preiserhöhung handelt)
    etc.


Wenn du magst, kannst du mir gerne mal das Schreiben per Mitteilung senden. dann kann ich dir mehr sagen.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Offline tk123

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2016, 21:06:51 »
Vielen Dank für die Antwort!

War das Vergleichsangebot bei dir völlig unrentabel? Und was passiert bei einer Feststellungsklage? Kann ich nach einer Beschwerde auch schon damit rechnen? Oder ist das erst passiert, als du dich an eine offizielle Stelle gewandt hast?

Tatsächlich war die Preiserhöhung in der zweiten Betreffzeile angekündigt, vermutlich gilt das als "Transparent"? Muss ich etwas befürchten, da ich mit der Schlichtungsstelle gedroht habe? Sollte ich das wieder zurücknehmen?

Offline PowerPlay

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2016, 08:13:20 »
Hallo tk123!

Das Vergleichsangebot vom Stromanbieter sah so aus, dass er die Preiserhöhung um die Hälfte zurück genommen hatte: Anstatt einer 200% Steigerung des Grundpreises "nur" eine 100%ige Steigerung.

Ich habe dieses Angebot abgelehnt. Dies war M.E. die Voraussetzung, dass der Stromanbieter gegen mich eine Feststellungsklage einreichen durfte. Irrelevant war anscheinend, dass ich zuvor mit der Schlichtungsstelle gedroht habe.

Wenn du die Schlichtungsstelle einschaltest, dann erhöhst du die Gefahr einer Feststellungsklage, weil die Schlichtung entfällt (und damit auch die Kosten für den Stromanbieter), sobald eine Partei Klage einreicht.

Wie groß sind deine Erfolgsaussichten?
Diese Frage kann keiner seriös beantworten. Aber man kann Vergleiche zu den Preiserhöhungen der 365 AG und der ExtraEnergie (siehe Link) ziehen:
- Ja, das Schreiben hat Werbecharakter (für guten Service - haha)
- Ein Hinweis auf die Preiserhöhung ist insofern gegeben, weil sowohl der aktuelle als auch der zukünftige Arbeitspreis genannt wird. Allerdings (a) ist dies nicht hervorgehoben, (b) kommt überraschend (weil zuvor nur über Fußball und Servicequalität gesprochen wurde) und (c) weil der Satz sehr kompliziert formuliert ist.
Insgesamt schätze ich die Erfolgsaussichten schlechter ein als bei der Preiserhöhung der 365 AG. Allerdings würde ich am Vorgehen, wie auf der Internetseite skizziert festhalten, mit dem Unterschied, dass ein Vergleich in der Mitte für mich persönlich akzeptabel wäre.

Ich habe lange überlegt, ob ich so deutlich meine persönliche Meinung zu diesem Fall hier schreiben soll, weil ich kein Rechtsanwalt bin, ich nicht weiß ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und letztendlich du entscheiden musst, wie viel Risiko du eingehen magst.

Viele Grüße!

Offline tk123

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2016, 09:10:05 »
Vielen Dank PowerPlay für die Einschätzung. Ich habe inzwischen meine Androhung bez. der Schlichtungsstelle zurückgezogen, eine Feststellungsklage brauche ich nicht unbedingt. Das ist aller so super ärgerlich...  >:(

Offline PowerPlay

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2016, 17:10:02 »
Wenn du magst, kannst du darauf hinweisen, dass das Informationsschreiben einem Flyer gleicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass du so ein Vergleichsangebot bekommst. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.

Ein Versuch wäre es auch wert, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben. Diese Beschwerden werden schon eher ernst genommen.

It's up to you: Ich denke so eine Entscheidung hängt auch stark von der eigenen Risikobereitschaft ab.

Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!

Offline Erdferkel

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2016, 17:45:32 »
. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.

Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!

Leider nicht. Niemand muss sich aussergerichtlich um Forderungen mit widerspenstigen Kunden und Unternehmen herumbalgen. Wenn der Kunde erklärt dass er Zweifel an der rechtsmässigkeit eines Vertrages bzw. einer Anpassung hat und verlangt den Vertrag zu alten Konditionen fortzuführen kann der Versorger direkt, ohne Vergleichsangebot, die gerichtliche Prüfung des Sachverhaltes durch Feststellungsklage erzwingen. Geht umgekehrt auch, negative Feststellungsklage.
Die Aussage zum Schlichtungsverfahren stimmt leider, würde ich trotzdem versuchen, das Schreiben mit der Preisanpassung aber auf jeden Fall vorher von Profis prüfen lassen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Auch von mir: Viel Erfolg dabei, und nicht vergessen rechtzeitig zu kündigen, so für die Zukunft!

Offline cornwall

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Re: Kündigung "zu spät" bei Plusstrom
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2017, 00:49:11 »
Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen  Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September,  2017,  3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 23:55:19 von cornwall »

Offline Didakt

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #8 am: 21. Oktober 2017, 11:08:11 »
Zitat von: cornwall am Heute um 00:49:11
[…] Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, […]
Ein Auftrag wird nicht „abgeschlossen“. Er kann erteilt, abgelehnt oder angenommen werden! ;)
Es ist momentan nicht ersichtlich, wie sich das Problem begründet. Die nachstehenden AGB können au-genscheinlich dafür nicht der Grund sein.

Zitat von: AGB FUXX (Strom und Gas) - Auszug
2. Vertragsschluss/Lieferbeginn/elektronische Kom-munikation
2.1 Der Kunde unterbreitet dem Lieferanten durch Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars ein Angebot auf Abschluss eines Energielieferungsvertrages. Für die Bindung des Kunden an das Angebot gilt § 147 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Lieferantenwechsel. […] Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden an, kommt der Energielieferungsvertrag durch die Ver-tragsbestätigung des Lieferanten zustande und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung durch den Liefe-ranten.
2.2 Die Belieferung des Kunden beginnt zum nächstmöglichen Termin. Dieser Liefertermin wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Die Belieferung durch den Lieferanten beginnt frühestens mit dem auf die Beendigung des vorausgegangenen Liefervertrages folgenden Tag. Der Kunde kann in seinem Belieferungsauftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Lieferbeginn nicht realisierbar sein, erfolgt die Aufnahme der Belieferung schnellstmöglich.

13. Laufzeit, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung
13.1 Haben die Parteien keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Laufzeit des Energieliefe-rungsvertrages 12 Monate.
13.2 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verlängert sich der Energielieferungsvertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien nach Maßgabe der Ziffern 13.3 und 13.5 form- und fristgerecht gekündigt wird.
13.3 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, muss die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen werden.
Hervorhebung durch mich

Offline SteffK

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Re: Kündigung "zu spät" bei Plusstrom
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2017, 06:44:37 »
Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen  Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September,  2017,  3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
Habe dasselbe gerade bei 365 AG durch. Es kommt auf die AGB und die Vertragsbestätigung bzw. Einzelfall hinsichtlich Erfolgsaussichten an, es ist meist Wortklauberei. Habe bei 365 AG widersprochen, da sie die Masche schlecht aufgezogen haben und sie haben nen Rückzieher gemacht.

Offline bolli

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Re: Kündigung "zu spät" bei Plusstrom
« Antwort #10 am: 23. Oktober 2017, 13:44:36 »
Habe dasselbe gerade bei 365 AG durch. Es kommt auf die AGB und die Vertragsbestätigung bzw. Einzelfall hinsichtlich Erfolgsaussichten an, es ist meist Wortklauberei. Habe bei 365 AG widersprochen, da sie die Masche schlecht aufgezogen haben und sie haben nen Rückzieher gemacht.
Hier liegt der Fall insofern etwas anders, als die von @Didakt zitierten aktuellen AGB von Fuxx bereits klar etwas zur Laufzeit sagen "... und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung durch den Lieferanten.". Dieser Passus fehlt bei der 365 AG und erzeugt somit eine Unsicherheit, die bei Fuxx nicht gegeben ist.

Offline SteffK

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #11 am: 23. Oktober 2017, 13:58:17 »
Ja stimmt. Hab ich übersehen. Hier ist es klar, Vertrag beginnt (erst) mit Lieferung. Vielleicht hat FUXX übersehen, dass sie ihre AGB noch nicht missverständlich angepasst haben  ;D. 365 AG hatte ja mein ich auch mal anfangs noch den Passus drin, dass der Vertrag, auch bei vorherigen Bestätigung, erst mit Lieferung beginnt und den 2. Teil dann später rausgenommen, damit man Kunden neppen kann.

Offline cornwall

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Plusstrom
« Antwort #12 am: 13. November 2017, 20:58:56 »
der Wahnsinn geht weiter; auch bei 2 Bekannten von mir, die bei Plusstrom sind, wird fristgerechte Kündigung verweigert; Masche: Kündigung zu spät, weil Vertrag mit Zustellung der Vertragsbestätigung beginnt; kann man solchen Leuten nicht das Handwerk legen?

Offline Didakt

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #13 am: 14. November 2017, 12:14:38 »
Zitat
[…] kann man solchen Leuten nicht das Handwerk legen?

Doch, kann man, indem man der “Masche” widerspricht! Was haben Ihre Bekannten in diesem Fall unternommen?

Offline cornwall

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Re: Kündigung "zu spät"
« Antwort #14 am: 14. November 2017, 12:51:15 »
man musste 100 mal telefonieren und sich mit callcenterignoranten rumärgern bis endlich Kündigungstermin akzeptiert wurde; ich denke dass da tagtäglich Dutzende von Kunden abgezockt werden, weil Plusstrom im 2. Jahr kräftig erhöht und DESWEGEN Kündigungen abzublocken versucht was per se schon Rechtsbruch ist

 

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