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Autor Thema: Kann das legal sein? Am Zähler abgelesener Heizungs-Verbrauch ignoriert !  (Gelesen 7062 mal)

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Offline Dicker

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Hallo,

in meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung wurde der am Heizungs-Zähler abgelesene Verbrauchswert rotzfrech ignoriert.  Stattdessen wird mein Verbrauchswärmeanteil als Durchschnitt aller Wohnungen unter Berücksichtigung der Grundfläche meiner Wohnung angegeben, "errechnet".
Ich würde hier nichts posten, wenn es zwischen beiden Werten keinen krassen Unterschied geben würde und natürlich ist mein Verbauch laut Zähler geringer.

Es ist gut möglich, daß zwischen dem Verbrauch aller Wohnungen im Haus (gut isoliertes Haus, BJ 2005) ein großer Unterschied besteht, über und unter mir wohnen zB Rentner die fast durchgehend zu Hause sind und es gerne warm haben, ich bin berufstätig, meist nur wenige Stunden zu Hause und auch viel auf Reisen und außerdem liegt meine Wohlfühl-Temperatur eher bei 19-20° .  Da die Fußbodenheizung träge reagiert heize ich wenn nötig meistens mit elektrischen Lüftern, wenn es spät abends schnell gehen muß.  Kurz - gut möglich, daß Wärme von den mich umgebenden Wohnungen bei mir ankommt, aber das kann ich doch nicht verhindern und ich zahle doppelt - Strom plus den "errechneten" Wert! 

Kann mein laut Zähler geringer Verbrauch eine Begründung meinen Verbrauch als Durchschnitt aller Wohnungen zu schätzen?  Stellt euch vor es gäbe viele Unvernünftige im Haus, die so heizen daß es dauernd 24 Grad warm ist, aber die Fenster andauernd offen stehen.  Muß ich für deren Verschwendung gerade stehen?  So etwas kann doch nicht etwa durch die Heizkostenverordnung abgedeckt sein - oder?

Was nun???


Offline berghaus

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Was steht denn im Mietvertrag?

Meistens steht da, dass z.B. 30 % der Kosten über die Fläche und 70 % über den abgelesenen Verbrauch abgerechnet werden, um zu vermeiden, dass  es in Wohnungen mit wenig Außenseiten auf Kosten der Nachbarn kuschelig warm ist.  ;D

berghaus 08.07.16

Offline Dicker

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Hallo,
ja genau diese Aufteilung gilt auch für meine Wohnung, für Heizung, genauso wie für Warm- und Kalt-Wasser: 30 % fix  und 70 % der Kosten verbrauchsabhängig. 
Genau diese 70 % ,der verbrauchsabhängige Anteil, wurde auf Grundlage des Verbrauchs der anderen Wohnungen geschätzt anstatt den Daten vom Zähler. :-[

Offline Gaspreisbremse

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Hallo,
ja genau diese Aufteilung gilt auch für meine Wohnung, für Heizung, genauso wie für Warm- und Kalt-Wasser: 30 % fix  und 70 % der Kosten verbrauchsabhängig. 
Genau diese 70 % ,der verbrauchsabhängige Anteil, wurde auf Grundlage des Verbrauchs der anderen Wohnungen geschätzt anstatt den Daten vom Zähler. :-[

Widerspruch einlegen. Ist das erste, was mir einfällt. Und zwar innerhalb der entsprechenden Fristen.

Offline Zuckermaus

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Hallo,

wird der Widerspruch beim Vermieter eingelegt? Wie lang ist die Frist dafür?

Ich habe ein ähnliches Problem bei mir sind die Werte bei elektronischen Heizkostenverteilern im
Bad von Techem zu hoch.

LG
Dorothea

Offline Dicker

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Die Widerspruchsfrist ist wohl meist 4 Wochen.

Offline Erdferkel

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Gibts da eine Frist? Ist ja kein Verwaltungsakt oder Festsetzungsbescheid o.ä. Die Rechnung kann man als fehlerhaft zurückweisen und um Berichtigung bitten, darauf kann der Rechnungssteller sich dann einlassen oder nicht. Notfalls muss die Unstimmigkeit dann vor Gericht geklärt werden, wenn ein Mahnbescheid oder die Klage zugestellt wird beginnen die Fristen.
Man hat aber im evtl. folgenden Verfahren eine nettere Position, wenn man den Rechnungssteller vor irgendwelchen Mahnaktionen frühzeitig über die Unstimmigkeiten informiert und zur Berichtigung aufgefordert hat und damit den Grund für die Nichtbegleichung der Rechnung dargelegt hat.

 

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