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Autor Thema: Endet der Stromliefervertrag mit dem Tod des Vertragsinhabers?  (Gelesen 12177 mal)

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Offline jordon

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Hallo,
ich bin immer davon ausgegangen, das Erbe, die in der gleichen Wohnung wie der Verstorbene leben, den Stromvertrag weiter laufen lassen können, doch im vorliegenden Fall wurde der Vertrag vom Anbieter gekündigt.

Stimmt es denn, das der Vertrag auf die Erben übergeht?
Falls ja, auf was kann man sich da Rechtlich stützen?

Offline bolli

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Re: Endet der Stromliefervertrag mit dem Tod des Vertragsinhabers?
« Antwort #1 am: 22. August 2016, 10:43:32 »
siehe u.a. Verträge über den Tod hinaus

Zitat
So enden Miet- und Nutzungsverträge nicht mit dem Tod, wenn dies nicht vertraglich vereinbart ist. Die Erben haben hier aber ein außerordentliches gesetzliches Kündigungsrecht, müssen dabei jedoch die gesetzlichen Fristen beachten. Für andere Verträge – wie Mitgliedschaften im Verein, Zeitschriftenabonnements, Telefon- oder Stromverträge – gibt es keine gesetzliche Regelung. Möglicherweise sehen die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verträge für den Todesfall aber Sonderkündigungsrechte vor.
...
Höchstpersönliche Verträge, also Verträge, bei denen nur der Verstorbene die Leistung erbringen kann, enden hingegen automatisch mit dem Tod des Vertragspartners. Dazu gehören vor allem die Arbeitsverträge. Verträge mit ambulanten Pflegediensten und ein Pflegeheimvertrag enden ebenfalls mit dem Tod des Pflegeleistungsempfängers.
Es endet also nur wenig automatisch sondern ist oftmals zu kündigen, wobei meines Wissens IMMER ein Sonderkündigungsrecht besteht.. Inwiefern auf eine gewollte Weiterführung eines Vertrages, wie vom TE gewünscht, Anspruch besteht, wäre zu prüfen.

« Letzte Änderung: 31. Januar 2020, 11:40:44 von DieAdmin »

 

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