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Autor Thema: BGH, Urt.v.27.4.16 VIII ZR 46/15 gewillkürte Schriftform Kündigung Sondervertrag  (Gelesen 3896 mal)

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Offline userD0010

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Dass der BGH pro EVU entscheidet, ist nicht mehr verwunderlich. Transparenz, wie vom EUGH gefordert, ist für Robenträger mit ausgeprägter Sehschwäche offenbar unbekannt. Was nutzt dann noch Widerstand gegen die Protegierten ?

Offline Black

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Die Entscheidung ist wenig überraschend. Ich hatte auf die Rechtslage dazu bereits im Jahr 2009 hingewiesen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,11490.0.html

Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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