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Autor Thema: AVBGasV / GasGVV  (Gelesen 4504 mal)

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Offline Erdschwein

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AVBGasV / GasGVV
« am: 31. März 2016, 16:17:37 »
Hallo, Rechtswissende,

(INFO: Schriftlicher Vertrag wurde (vor 2000) mit Sondertarif abgeschlossen).

Wer kann zu Folgendem, was tatsächlich rechtens ist nach dem Willen des Gesetzgebers, beitragen?

[Zit.]
[…] Die gegenseitigen Rechte und Pflichten […] ergeben sich nicht aus der GasGVV , da der zugrunde liegende Vertrag vor dem Inkrafttreten der GasGVV am 08.11.2006 geschlossen wurde ***und eine Überleitung des Vertragsverhältnisses entgegen § 115 Abs. 3 Satz 3 EnWG bisher nicht erfolgt ist***.

[…] ***Die Rechnungen zeigen***, [...] dass nach wie vor die AVBGasV zugrunde zu legen ist. Die ist ’zwar’ mit Einführung der GasGGVV außer Kraft getreten, ***eine gesetzliche Überleitung der Vertragsverhältnisse sieht jedoch weder die GasGVV noch das EnWG vor***.

[...] In den jährlichen Abrechnungen auf Seite X steht der Passus, dass Erdgas nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV v 21.06.1979) in der jeweils gültigen Fassung geliefert wird ... ***nur für nach dem 08.11.2006 geschlossene Gasversorgungsverträge findet die GasGVV Anwendung***.

--- Darf deshalb n. § 33 AVBGasV  (nach 8 Jahren Billigkeitseinwand - ohne Reaktion d. EVU --- und nach dem EuGH-Urteil -Grundversorgung- Bezugnahme darauf) trotz Mahnung – die Gasversorgung eingestellt und hierzu die Wohnung betreten werden n. § 16 AVBGasV?

[...] ***Inhaltlich*** sollen die zugrunde zu legenden Vorschriften denen der ***neuen*** GasGVV entsprechen. Gemäß § 33 AVBGasV sei das EVU berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Kunde der Verordnung zuwiderhandelt. Eine solche Zuwiderhandlung stellt n. § 33 Abs. 2 AVBGasV insbesondere die ***Nichterfüllung einer Zahlungs“verpflichtung“ trotz Mahnung*** dar und das EVU sei berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen und hierfür die Wohnung zu betreten, n. § 16 AVBGasV.

--- Kennt jemand und würde mir geben  BGH NJW-RR 3013, 757 - zu „ … wenn besondere Umstände die Rechtsausübung treuwidrig erscheinen lassen.“

--- Sind Billigkeitseinreden n § 315 BGB entgegen von „Treu & Glauben“?

--- (Hielt (hält, falls noch geltend) die AVBGasV einer Inhaltskontrolle n. § 307 BGB stand (Fehlen von Transparenz)?


Danke :-)

Offline uwes

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Re: AVBGasV / GasGVV
« Antwort #1 am: 01. April 2016, 22:47:54 »
--- Kennt jemand und würde mir geben  BGH NJW-RR 3013, 757 - zu „ … wenn besondere Umstände die Rechtsausübung treuwidrig erscheinen lassen.“

Bitte prüfen Sie das Zitat. Der NJW Rechtsprechungsreport ist eine Fachzeitschrift  und wird zunächst nach dem Jahrgang des Erscheinens zitiert, also hier möglicherweise 2013, nicht 3013.
Auf der Seite 757 findet sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs. (BGH, Urt. v. 15. 11. 2012 – IX ZR 103/11 (OLG Koblenz))
Dieses finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d2d3373be59abab787eb51ccb47a7a33&nr=62423&pos=0&anz=1
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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