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Autor Thema: Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter  (Gelesen 16719 mal)

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Offline wechselprofi

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Re: Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter
« Antwort #15 am: 04. April 2016, 19:03:30 »
Im Außenverhältnis (gegenüber dem Lieferanten) haftet der, der den Vertrag abgeschlossen hat und dann natürlich auf der Rechnug/ Mahnung steht. 

Offline Castagir

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Re: Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter
« Antwort #16 am: 07. April 2016, 09:58:25 »
So, es gibt Neuigkeiten.

Nachdem ich zum Amtsgericht ging und eine einstweilige Verfügung beantragt habe, ist ein Termin angesetzt worden für den 14.4.

Und heute morgen stand zugleich der Sperrbeauftragte da, den ich freundlich wieder nach Hause geschickt habe.

Zum Einen ist es ein kleiner Erfolg, daß das AG den Antrag nicht gleich abgewiesen hat, nun habe ich die Sorge, daß der Grundversorger jetzt mit Zwang den Zutritt zu den Zählern erwirken will, denn bis zum Termin ist es noch eine Woche.

Offline berghaus

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Re: Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter
« Antwort #17 am: 07. April 2016, 14:51:27 »
Beim Gas gibt es hier im Forum ja Berichte, wonach der Versorger/Netzbetreiber gerne auch mal die Straße aufbuddel lässt, um die Versorgung zu unterbrechen, die gerichtliche Klärung der Berechtigung dazu scheuend.

Als Gegenmittel dagegen wurde empfohlen, man solle sein Auto auf die Stelle stellen.
 
Kein Auto, aber Gas!

berghaus 07.04.16

 

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