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Autor Thema: Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015  (Gelesen 5137 mal)

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Offline rolly

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Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015
« am: 15. Februar 2016, 14:44:09 »
Hallo,
ich habe meine Schlussabrechnung für 2015 erhalten.Mein Paketvertrag bei Ideal Energie 3200 KWh pro Kilowatt 0,2158 €.
Wenn der Verbrauch höher als 3200 KWh Pro Kilowatt 0,41 €.
Mein Verbrauch lag 2015 bei  2.728,0 kWh berechnet wurde mir aber 3200 KWh.
Meine Frage ist diese Forderung berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen
rolly  :)   

Offline Didakt

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Re: Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015
« Antwort #1 am: 15. Februar 2016, 16:48:37 »
Die Forderung ist wohl berechtigt. Siehe AGB Ziff. 8 (3), die für Ihren Vertrag gelten dürften. Nachstehend ein Auszug:

Zitat
Bei Tarifen, die mit der Bezeichnung „stabil“ gekennzeichnet sind, handelt es sich um Pakettarife. Bei diesen besteht der vom Kunden zu zahlende Preis aus einem verbrauchsunabhängigen Bestandteil (Grundpreis), einer unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Strommenge zu bezahlenden Arbeitspreissumme (Jährliches Mindestverbrauchsentgelt), und einem gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden verbrauchsabhängigen Mehrverbrauchsarbeitspreis je Kilowattstunde (Mehrverbrauchspreis). Bei Pakettarifen wird zwischen dem Energieversorger und dem Kunden die Abnahme der in dem Stromliefervertrag ausgewiesenen jährlichen Mindestverbrauchsmenge durch den Kunden fest vereinbart. Eine Änderung der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge nach Abschluss des Stromliefervertrages sowie während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Aus der Multiplikation des Arbeitspreises pro Kilowattstunde mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge zuzüglich des Grundpreises ergibt sich das vom Kunden mindestens zu zahlende jährliche Mindestverbrauchsentgelt. Auch soweit die jährliche Mindestverbrauchsmenge durch den Kunden nicht verbraucht wird, ist der Kunde zur Zahlung des jährlichen Mindestverbrauchsentgelts in voller Höhe verpflichtet. Eine Erstattung von nicht verbrauchten Kilowattstunden erfolgt nicht. Auch sind nicht verbrauchte Kilowattstunden nicht in folgende Belieferungsjahre übertragbar und verfallen mit Ablauf des jeweiligen Belieferungsjahres.

Offline ivenae

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Re: Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015
« Antwort #2 am: 19. Februar 2016, 23:49:21 »
Seltsamerweise liege ich mit meinem Verbrauch immer exakt beim im Vertrag vereinbarten Paketvolumen. Das schreibe ich dann auch entsprechend so auf die Ablesekarte. Zufälle gibts.

Offline findus14472

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Re: Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015
« Antwort #3 am: 20. Februar 2016, 10:42:28 »
Der Begriff "PAKET" sollte eigentlich schon geläufig sein. Wenn ich ein Kilo-Paket Zucker kaufe und 150 Gramm in den Abfluss kippe bekomme ich vom Supermarkt auch kein Geld zurück.

Offline bolli

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Re: Ideal Energie Stromschlussabrechnung 2015
« Antwort #4 am: 22. Februar 2016, 07:46:11 »
Der Begriff "PAKET" sollte eigentlich schon geläufig sein. Wenn ich ein Kilo-Paket Zucker kaufe und 150 Gramm in den Abfluss kippe bekomme ich vom Supermarkt auch kein Geld zurück.

Zwar sollte der Begriff "Paket" im Energiebereich tatsächlich inhaltlich bekannt sein, jedoch stimmt ihr Beispiel nicht, da ich zwar den Kauf des Zuckers vereinbart habe, ihn aber (entgegen ihrem Beispiel) noch gar nicht in meinem Herrschaftsbereich hatte. Gleichwohl habe ich, ohne den Zucker im Besitz zu haben, einen vertrag über dessen Kauf getätigt und bin zur Bezahlung dessen verpflichtet, auch wenn meine Gattin mir zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass sie keine Marmelade mehr einkochen will und daher die 10 kg Zucker nicht brauchen kann.

Nicht umsonst sind Pakettarife standardmäßig bei den Vergleichsportalen nicht in den Suchergebnissen enthalten. Wer diese Option einschaltet, sollte wissen, was sich dahinter verbirgt.

 

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