Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Grundversorger ohne Vertrag!  (Gelesen 12530 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Daywalkerroy1973

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Grundversorger ohne Vertrag!
« am: 04. Februar 2016, 10:40:40 »
Hallo,
warum dürfen Grundversorger Verträge ohne Unterschrift abschließen und kündigen?
In meinem Fall hat ein Grundversorger ( mit dem ich vorher noch nie was zutun hatte ) mich einfach angemeldet obwohl ich bei einem anderen ( günstigen ) Anbieter angemeldet habe.
Der Grundversorger hat mich rückwirkend angemeldet und vorher hat der Grundversorger den Zähler an meinen neuen Anbieter nicht freigegeben. Ein Zeitraum von ca 2,5Monate wurden rausgezögert und jetzt werden 338Euro gefordert.
Der Grundversorger kam mit der Ausrede das der neue Energielieferant sich angeblich nicht gemeldet hätte!
Ein Durcheinander und am Ende soll ich einen teuren Grundversorger Vertrag bezahlen!
Der Zählerstand wurde geschätzt obwohl von der Vormieterin + Übergabeprotokoll den Zählerstand mitgeteilt wurde!
Willkür?



Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #1 am: 04. Februar 2016, 13:30:11 »
Willkür? Jein.
Ich hatte beim Erstbezug unseres Neubaus vor einigen Jahren eine ähnliche Situation: Gaszähler war im Rohbau schon drin, nach Erwerb der immobilie habe ich einen Vertrag mit einem preiswerten lokalen Versorger geschlossen und die haben das 2 X nicht geschafft die Versorgung fristgerecht beim Netzbetreiber anzumelden. Folge: insgesamt 6 Monate Grundversorgung (damals galten noch andere Kündigungsfristen um da wieder rauszukommen). Gab viel Schriftverkehr, letztlich klärte mich ein befreundeter Anwalt auf, daß da tatsächlich ohne Unterschrift ein Vertrag zustande kommt und der Grundversorger seine Kohle bekommen wird.
So lief das dann auch, Grundversorger bekam sein Geld, aber ich habe die Mehrkosten von dem lokalen Versorger anstandslos erstattet bekommen. Wichtig: Ich konnte das alles Nachweisen, Auftrag und Auftragsbestätigung und schiftliche Aussage des Netzbetreibers, daß jeweils keine Anmeldung erfolgte war alles dokumentiert.
Das wäre jetzt auch mein Tip an Sie, zuerst klären welche Unterlagen zum Vertragsabschluss des günstigen Anbieters vorliegen also Eingansbestätigung des Antrags und Auftragsbestätigung oder Bestätigung des Lieferbeginns. Dann beim Netzbetreiber anfragen was da eingegangen ist oder halt nicht ...
Hat Ihnen der Grundversorger vieleicht irgendwann ein "Begrüssungsschreiben" geschickt? So ist mir das damals aufgefallen, daß da was schiefgelaufen ist.
Und dann halt die entstandenen Mehrkosten ausrechnen und beim günstigen Anbieter einfordern. Wenn das ein seriöser Laden ist sollte das kein Problem sein, ansonsten bleibt der Gang zur Schlichtungsstelle oder notfalls Klage auf Schadenersatz.
Als Warnung noch mit auf den Weg: Ich hatte bei der Kündigung des Sondervertrages bei diesem Anbieter dann den selben Zirkus, der wollte das Vertragsende nicht bestätigen und hat damit den Anbieterwechsel zunächst verhindert, also hierfür auch ausreichend Zeit einplanen!

Offline GPKE-Xperte

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +2/-1
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #2 am: 04. Februar 2016, 14:29:22 »
Zur Frage Willkür: Klares Nein!

Immer wenn der Netzbetreiber feststellt, dass an einer Entnahmestelle (fachsprachlich Zählpunkt) keine Netzanmeldung eines Lieferanten vorliegt, muss eine Zuordnung zum Grundversorger vorgenommen werden. Dies ist in den Beschlüssen GPKE (Strom) und GeLi Gas (Erdgas) von der BNetzA festgelegt, zusätzlich ist die Thematik auch in den Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnungen beschrieben.



Offline wechselprofi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 121
  • Karma: +3/-3
  • Geschlecht: Männlich
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #3 am: 04. Februar 2016, 22:14:15 »
Die Prinzipien der Grundversorgung sind eigentlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt. GPKE und GeLi gestalten die Durchführungsprozesse unter den Bedingungen des liberailiserten Energiemarktes aus.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #4 am: 12. Februar 2016, 12:40:23 »
An der Grundversorgung an sich wird man wohl rückwirkend nichts mehr ändern können. Aber wenn die Zählerstände zu deinen Ungunsten geschätzt wurden und die Ablesung für dich günstiger wäre, würde ich die abgelesenen Zählerstände dem Netzbetreiber melden. Dann müsste die Abrechnung korrigiert werden. Bei falsch vom VNB  übermittelten Zählerständen zur Stromabrechnung hat das bei mir jedenfalls problemlos und relativ schnell funktioniert.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #5 am: 15. Februar 2016, 08:18:33 »
An der Grundversorgung an sich wird man wohl rückwirkend nichts mehr ändern können.

Das käme wohl darauf an, ob man diese Aussagen

Zitat
Der Grundversorger hat mich rückwirkend angemeldet und vorher hat der Grundversorger den Zähler an meinen neuen Anbieter nicht freigegeben.

beweisen kann. Wenn man da vom Netzbetreiber entsprechende SCHRIFTLICHE Aussagen bekommt, sollte sich auch an der Abrechnung wohlmöglich noch was machen lassen, zumindest Abrechnungstechnisch.

Aber ansonsten ist klar, dass auch ohne Unterschrift in der Grundversorgung ein Vertrag zustande kommen kann, damit die automatische Versorgung mit Energie jederzeit gesichert ist. Dieses passiert halt, wenn man ohne anderweitigen Vertrag Energie aus der Leitung entnimmt.

Offline Der_Gärtner

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-1
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #6 am: 18. Februar 2016, 08:58:37 »
Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt. Dann kann man sich ja immer noch in Verbindung setzen, wenn man schon einen anderen Anbieter hat. Oder, wenn man noch keinen anderen Anbieter hat, den Vertrag unterschreiben und damit wissentlich einwilligen.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #7 am: 18. Februar 2016, 12:40:06 »
Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt.
Ganz einfach: Ihre Versorgung mit Energie soll IMMER gesichert sein, egal, ob irgendwelche Papiere auf irgendeinem Postweg abhanden kommen oder aus welchen Gründen auch immer die Information, dass Sie ab Datum xx.xx.xxxx keinen gültigen Energieliefervertrag mehr haben, Sie nicht erreicht.
So was kann nämlich im Winter, der den Namen im Gegensatz zum derzeitigen auch verdient, durchaus seeehhhr unangenehm werden !!!

Offline Der_Gärtner

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-1
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #8 am: 23. Februar 2016, 16:15:20 »
Ja, die Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen. Aber es kann nicht sein, dass einem bei einem Anbieter Kosten entstehen, obwohl man bereits bei einem anderen Anbieter bezahlt. Da muss es doch irgendeine bessere Lösung für geben.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #9 am: 23. Februar 2016, 21:46:46 »
Zitat
Aber es kann nicht sein, dass einem bei einem Anbieter Kosten entstehen, obwohl man bereits bei einem anderen Anbieter bezahlt.

Das passiert auch nicht, man zahlt auf jeden Fall nur einmal pro Liefermonat. Sollte der neue Lieferant rechtzeitig anmelden, obwohl sich der Grund/Ersatzversorger bereits gemeldet hat, wird der Ersatzversorgunsvertrag storniert. Meldet sich der neue Lieferant zu spät, bleibt der Ersatzversorger Lieferant, bis die Versorgung auf den neuen Lieferanten wechselt. Die Hoheit über die Feststellung der Lieferzeiträume durch welchen Lieferanten hat er Netzbetreiber, er entscheidet, welche Situation vorliegt.

Gruß

NN

Offline wechselprofi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 121
  • Karma: +3/-3
  • Geschlecht: Männlich
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #10 am: 24. Februar 2016, 11:33:36 »
@Daywalkerroy19
Versuchen Sie den "Wechselknoten" mit Hilfe Ihres Netzbetreibers zu entwirren.
1. Der Netzbetreiber hat ihre Grundversorgung beim Grundversorger beauftragt, weil ganz offensichtlich ihre Verbrauchstelle zumindest zeitweise ohne Belieferung war.
2. Wenn Sie behaupten, Sie hatten noch nie etwas mit dem Grundversorger zu tun, dann gibt es offensichtlich einen zeitlichen "Synchronisationskonflikt" beim Netzbetreiber zwischen
- der Abmeldung ihres bisherigen Lieferanten
- der Anmeldung des von Ihnen beauftragten neuen Lieferanten.
3. Ob einer von den beiden geschlampt hat, kann nur der Netzbetreiber beantworten. Dem würde ich auch die Ihnen entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.
4. Es ist kaum anzunehmen, dass der von Ihnen beauftragte neue Lieferant bei Ihnen ohne Berechtigung bereits Abschläge anfordert, ohne eine bestätigte Netznutzung nachweisen zu können. Eher ist wahrscheinlich, dass diese mit einer zeitlichen Verschiebung um einige Tage dem Neulieferanten erteilt wurde.       

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #11 am: 24. Februar 2016, 13:01:43 »
Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt....

In der Regel weiss der Grundversorger ja auch gar nicht daß bei einem Mieterwechsel am Zählpunkt XY jetzt der Kunde Z ab x.x.xxxx anfängt den Anschluss zu nutzen, soo weit geht der Meldedatenabgleich bei uns (noch) nicht.
Sorry, wenn ich da mit dem erwähnten Begrüssungsschreiben Verwirrung gestiftet hab, die Situation war diesbezüglich anders.

@wechselprofi
zu Punkt 3 vermute ich, daß der Netzbetreiber sich auf den Standpunkt berufen wird, daß der Vorversorger die Belieferung des Zählpunkts zum Datum x abgemeldet hat und seitdem keine Neuanmeldung erfolgt ist. Der Schlüssel zur Lösung liegt m.E. im Nachweis ob und ab wann ein Vertrag mit dem günstigen Anbieter zustande kam, entweder mit einer Auftragsbestätigung / Bestätigung des Lieferbeginns oder vieleicht auch über gezahlte Abschläge. Auch dort würde ich ggf. mal höflich anfragen wann der Versorgungsbeginn denn an den Netzbetreiber gemeldet wurde. Die Chance die Mehrkosten vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen schätze ich als eher gering ein.

 

Offline wechselprofi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 121
  • Karma: +3/-3
  • Geschlecht: Männlich
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #12 am: 24. Februar 2016, 14:14:27 »
@Erdferkel

...Die Chance die Mehrkosten vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen schätze ich als eher gering ein....

 
Habe ich so in meinem Beitrag auch nicht behauptet. Falls es tatsächlich (Frist-)versäumnisse gibt, sind diese bei einem der beteiligten Lieferanten zu suchen. Der Netzbetreiber ist dafür lediglich (hoffentlich unbeteiligter) Kronzeuge.

Offline Der_Gärtner

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-1
Re: Grundversorger ohne Vertrag!
« Antwort #13 am: 25. Februar 2016, 15:55:31 »
Also ich bin dank euer Antworten jetzt schlauer. Haben will ich das Problem trotzdem nicht. Klingt für mich ganz schön nach nervenaufreibenden Hickhack. Hoffe, der Fragesteller kann sein zügig Problem lösen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz