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Autor Thema: Nach Kündigung und Widerspruch weigerung es anzunehmem  (Gelesen 3328 mal)

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Offline San74

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Nach Kündigung und Widerspruch weigerung es anzunehmem
« am: 03. August 2016, 13:50:29 »
Hallo Zusammen,
nach dem Ich 2015 eine Vertragsverlängerung zugestimmt habe(schon da keine Abrechnung bekommen) war ich bei dieser (zig mal angerufen wegen Rechnung) sehr erstaunt....angeblich soll ich im August 2015 (6 TAGE NACH Abschluss des neuen Vertrages) per Mail darüber informiert worden sein, daß es eine Presierhöhung von 10Cent/kWh geben würde...Habe diese mail nie erhalten und demnach auch keinen Widerspruch gemacht...Als ich es jetzt bei der Abrechnung sah, war ich sehr erstaunt...die wollen einen Nachzahlung trotz Paketpreis...Zudem wurde das zuvielgezahlte Geld von 2014/2015 nicht abgezogen...Stattdessen forden die jedesmal doppelt für den Juli und August?????
Was kann ich jetzt noch machen...Der Herr am Telefon der mich nach meiner Kündigung anrief, beschimpfte mich alszu blöd und ich hätte wohl nicht mal einen Hauptschulabschluss etc....sie kämen mir beim neuen Vertrag mit 3 Cent entgegen...was für ein Witz...
Was soll ich jetzt machen,eurer Meinung nach? Absitzen?
Hier mein Schreiben per Mail nach dem Angebot der 3Cent verbilligung.
Mir wurde gestern Nacht im nachhinein die Mail geschickt die ich angeblich schon im August letztes Jahr bekommen haben soll!!!
Guten Tag,
 Vertragsnummer:21403013154
Ich widerrufe mein Einverständnis von heute Morgen und stelle die Zahlungen ab 1. September ein, denn meine bezahlten Rechnungen mit ihren Forderungen stimmen leider nicht überein...
sorry dieses Schreiben habe ich nie bekommen, wie ich schon erwähnt habe.
Deshalb bitte ich sie die Abschlussrechnung zu korrigieren.
Zudem fehlt immer noch der Übertrag von 2014 108, 70€ Wo sind die hin? 1.7.2014-30-6.2015
Habe 888€ bezahlt die Rechnung war aber nur 679,30€
Dann wurden die ja in das neue Jahr mitgenommen worden, werden aber nicht mehr erwähnt in der neuen Abrechnung.
Und sie rechnen in der alten Rechnung den Juli als Forderung (im Abzug) und auf der neuen auch noch mal.
Das ist sehr witzig, geht aber nicht. Habe 2015 nie eine Mail mit einer Preiserhöhung bekommen. Habe erst jetzt in der Abschlussrechnung
eine Preiserhöhung bemerkt und sofort reagiert und Widerspruch und ausserordentliche Kündigung eingereicht. Per Einschreiben und Mail!!!
Ich bitte sie nochmal höflichst nachzurechnen und den zuviel gezahlten Betrag zu erstatten.
Nochmal hier Rechnung 1.7.2014-30.6.2015 679€ Bezahlt bis 30.6.2015 888€ (Überschuss 108,70€)
Original Rechnung laut Vertrag 1.7.2015-30.6.2016 678,96 bezahlt habe ich 678€ + Überschuss 108,70€ + Zahlung 175,10€  zusammen 961,80€
Das entspricht bis 8.2016 einen Überschuss von 282,84€
Wie gesagt, ich habe kein Interesse an einem teureren Stromvertrag und bestehe auf den vertraglichen Kilowattestundenpreis von 25,48Cent/kwh ...und ich habe die Wiederrufsfrist seit der Rechnungsausstellung von 14 Tagen eingehalten...auch wenn sie die Rechnung am 15.7. losgeschickt haben, brauchte diese sogar 2 Tage per Mail...ihre Mail von gestern kam übrigens erst spät abends an, obwohl sie angeblich schon um 13h im Postfach war...da steht glaube ich wohl ein grösserer Betrug im Raum. Sorry wenn ich das so sagen muß.
Bitte belästigen sie mich nicht mehr per Telefon sondern senden sie mir schriftlich transparent meinen Zahlungseingang und Ihre Forderungen seit 1.7.2014 bis heute.
Zudem brauche ich den Nachweis ihrer versendeten Mail mit der Preiserhöhung von 2015, damit das Gericht alle Unterlagen zusammen hat.
 
MfG Sandra Jäger
 
 
[Edit DieAdmin: Bitte keine vollständigen Antwortschreiben des Anbieters ins Forum kopieren]
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« Letzte Änderung: 03. August 2016, 16:05:28 von DieAdmin »

Offline San74

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Re: Nach Kündigung und Widerspruch weigerung es anzunehmem
« Antwort #1 am: 03. August 2016, 13:52:31 »
Achja, das war die Kündigung per Mail und Einschreiben:-)
Immergrün-Energie GmbH
Postfach 210769
50532 Köln


Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxxxxx
Rechnungsnummer: xxxxxxxxxxxxxxxxx



Betreff: Widerspruch gegen ihre Rechnung vom 15.07.2016
Betreff: Kündigung zum 1.8.2016 nach §41 Abs 3 Sonderkündigungsrecht

28.07.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Widerspruch einlegen gegen Ihre Rechnung vom 15.07.2016.

Sie haben mir angeblich 2015 eine Mail geschickt mit dem Hinweis einer Preiserhöhung.
Diese habe ich bekommen, aber ohne Anhang also für mich gar nicht ersichtlich, dass es eine Preiserhöhung gab.  Diese wird dann in der Rechnung als Grundlage genommen. Da die Erhöhung von mir gar nicht wahrgenommen wurde konnte ich natürlich nicht von meinem Sonderkündigungsrecht §41 Absatz 3 gebrauch machen.


•   Vertraglich wurde am 18.08.2015 ein Entgeld von 25,48 Cent/kWh vereinbart (brutto inkl.Steuern). Das macht dann eine Rechnungssumme von insgesamt 687, 96€
•   Bezahlt habe ich insgesamt 1x 148 € und 10x 53 € Gesamt 678€
•   Daraus ergibt sich eine Restschuld von 9,96 € + 2€ Mahngebühren Gesamt 11,96 €
•   Heute habe ich 175,10€ überwiesen. Ich bitte sie dieses Geld dann mit Abschlussrechnung zu verrechnen.


Ich bitte Sie die Rechnung zu korrigieren.
Zudem mache von meinem Sonderkündigungsrecht zum 1.8.2016 gebrauch §41 Absatz 3 wegen einer Preiserhöhung die weder rechtzeitig noch transparent genug war um sie wahrzunehmen.



Mit freundlichen Grüßen


[Edit DieAdmin: Vertrags- und Rechnungsnummer anonymisiert]


« Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 10:54:33 von DieAdmin »

 

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