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Autor Thema: Stromausfall: Politik und Justiz erhöhen Druck auf RWE  (Gelesen 22547 mal)

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Offline Cremer

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Stromausfall: Politik und Justiz erhöhen Druck auf RWE
« am: 06. Dezember 2005, 15:20:58 »
Siehe hier:

Es wird jetzt Zeit, dass auf der politischen Seite etwas unternommen wird

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12397

Die Bundesnetzargentur hat noch nichts vorliegen.

Wäre es nicht ein leichtes, so ein Stück Stahl abzuschneiden und zur Stahlanalyse/Bruchfestigkeit zu geben? Es liegt doch genug \"Schrott\" auf den Äckern im Münsterland herum. Dann bräuchte man nicht mehr lange zu rätseln, ob oder ob nicht auch die Sprödigkeit dazu beigetragen hat.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Anonymous

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Stromausfall: Politik und Justiz erhöhen Druck auf RWE
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2005, 21:52:55 »
@Cremer:

Ein Beweissicherungsverfahren läuft. Der Ausgang könnte für alle Kunden von Bedeutung sein, die an der fraglichen, zusammengebrochenen Leitung \"hingen\" und nun Schadenersatz verlangen. Da das Ergebnis des selbst. Beweisverfahrens nach § 493 ZPO streng genommen zunächst einmal nur \"inter partes\" wirkt, sollte dafür gesorgt werden, dass etwas Stahl aufbewahrt wird.

Es gilt höchstes Augenmerk auf das Verfahren zu richten.
Es könnte zum Präzedenzfall werden.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Willy

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Stromausfall: Politik und Justiz erhöhen Druck auf RWE
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2005, 11:04:01 »
Radio RST meldet 08.12.2005 10:54 Uhr:

SPD-MdB A. Schwall-Düren aus Metelen will Schadensersatzklagen
gegen RWE unterstützen

Stahlbauprofessor Prof. Rolf Kindmann, Bochum will so schnell wie
möglich Ochtruper Strommasten untersuchen.
08.12.2005 / 07:40 Uhr

http://www.radiorst.de/service/beitraege.php


Gruß
Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

Offline BerndA

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Stromausfall: Politik und Justiz erhöhen Druck auf RWE
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2005, 12:04:06 »
@ Graf Koks,

dient das Beweissicherungsverfahren nicht gerade dem Erhalt der Beweise ?

Ich denke mal, dass dem Antragsteller dann auch Möglichkeiten gegeben werden, um an das Material heran zu kommen, oder ?

Oder muss man sich die Beweise in einem solchen Verfahren selbst besorgen ? Wäre das ohne irgendeine Genehmigung dann nicht Diebstahl ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

 

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