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Autor Thema: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365  (Gelesen 7263 mal)

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Offline Nicacat

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Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« am: 17. Januar 2016, 13:30:44 »
Obwohl ich dort kein Kunde bin oder war!

Hallo allerseits,
Gestern hatte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid der Fa. 365 ag im Postfach und nicht nur für mich sondern auch für meinen Exmann,  der allerdings nicht bei mir wohnt!

Der Brief, der an ihn gerichtet ist, geht definitiv zurück  zur Poststelle! 

Nach einem Telefonat mit meinem Exmann,  erfuhr ich, daß dieser lediglich über Check 24 Preise verglichen hatte für Stromabnehmer,  er ist aber selber beim örtlichen Anbieter gemeldet! Genauso wie ich auch den örtlichen Anbieter bevorzuge, mit dem ich keinerlei Probleme habe!

Die 365 ag will Geld für eine Leistung, die nie in Anspruch genommen worden ist von uns!
Mein exmann hat mir bestätigt,  daß wir dort auch nicht waren als die Ehe und eine gemeinsame Wohnung noch bestand.

Ich werde gegen den Bescheid kompletten Widerspruch einlegen! Meine Frage an euch ist, ob das schon einmal jemandem von euch passiert? Welche Erfahrungen habt ihr mit Widersprüchen gegen die 365 ag?

Danke für eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Nicacat


Offline Didakt

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Re: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« Antwort #1 am: 17. Januar 2016, 17:21:03 »
Zitat von: Ihnen u. a.
Obwohl ich dort kein Kunde bin oder war! ...
Die 365 ag will Geld für eine Leistung, die nie in Anspruch genommen worden ist von uns!

Der 365 AG sind solche fragwürdigen Maßnahmen durchaus zuzutrauen. Dafür sprechen vielfältig vorgekommene Ärgernisse (auch in ähnlicher Form) in der letzten Zeit. Dennoch verwundert es ein wenig, dass dem Mahnbescheid keine Mahnschreiben/Zahlungserinnerungen vorausgegangen sind und es weder eine vertragliche Vereinbarung noch einen konkludenten Vertragsschluss über eine Energielieferung mit dem „Laden bzw. seinen Ablegern“ gegeben hat.

Wie sollte bei Eingang eines Mahnbescheids reagiert werden?

Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, ohne dass der darin genannte Anspruch durch das Gericht inhaltlich geprüft wurde. Gegen einen unberechtigten Mahnbescheid sollten Sie – wie ja von Ihnen vorgesehen – deshalb in jedem Falle innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch bei Gericht einlegen. Danach kann der Energieversorger nur noch auf Zahlung klagen. In diesem Prozess würde das Gericht die Berechtigung der gegen Sie gerichteten Forderung prüfen. Der Versorger ist dafür beweispflichtig.

Dem Mahnbescheid liegt eine „Rechtsmittelbelehrung“ bei. Sie brauchen nur anzukreuzen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und unterschreiben. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Dennoch können Sie als Begründung angeben: "Es bestand nie ein Versorgungsvertrag mit der 365 AG und somit keinerlei Zahlungsverpflichtung". Die Antwort muss unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheides bei dem darin angegebenen Amtsgericht (entweder zentrales Mahngericht oder Mahngericht am Sitz des Versorgers) eingehen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, hat der im Prozess Unterlegene die Mahn-, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, die sich nach dem Streitwert bemessen. Sie müssen sich also sehr sicher sein, wenn Sie dem Mahnbescheid nicht nachkommen und ihm widersprechen wollen.

Es empfiehlt sich, sicherheitshalber den/die zuständigen Netzbetreiber zu befragen, ob die möglicherweise in Frage kommende/n Abnahmestelle/n nicht doch irgendwann einmal von diesem Versorger beliefert worden ist/sind.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2016, 18:14:43 von Didakt »

Offline findus14472

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Re: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« Antwort #2 am: 17. Januar 2016, 17:37:49 »
Nach Auseinadersetzungen mit der  Fa. " immergrün" hat mich 365 AG verklagt. Von Nicacat wäre nun zu prüfen, ob Sie eventuell Zahlungsrückstände z.B bei immergrün, MeisterStrom, Almado usw.  hat.  Es handelt sich immer um den gleichen "Verein".

Offline Didakt

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Re: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« Antwort #3 am: 18. Januar 2016, 10:33:16 »
... Von Nicacat wäre nun zu prüfen, ob Sie eventuell Zahlungsrückstände z.B bei immergrün, MeisterStrom, Almado usw.  hat.  Es handelt sich immer um den gleichen "Verein".

Sollte in dieser Sache wirklich eine Klage erfolgen, kommt diesem Beitrag des Users @ tangocharly eine besondere Bedeutung zu!

Offline Nicacat

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Re: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« Antwort #4 am: 18. Januar 2016, 21:54:07 »

Der 365 AG sind solche fragwürdigen Maßnahmen durchaus zuzutrauen. Dafür sprechen vielfältig vorgekommene Ärgernisse (auch in ähnlicher Form) in der letzten Zeit. Dennoch verwundert es ein wenig, dass dem Mahnbescheid keine Mahnschreiben/Zahlungserinnerungen vorausgegangen sind und es weder eine vertragliche Vereinbarung noch einen konkludenten Vertragsschluss über eine Energielieferung mit dem „Laden bzw. seinen Ablegern“ gegeben hat.


HallO,
der Brief ist heute an das Amtsgericht rausgegangen.
Was mich bei der Sache wundert, ist auch, daß der Brief an meinen Exmann zu mir geliefert wurde.
Und nein, ich habe keinen Vertrag hier und in den letzten 2 Jahren kam keine! Zahlungsaufforderung!
Im Moment wurde ich sogar jedem raten, von Vergleichsportalen die Finger zu lassen.

Bin gespannt, wie alles verlaufen wird. Setze euch definitiv in Kenntnis!

Offline CarloPedersoli

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Re: Gerichtlicher Mahnbescheid von 365
« Antwort #5 am: 27. Juli 2016, 12:33:53 »
Gibt es hierzu irgendwelchen Sachstand? Hat 365 Almado usw, also Geschäftsführer/Aufsichtsrat Antoine Werner Beinhoff Klage erhoben?

Hinweis/Link zur Person Antoine Werner Beinhoff
« Letzte Änderung: 27. Juli 2016, 12:50:15 von CarloPedersoli »

 

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