Guten Morgen,
es ist insoweit richtig, dass es um das Schreiben bezüglich des Widerspruchs gegen die Jahreabrechnung geht. Versorger ist E.ON Energie Deutschland. Vor kurzem habe ich von dort auch das Schreiben bezüglich des "unstrittigen Preises" bekommen. Daraufhin habe ich mich an die Rechtsberatung des Bundes gewandt, der Anwalt gab gewisse Empfehlungen. Ob wir in der Grundversorgung sind oder Sondervertragskunden ist nicht hundertprozentig klar. Wir haben nie etwas unterschrieben, die E.ON hat aber im Tarif "Energie Duett" abgerechnet. Die bewertet der Anwalt als Sondervertrag. Allerdings ist bisher nicht klar, ob der erste Widerspruch so formuliert wurde, dass der Preis von Vertragsbeginn anzuwenden ist. Daher die Empfehlung, den von der E.ON geforderten Preis vom Januar 2007 unter Vorbehalt zu bezahlen. SO haben sich Nachzahlungen für 2014, 2013, 2012 und 2011 ergeben, die bisher nicht verjährt sind. Diese Beträge haben wir unter Vorbehalt gezahlt.
Nun geht es darum, für die Jahresabrechnung eine korrekten Widerspruch zu formulieren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechnung. Grundsätzlich nehme ich an, dass dies bereits jemand getan hat, so dass es ein nutzbares Schreiben bei irgendjemanden gibt. Damit ließe sich wohl einiges an Arbeit sparen...