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Autor Thema: Schutzschrift - wo hinterlegen?  (Gelesen 5037 mal)

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Offline Martinus11

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Schutzschrift - wo hinterlegen?
« am: 29. Oktober 2015, 05:50:41 »
Hallo,
angesichts einer möglichen Liefersperre möchte ich vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen, gleichzeitig mit dem Antwortschreiben an den Versorger.

Ich habe hier im Forum gesucht und immer nur vom "zuständigen Amtsgericht" gelesen. Ist es sicher, wenn ich die Schutzschrift bei dem für meinen Landkreis zuständigen Amtsgericht hinterlege oder könnte der Versorger genauso gut beim Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen? Oder bei dem am Firmensitz zuständigen Gericht?

Wenn ich im Web suche zu dem Thema, dann lese ich, dass es offenbar grundsätzlich keine feste Zuständigkeit bei einstweiligen Verfügungen gibt.
Wenn der Versorger den Antrag nicht bei meinem Amtsgericht stellt, dann ist es ja sinnlos... bei Zuständigkeiten ist unser Rechtssystem doch sonst immer so eindeutig...

Sollte man vielleicht im Antwortschreiben an den Versorger das Hinterlegen der Schutzschrift mit Nennung des Gerichtes erwähnen?


Grüße,


Martinus11

Offline Wolfgang_AW

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2015, 13:12:06 »
Bund der Energieverbraucher: Versorgungssperre

Zitat
Das Hinterlegen einer Schutzschrift kostet kein Geld und das kann man auch ohne Anwalt erledigen. Zuständig ist sowohl das Amtsgericht am Wohnort des Verbrauchers, als auch das Amtsgericht am Sitz des Versorgungsunternehmens: Man hat also die Wahl.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Martinus11

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2015, 13:52:02 »
Habe gerade mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht telefoniert.

Zuständig ist bei Gasversorgung das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Amtsgericht, auch der Versorger muss dort ggf. seinen Antrag stellen. Ein "Erkundigen" zwischen den in Frage kommenden Gerichten findet nicht statt.

Bei Strom ist das etwas anders (...), hat ihm nach Rücksprache der Richter erklärt.

Offline bolli

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2015, 08:26:16 »
Bei Strom ist das etwas anders (...), hat ihm nach Rücksprache der Richter erklärt.
Da würde mich aber sehr die Begründung für interessieren. Mir sind derzeit keine Gründe ersichtlich, die hier einen Unterschied zwischen Strom und Gas rechtfertigen würden.
DIESE Auskunft würde ich mir zur Sicherheit aber schriftlich bestätigen lassen. Kann man denen ja ggf. per email vorformulieren im Sinne von "...bitte ich Sie mir zu bestätigen, dass ....". Sonst hat da später niemand so was gesagt, wetten ?  8)

Offline Martinus11

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2015, 13:57:49 »
Hallo bolli,
um Strom geht es bei mir ja nicht, von daher habe ich für Gas eine eindeutige Antwort.

Die näheren Umstände beim Strom haben wir daher auch nicht weiter besprochen. Wir fanden es beide ebenfalls seltsam, dass da ein Unterschied sein soll, aber vielleicht ist es nur ein marginaler, in der Praxis selten zum Zuge kommender. Er hat beim Richter nachgefragt und der hat das so nebenbei erwähnt.

Offline berghaus

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2015, 14:10:58 »
Zitat
von bolli in Antwort #3
DIESE Auskunft würde ich mir zur Sicherheit aber schriftlich bestätigen lassen......
 ....Sonst hat da später niemand so was gesagt, wetten ?

Aber, was hat man davon, wenn jemand etwas Falsches bestätigt hat?

Es erscheint mir dann doch recht schwer, Schadenersatzansprüche zu erfassen und durchzusetzen,
wenn gesperrt wurde, weil der Versorger -mir nichts dir nichts- bei einem anderen Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Sperrung ohne Anhörung des Betroffenen erwirkt hat.

berghaus 30.010.15

Offline bolli

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Re: Schutzschrift - wo hinterlegen?
« Antwort #6 am: 02. November 2015, 07:53:32 »
Es erscheint mir dann doch recht schwer, Schadenersatzansprüche zu erfassen und durchzusetzen,
wenn gesperrt wurde, weil der Versorger -mir nichts dir nichts- bei einem anderen Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Sperrung ohne Anhörung des Betroffenen erwirkt hat.
Allerdings hat er wohl kaum die GANZ freie Gerichtswahl. Es kommen ja ansonsten maximal zwei in Frage: Sitz des Versorgers oder Gericht beim Verbraucher.

Na ja, wenn ich mir sicher wäre, dass der andere Schadensersatz zu leisten hätte, würde ich bei den vorliegenden Nachttemperaturen vermutlich in ein Hotel ziehen statt mich fröstelnderweise in meiner Wohnung aufzuhalten. Des weiteren dürfte der Inhalt der Tiefkühltruhe, der ebenfalls nicht mehr zu gebrauchen ist, auch ein geeignetes Objekt für den Schadensersatz sein.
Anderen Schadenersatz wird man als Privatmann tatsächlich wohl kaum durchgesetzt kommen.

 

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