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Autor Thema: Wechsel über verivox in einer 3er-Studentenwohngemeinschaft  (Gelesen 3858 mal)

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Offline berghaus

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Wechsel über verivox in einer 3er-Studentenwohngemeinschaft
« am: 15. September 2015, 17:43:38 »
Mein Sohn ist ab 1. September in eine 3er WG gezogen und will sich und die Mitbewohner (1 Stromzähler für die Wohngemeinschaft) bei einem möglichst preiswerten Anbieter (wohl nicht RWE) anmelden.

Die Wohnung liegt im Ruhrgebiet. Dort ist die RWE Grundversorger.

Ein ausgezogener Mitbewohner hatte bis Ende Juli 2015 einen Vertrag mit den örtlichen Stadtwerken.

Nach dessen Auszug Ende Juli haben die z.T. neuen zwei Bewohner nichts unternommen, d.h. wohl durch die Stromentnahme ab August konkludent einen Vertrag mit der RWE Vertrieb geschlossen

Dafür gibt es nun aber noch kein Begrüßungsschreiben und keine Vertragsnummer. Muss sich mein Sohn nun erst bei der RWE (Vertrieb) anmelden (ab 01.09.15?), um in das Verivox Formular neben dem bisherigen Stromanbieter (RWE) und der  Zählernummer eine 'bisherige Vertragsnummer' angeben zu können?
 
Oder läuft das auch so, wenn der neue Versorger (zB. Eon) den bisherigen Vertrag mit den der RWE unbekannten Bewohnern kündigt?

berghaus 15.09.15
« Letzte Änderung: 15. September 2015, 17:47:43 von berghaus »

Offline Christian Guhl

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Re: Wechsel über verivox in einer 3er-Studentenwohngemeinschaft
« Antwort #1 am: 15. September 2015, 19:20:46 »
Hat der ausgezogene Mitbewohner denn seinen Vertrag mit den Stadtwerken gekündigt ?
Nur dann besteht wohl ein Grundversorgungsverhältnis. Sollten die Stadtwerke von dem Auszug nichts wissen, läuft der Vertrag natürlich weiter. Wenn aber ein Grundversorgungsverhältnis mit RWE besteht, braucht ihr Sohn sich nicht anzumelden. Der Stromzähler wird ja bereits auf Namen der zwei bisherigen Bewohner (oder einen von Beiden) bei RWE geführt. Ob nun noch ein Dritter einzieht, ist der RWE herzlich egal.
Wie die Stromkosten untereinander aufgeteilt werden, interessiert da nicht. Eventuell müssen die Abschläge angepasst werden, da der Verbrauch vermutlich ein Drittel höher sein wird. Aber Achtung ! Derjenige, auf dessen Namen der Zähler läuft, haftet für den Verbrauch. Auch wenn die anderen Beiden eines Tages ausgezogen sind.

Offline berghaus

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Re: Wechsel über verivox in einer 3er-Studentenwohngemeinschaft
« Antwort #2 am: 15. September 2015, 21:28:32 »
Also noch mal genauer.

Der ausgezogene Mitbewohner hat als Alleininhaber des Vertrages diesen bei den Stadtwerken zum Ende Juli gekündigt, eine Bestätigung bekommen und wartet noch auf die Abrechnung, um bis Ende Juli mit den damaligen Mitbewohnern abzurechnen.

Einer von denen ist auch ausgezogen und der andere in der Wohnung geblieben.

Dieser bewohnte mit einem neu hinzugekommenen Mädchen im August zu zweit die Wohnung (2 von 3 Zimmern, Küche Diele Bad) und hat Strom entnommen.

Keiner von beiden hat den Zähler der Wohnung irgendwo angemeldet. (Unwissen)

Sie wurden auch nicht alsbald vom Grundversorger (RWE Vertrieb) freundlich begrüßt. Denn dann muss wohl erst mal der Netzbetreiber (Westnetz = RWE) dem Grundversorger (RWE(Vertrieb) was melden. Das geschieht wohl selten. Einer von beiden müsste über den Vermieter, wenn er ihn denn kennt oder ermittelt, die Namen der Bewohner erfragen.

Nun will ein Dritter erst im September hinzugekommener Bewohner (mein Sohn), -vom Vater, der Unterhalt zahlen muss, getrieben  -, alsbald Ordnung da rein zu bringen und vor allem, durch jährlichen Wechsel über 'Bezahlbare Energie/verivox)' die Boni (sofort und am Ende) mitnehmen, die dann allen drei Bewohnern zugute kommen.

Mein Sohn hat dann ab September auch Strom entnommen und wird dadurch automatisch Mitglied der Gemeinschaft, die zwar einen konkludent abgeschlossenen Vertrag mit der RWE haben, aber (noch) keine Vertragsnummer. Sobald die Rechnung über die Grundversorgungszeit vom Grundversorger kommt, muss er seinen Stromanteil bezahlen.

Nun noch mal die Hauptfrage:

Muss sich mein Sohn oder einer der beiden anderen sich nun erst bei der RWE (Vertrieb) anmelden (ab 01.09.15?), und abwarten, bis er einen Vertrag hat, um dann in das Verivox Formular neben dem bisherigen Stromanbieter (RWE) und der  Zählernummer eine 'bisherige Vertragsnummer' angeben zu können oder kann er das Feld "bisherige Vertragsnummer" unausgefüllt lassen?
Wer hat da Erfahrung, wie das dann abläuft, wenn das Feld unausgefüllt bleibt?

berghaus 15.09.2015
« Letzte Änderung: 15. September 2015, 21:33:40 von berghaus »

Offline GPKE-Xperte

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Re: Wechsel über verivox in einer 3er-Studentenwohngemeinschaft
« Antwort #3 am: 16. September 2015, 07:46:25 »
Prozessual ist es im beschriebenen Fall ein Einzug. Daher können die Felder "bisheriger Stromanbieter" und "bisherige Vertragsnummer" freigelassen werden. Diese kommen nur bei einem Lieferantenwechselprozess zur Geltung. Wichtig bei Verivox ist, dass man auch wirklich einen Einzugsprozess (statt Lieferantenwechsel) auswählt.

Gerade bei den Ersatz- oder Grundversorgungsprozessen (EoG) zwischen Westnetz und RWE Vertrieb läuft vieles nicht gemäß der Vorgaben der BNetzA (GPKE). Meines Wissens wird nicht konsequent jeder Zählpunkt bei Nichtzuordnung eines Lieferanten von Westnetz an RWE Vertrieb gemeldet. Damit wird der Grundversorger bevorteilt und Kosten bzw. Risiken verbleiben beim Netzbetreiber und werden via Netzentgelten auf alle Netzkunden umgelegt/sozialisiert.

 

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