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Autor Thema: ExtraEnergie - Preiserhöhung/Kündigung?  (Gelesen 6382 mal)

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Offline Deimos

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ExtraEnergie - Preiserhöhung/Kündigung?
« am: 21. Juli 2015, 17:12:12 »
Guten Tag,

seit 13.05.2013 beziehe ich meinen Strom von ExtraEnergie.
Dort habe ich ein Paketpreis mit einem Jahresverbrauch von 2700 kWh für 591,00€ abgeschlossen.
Vom 13.05.2013 bis 31.05.2014 habe ich in 384 Tagen 2981 kWh verbraucht.
Vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 habe ich in 365 Tagen 4365 kWh verbraucht, weil ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin.
Jetzt hatte ich zum 06.06.2015 natürlich eine sehr hohe Jahresabrechnung erhalten.

Meine Freundin ist mittlerweile wieder ausgezogen wegen Ihres Studiums und der Entfernung zum Arbeitgeber, nun habe ich folgendes Problem:

Mein Paketpreise wurde das erste mal zum 30.04.2014 von 591,00€ auf 711,00€ erhöht (Habe diesbezüglich nie einen Brief erhalten).
Und jetzt wurde mein Paketpreis erneut zum 01.06.2015 von 711,00€ auf 895,00€ erhöht (Ist mir aufgefallen durch die Jahresabrechnung indem stand das mein neuer Abschlag nun 137,00€ betragen soll und ich einen Einmaligen Abschlag von 201,00€ bezahlen musste).

Habe mich jetzt im Forum schon ein bisschen umgeschaut, aber ich blick bei den ganzen Urteilen und Paragraphen nicht wirklich durch :-[

Nun zu meinen Fragen:
Kann ich beiden Preiserhöhungen im nachhinein widersprechen?
Kann ich gebrauch von der Sonderkündigung machen? (Da ich nun wieder allein wohne und kaum auf die Vorjahreszahlen kommen werde, und die 137,00€ für mich allein schon sehr viel sind)

Und die Preiserhöhungen habe ich nicht per E-Mail bekommen oder Sie sind im SPAM-Ordner gelandet und konnte ich auch nichtmehr finden. Habe nur auf der ExtraEnergie Homepage in meinem Konto unter Kundeninformation zwei PDF-Datein gefunden:

Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung vom 31.03.2014

(Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.06.2014 umlegen. Ihr Paketpreis verändert sich auf 711 Euro. Alle weiteren
Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 30.04.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.
)
und
Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung vom 26.03.2015
(Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings
zum 01.06.2015 umlegen. Ihr Paketpreis verändert sich auf 895 Euro (brutto). Gleichzeitig senken wir Ihre jährlichen Kosten, indem wir Ihnen als unser
Kunde die Senkung der EEG-, der Offshore- und der AblaV-Umlage von 2014 zu 2015 in vollem Umfang weitergeben. Dadurch tragen wir im Rahmen unserer
Möglichkeiten dazu bei, Ihren Preis so gering wie möglich zu halten. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben
das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.
)

Was kann/soll ich nun machen?


Viele Grüße
« Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 19:01:18 von Deimos »

Offline Rosanna

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung/Kündigung?
« Antwort #1 am: 04. August 2015, 12:18:22 »
Hallo,
Dir geht es wie so vielen. Preiserhöhungen, die in irgendeinem Online-Kunden-Postfach gelandet sind. Poche auf Dein Sonderkündigungsrecht und schildere Deinen Fall auf Reclabox; dort wird EE dann über Deine Beschwerde informiert. Falls es zu keiner Einigung seitens EE kommt, Schlichtungsstelle Energie einschalten. Dieser Stromversorger legt ein Geschäftsgebahren an den Tag, dass es selbst dem Teufel davor graut. :-\

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung/Kündigung?
« Antwort #2 am: 05. August 2015, 09:34:37 »
Erste Anmerkung: Genau aufgrund dieser Situation sollte man sich unbedingt genau überlegen, wann man einen Vertrag über einen Paketpreis abschließt. Und spätestens nach Einzug der Freundin (also schon vor Rechnungsstellung 2015), war doch abzusehen, dass der Verbrauch steigen würde und somit das Paket nicht mehr günstig sein würde. Da gehört der Paketvertrag UMGEHEND gekündigt. Das das gemeinsame Wohnen nun wieder aufgelöst wird, war ja sicherlich zu Anfang so nicht geplant und damit der mögliche Rückgang auf den alten Verbrauch ebenfalls nicht. Des weiteren ist es so, dass WENN man schon bei einem der sogenannten "Billigheimer" einen Vertrag abschließt, dann kann man auch direkt einen Vertrag mit Boni abschließen und diesen AUTOMATISCH nach einem Jahr (bzw. rechtzeitig zum Erfüllen der Kündigunsfrist) fristgerecht kündigen, um die Vorteile mitzunehmen.
Das diese Versorger sämtlich ihre Preise regelmäßig "anpassen", spätestens zum Ablauf des ersten Jahres, sollte ja mittlerweile hinreichend bekannt sein.

Fangen wir mal bei den Fragen hinten an: Ein Sonderkündigungsrecht, weil die Freundin nun wieder ausgezogen ist, besteht nicht, zumal die Freundin sicherlich nicht mit Vertragspartnerin war. Grundsätzlich ist der Versorger berechtigt, bei einem erhöhten Verbrauch auch die Abschläge für das nächste Lieferjahr an den letztjährigen Verbrauch anzupassen (§ 41 Abs. 2 EnWG), was er aufgrund des höheren Verbrauchs 2014/2015 jetzt gemacht hat. Er muss nach der gleichen Vorschrift den Abschlag absenken, wenn der Kunde glaubhaft macht, dass und warum er in der kommenden Abrechnungsperiode einen geringeren Verbrauch haben wird. Man kann natürlich versuchen, der Versorger sofort mit dem Sachverhalt des Auszugs und der Bitte um Reduzierung zu konfrontieren (worauf diese Art Versorger aber meist eher nicht reagiert) oder man kann die ersten 2-3 Monate abwarten (und dabei mind. monatlich die Verbräuche aufschreiben) und dann mit diesen realen niederigeren Verbräuchen den Versorger nochmals bitten, den Abschlag abzusenken.

Hinzu kommt aber jetzt die Situation mit den Preisanpassungen, die ja auch eine Anpassung der Abschläge zur Folge hatte, da sich ja auch dadurch die Gesamtabrechnungspreise erhöht haben. Hier wird der Versorger sicherlich nicht freiwillig auf irgendwas verzichten. Da muss man ggf. die Einzugsermächtgung widerrufen und die selbst zu zahlenden Abschläge niedriger ansetzen. Hier sollte man dem Versorger aber unbedingt schriftlich mitteilen, warum man den Abschlag kürzt.

Bei den Preiserhöhungen kann man, unabhängig davon, ob sie nun überhaupt mitgeteilt wurden und in welcher Art dieses geschah (dieses können natürlich zusätzliche Argumente sein, warum diese nicht wirksam sein könnten) davon ausgehen, dass diese zumindest nicht in Gänze rechtmäßig zustande gekommen sind. Die verwendeten Preisanpassungsklauseln in den Sonderverträgen der Versorger halten bisher der Rechtsprechung des BGH, die dieser an solche Klauseln stellt, sämtlich nicht stand, sofern sie vom BGH in entsprechenden Verfahren geprüft wurden.
Daher kann man sicherlich mit einem gewissen Recht davon ausgehen, dass eine wirksame Preisanpassung in diesen Verträgen nicht erfolgt ist und man dieser insofern widersprechen kann. Das muss man dann tun und eine Vergleichsberechnung mit den ursprünglich vereinbarten Preisen und den realen Verbräuchen aufmachen. Die dort errechneten Gesamtpreise teilt man durch die vereinbarte Anzahl Raten und bekommt so den monatlichen Abschlag heraus. Diesen überweist man dann eigenhändig monatlich.

In einigen Fällen haben die Versorger anschließend eine sofortige (außerordentliche) Kündigung ausgesprochen. Wenn man eh Sonderkündigen wollte, ist dieses ja quasi eine solche und man kann sich sofort einen neuen Versorger suchen. Tut man dieses nicht, fällt man in die (teurere) Grundversorgung.

Darüber hinaus kann natürlich auch die Art der Mitteilung über die Preiserhöhung Anlass zum Widerspruch gegen die Preiserhöhung sein. Da ist u.a. wesentlich, was vertraglich z.B. zu Schriftwechseln und Mitteilungen über Preiserhöhungen vereinbart ist.

 

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