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Autor Thema: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA  (Gelesen 11919 mal)

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Offline energienetz

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Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« am: 19. Juni 2015, 10:43:04 »
Es gibt dazu ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mayen
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3166

Offline uwes

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #1 am: 19. Juni 2015, 13:35:52 »
Das AG Mayen hat die Problematik der Intransparenz und Überraschung leider überhaupt nicht einmal erkannt.
Ob die Klausel verständlich ist, mag man sich nur vor dem Hintergrund erklären, dass ein Bonusausschluss nur für die "gewerbliche Tätigkeit" vereinbart wurde. Ein Ärztehaus bekäme daher den Bonus, da ÖÄrzte in aller Regel nicht gewerblich tätig sind.

Des weiteren ist der der Klausel im Kleingedruckten inne wohnende "Überraschungscharakter" nicht einmal angesprochen. Die meisten Kunden dieses Versorgers, die von diesem Einwand betroffen sind, dürften Kunden mit angeschlossenenm Kleingewerbe (z.B. Versicherungsvertreter) oder beruflich genutzten Arbeitszimmern sein. Sie gelten dennoch als Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 ENWG. Für diese ist es erforderlich, auf den Bonusausschluss explizit hinzuweisen durch eine drucktechnische Hervorhebung  bereits in der Werbung und spätestens in der Vertragsbestätigung und nicht erst im Kleingedruckten, wo es der Haushaltskunde wohl regelmäßig übersehen wird.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline tangocharly

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #2 am: 20. Juni 2015, 16:54:14 »
Das erscheint mir nicht als der springende Punkt.

Die energiewirtschaftsrechtlich unbedarften Amtsgerichte lassen nicht erwarten, den "Schuss gehört zu haben". Genauso gut könnte die 365AG klausulieren, dass "derjenige der einen Pickel auf der Nase hat, keinen Bonusanspruch erwirbt".

Entscheidend ist aber und da sieht @ uwes den richtigen Ansatz, dass mit der Verwendung eines ungewöhnlichen und untypischen Begriffs wie "Privatstrom" für die Auslegung der Klausel Ziff. 9 Abs. 4 nichts zu gewinnen ist.

Von einem Energieversorger kann erwartet werden, dass er in seinen AGB Begriffe verwendet, welche zum Vokabular der energiewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen gehören. Es handelt sich schließlich auch nicht um einen "Hasenzüchterverein", der sich mit "Pickeln auf der Nase" beschäftigen muss.

Dass die Klausel Ziff. 9 Abs. 4 AGB nichts anderes im SChilde führt, als die Endverbraucher an der Nase herum zu führen liegt so klar auf der Hand, dass man dies sogar mit Boxhandschuhe greifen kann. Das sollte auch einem Amtsrichter bei seiner Auslegung ohne Einsatz einer Lupe auffallen und einleuchten können.
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Offline bolli

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #3 am: 22. Juni 2015, 08:50:00 »
Es gibt dazu ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mayen
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3166
Das angegebene Urteil passt aus meiner Sicht hier auf jeden Fall (auch) nicht, da dort der Strom vollständig ins Netz eingespeist wurde, was beim TE nicht der Fall ist. Schon insofern sind einige grundlegende Fakten nicht vergleichbar.

Offline DieAdmin

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #4 am: 24. Juni 2015, 11:08:28 »
(Ich habe die Beiträge zu den Urteilen in einen separaten Thread abgehangen.)

Ein weiteres Urteil in unserer Entscheidungssammlung:

Urteil AG Montabaur v. 24.03.15 - Az: 19 C 385/14
http://www.energieverbraucher.de/de/site__2986/
« Letzte Änderung: 24. Juni 2015, 11:27:33 von DieAdmin »

Offline uwes

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #5 am: 28. Juni 2015, 00:33:56 »
AG Montabaur
Das Urteil ist leider nicht verständlich, weil der Sachverhalt nicht vollständig wiedergegeben wird. Ob in dem entschiedenen Fall eine AGB zu beurteilen war, wird nicht deutlich. Der Ansatz, von der Verbraucher-/Unternehmereigenschaft i.S. der §§ 13,14 BGB auszugehen, erscheint willkürlich, da die hier diskutierten Bonusausschlussklauseln diesen Begriff nun einmal nicht verwenden. Der Richter wird sich wohl nicht lange an dieser Entscheidung freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline tangocharly

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #6 am: 29. Juni 2015, 19:41:22 »
#5

Die Analogie "Verbraucher" vers. "Privatier" ist schon gewagt.
Für die Auslegungstechnik existieren Grenzen. Und die wurden zumindest mit der grundsätzlichen Gleichsetzung überschritten.
Denn Montabaur hat das Wörtchen "überwiegend" unterschlagen. Verbraucher i.S.v. § 13 kann nämlich auch ein Privatier sein, der "nicht überwiegend" gewerblich oder selbständig handelt. Auf die "Zwecke" des § 13 kommt es an.
Paradebeispiel wurde der Fall einer Berufskollegin, welche sich beim Einkauf von Waren nach bestimmten Zwecken richtet. Wird z.B. die Druckertinte für den Drucker in der Wohnung gekauft oder wird die Druckertinte für die Büromaschine erworben; hierauf wird man nach § 13 abstellen müssen.
Versorgt der Kunde seine Wohnung mit Strom, dann handelt er als Verbraucher.  Wird die Werkstatt im Keller mit Strom versorgt, dann handelt er als Unternehmer. Es existiert ein "entweder" oder ein "oder". 
Der Begriff "Privat" kommt in den Bestimmungen nicht zum Ausdruck und dürfte vom Gesetzgeber auch bewußt nicht verwendet worden sein (weil er eben keine justiziable Kontur hat ; man denke nur an den Begriff "Privatkredit", welcher in der Praxis die Bedeutung hat : "von Privat für Privat" oder anders ausgedrückt "vom Verbraucher für Verbraucher").
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Offline DieAdmin

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #7 am: 25. September 2015, 08:35:01 »
Ein weiteres Urteil in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Balingen v. 09.07.15 - Az: 3 C 166/15
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3175/

Offline tangocharly

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #8 am: 18. Dezember 2015, 11:05:52 »
Urteil des OLG Hamm, 11.11.2015, Aktenzeichen: 12 U 34/15

OLG Hamm, 11.11.2015, Az.: 12 U 34/15


Leitsätze: Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
P.S.: Die Einen drehen das große Rad, die Anderen aber machen den Wind.

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Offline PowerPlay

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #9 am: 17. August 2016, 12:46:51 »
Es gibt erfreuliche Nachrichten!
Die Verbraucherzentrale NRW hat vor dem LG Köln am 27.07.2016 (26 O 505/15) gesiegt. Das Gericht befand den Bonus-Ausschluss für Photovoltaikanlagen als unwirksam. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/bonus-ausschluss-fuer-photovoltaikkunden-der-365-ag---almado-energy---unwirksam

Dies sollte den Druck auf den Stromanbieter erhöhen. Viel Erfolg beim Geld-Rückfordern! ;)

Offline martino35

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #10 am: 13. Oktober 2016, 10:57:16 »
Hallo zusammen,

inzwischen sind ja weitere 2 Monate vergangen; weiss jemand, ob das Urteil des LG Köln inzwischen rechtskräftig ist ?

Gruss
Martin

Offline wechselprofi

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2016, 10:05:35 »
Vorab möchte ich erwähnen, dass ich auf Grund der Historie die 365 AG (ex Almado) dieses Unternehmen weder für empfehlenswert halte noch zu ihr als Energieverbraucher wechseln würde. Trotzdem gibt es m. E. für den Versuch des Bonussuschlusses von Kleinstenergieerzeugern bzw. Kleingewerben/ Freiberuflern eine sachliche Erwägung: die Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mehr- oder Mindermengen. Diese entstehen dadurch, dass die vom Bonus ausgeschlossene Klientel unwägbare Abweichungen von den typisierten Verbrauchsprofilen der normalen Haushaltskunden hat! Es ist in der Wirtschaft üblich, erhöhte Risiken durch erhöhte Preise aufzufangen (z.B. Versicherungsprämien für die Kfz-Haftpflicht). 

Offline PowerPlay

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Re: Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
« Antwort #12 am: 19. Oktober 2016, 07:33:13 »
Ich befürchte, dass das Urteil von LG Köln noch nicht rechtskräftig ist. Ich habe hierzu im Internet nichts finden können.

Ich vermute es wird ähnlich laufen wie bei der Weihnachtsaktion von der 365 AG (siehe hier http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-tarifwechsel/):
Es kam nicht zu einem rechtskräftigen Urteil. Stattdessen wurde ein Vergleich geschlossen, bei dem der Stromanbieter verpflichtet wurde, die betroffenen Kunden anzuschreiben und zu informieren.

Warum vermute ich das? Weil die 365 AG alles daran setzt Rechtsurteile zu verhindern. Dies klappt z.B. auch sehr gut bei der Bonusverweigerung aufgrund von Mehrtarifzählern.

Wenn dies der Fall sein sollte, wäre es toll, wenn einer der Betroffenen dies uns mitteilen könnte.

 

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