Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest

(1/2) > >>

RR-E-ft:
BNetzA hat mit Beschluss vom 16.04.15 einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom festgelegt:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2013/2013_001bis099/BK6-13-042/BK6-13-042_Anlage_1_zum_Beschluss_2015_04_16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Der BBH- Energieblog berichtet darüber:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/bnetza-legt-einheitlichen-netznutzungsvertrag-strom-fest-was-kommt-auf-netzbetreiber-zu/#more-22390

wechselprofi:
Wird auch höchste Zeit, weil man aus meiner persönlichen Sicht von durch den Netzbetreiber dem Lieferanten diktierten Monopolbedingungen von einem "Vertrag" kaum reden kann!

GPKE-Xperte:
War in der Praxis eh schon zumeist ein Standardvertrag des BDEWs.

@ wechselprofi: Ihre Aussage verstehe ich nicht ganz. Können Sie die noch einmal weiter ausführen? Danke schon mal.

wechselprofi:
@GPKE-Xperte
Ich meine damit nicht die juristische Sicht sondern die praktische. Oder haben Sie schon einmal davon gehört, dass ein Lieferant sich über ihn übervorteilende Einzelheiten eines Lieferantenrahmenvertrages Verhandlungen mit einem Netzbetreiber führt, der zudem keinerlei wirtschaftliches Interesse am Netzzugang eines neuen Lieferanten hat?
Alle bisherigen Gestaltungsspielräume der Netzbetreiber (z.B. Höhe von Kautionen, Form und Zeitpunkt der Mehr- und Mindermengenabrechnung, Form der Netzrechnungen) wurden und werden durch die BNetzA nach und nach reglementiert.
Deshalb halte ich diesen Schritt eines einheitlichen Netznutzungsvertrag für Strom für überfällig. Die Sparte Gas sollte schleunigst folgen.



 

 

Netznutzer:
@ wechselprofi

Den von der BNetzA genehmigte, und zur verbindlichen und unveränderten Anwendung zwingend vorgeschriebene LRV Gas liegt bereits lange vor, veröffentlicht mit der KOV VII.

Ferner liegt es jedem Lieferanten frei, sofern der/oder Teile des LRV eines NB nicht den aktuellen jurisittischen Vorgaben entspricht, dagegen zu klagen und Recht zu bekommen. Dieses Recht hat die BNetzA sämtl. Lieferanten in der Vergangenheit ausdrücklich eingeräumt.

Ich kann Ihnen versichern, dass mind. 50% aller unterzeichneten LRV's verhandelt sind, da die Lieferanten Klauseln eingeräumt bekommen und diese als Vertragsbestandteile festgehalten werden.

Gruß

NN

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln