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Autor Thema: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest  (Gelesen 12944 mal)

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Offline RR-E-ft

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« Letzte Änderung: 28. April 2015, 14:00:41 von RR-E-ft »

Offline wechselprofi

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Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
« Antwort #1 am: 30. April 2015, 14:44:13 »
Wird auch höchste Zeit, weil man aus meiner persönlichen Sicht von durch den Netzbetreiber dem Lieferanten diktierten Monopolbedingungen von einem "Vertrag" kaum reden kann!

Offline GPKE-Xperte

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Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
« Antwort #2 am: 30. April 2015, 15:41:54 »
War in der Praxis eh schon zumeist ein Standardvertrag des BDEWs.

@ wechselprofi: Ihre Aussage verstehe ich nicht ganz. Können Sie die noch einmal weiter ausführen? Danke schon mal.

Offline wechselprofi

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Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
« Antwort #3 am: 02. Mai 2015, 14:27:46 »
@GPKE-Xperte
Ich meine damit nicht die juristische Sicht sondern die praktische. Oder haben Sie schon einmal davon gehört, dass ein Lieferant sich über ihn übervorteilende Einzelheiten eines Lieferantenrahmenvertrages Verhandlungen mit einem Netzbetreiber führt, der zudem keinerlei wirtschaftliches Interesse am Netzzugang eines neuen Lieferanten hat?
Alle bisherigen Gestaltungsspielräume der Netzbetreiber (z.B. Höhe von Kautionen, Form und Zeitpunkt der Mehr- und Mindermengenabrechnung, Form der Netzrechnungen) wurden und werden durch die BNetzA nach und nach reglementiert.
Deshalb halte ich diesen Schritt eines einheitlichen Netznutzungsvertrag für Strom für überfällig. Die Sparte Gas sollte schleunigst folgen.



 

 

Offline Netznutzer

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Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
« Antwort #4 am: 02. Mai 2015, 19:38:57 »
@ wechselprofi

Den von der BNetzA genehmigte, und zur verbindlichen und unveränderten Anwendung zwingend vorgeschriebene LRV Gas liegt bereits lange vor, veröffentlicht mit der KOV VII.

Ferner liegt es jedem Lieferanten frei, sofern der/oder Teile des LRV eines NB nicht den aktuellen jurisittischen Vorgaben entspricht, dagegen zu klagen und Recht zu bekommen. Dieses Recht hat die BNetzA sämtl. Lieferanten in der Vergangenheit ausdrücklich eingeräumt.

Ich kann Ihnen versichern, dass mind. 50% aller unterzeichneten LRV's verhandelt sind, da die Lieferanten Klauseln eingeräumt bekommen und diese als Vertragsbestandteile festgehalten werden.

Gruß

NN

Offline wechselprofi

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Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
« Antwort #5 am: 03. Mai 2015, 19:06:12 »
@Netznutzer
Danke für die Aufklärung. Da habe ich in den letzten Monaten eine Entwicklung einfach verschlafen.

 

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