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Autor Thema: Photovoltaik und Neukundenbonus  (Gelesen 8767 mal)

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Offline Reisefan

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Photovoltaik und Neukundenbonus
« am: 26. Februar 2015, 08:21:34 »
Für alle, die eine Photovoltaik Anlage haben und einen günstigen Tarif mit Bonus suchen, kann dieses Urteil interessant sein:

http://www.stromblog.org/2015/02/25/photovoltaik-anlage-kann-bonus-verhindern/

Das AG Landau sagt darin, dass diese einen Bonusanspruch ausschließen kann.

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #1 am: 26. Februar 2015, 09:17:52 »
Das Amtsgericht Ansbach (auch in Bayern ;)) sieht das differenzierter:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html

Nach Auffassung dieses AG ist maßgeblich, ob die PV-Anlage mit dem Hausstromnetz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
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Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #2 am: 26. Februar 2015, 09:45:09 »
Die Verbraucherzentrale NRW ist nachstehender Auffassung (Auszug aus einer Meldung vom 26.01.2015):

Zitat
Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe oder dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) ...
[Hervorhebung durch khh]

Bleibt abzuwarten, was bei den aktuellen Abmahnungen herauskommt und ob u.U. eine Klärung beim LG Köln folgt.
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Offline PLUS

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #3 am: 26. Februar 2015, 10:41:32 »
Zitat von: khh link=topic=19572.msg113575#msg113575
Das Amtsgericht Ansbach (auch in Bayern ;)) sieht das differenzierter:
...
Die Verbraucherzentrale NRW ist nachstehender Auffassung (Auszug aus einer Meldung vom 26.01.2015): ...
@khh, der in Ansbach getroffene Vergleich ist ja gut für den Stromkunden mit Photovoltaikanlage. Ansbach und Bayern gehören zu Deutschland! ;)  Grundsätzlich gilt im Rechtsstaat Deutschland, also auch in Bayern, die Vertragsfreiheit. Konkret, wer nicht will, muss mit Stromkunden mit PV-Anlagen keinen Vertrag abschliessen, er kann es explizit ausschließen. Außerdem sind vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), die bei Abschluss des Vertrags Bestandteil werden grundsätzlich gültig. Dass nicht gegen geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen werden darf gilt selbstverständlich für die gesamten Vertragsinhalte."

Der Satz der VZ NRW, "Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben.", sollten Sie so nicht weiter in Stein meißeln. AGB wären so allgemein nicht mehr möglich. Beim nächsten Passus könnte man so sonst jede AGB wieder für ungültig erklären.

Es wird vor Gericht darauf ankommen, ob die Vertragsbedingungen einschließlich des "Kleingedruckten" den §§ 305, 307 BGB standhalten. Also u.a. ob die Bestimmungen im Kleingedruckten, sprich AGB klar und verständlich sind.

Offline Didakt

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #4 am: 26. Februar 2015, 12:31:28 »
Zitat von:  @ PLUS
Es wird vor Gericht darauf ankommen, ob die Vertragsbedingungen einschließlich des "Kleingedruckten" den §§ 305, 307 BGB standhalten. Also u.a. ob die Bestimmungen im Kleingedruckten, sprich AGB klar und verständlich sind.

Ja eben, darauf kommt es an! Im Fall des AG Landau gemäß Eröffnungsbeitrag ist das eindeutig der Fall. Bei den Ablegern der 365 AG aber offensichtlich nicht. Und deshalb ist es Betroffenen je nach Lage des Falles anzuraten, von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch zu machen.

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #5 am: 26. Februar 2015, 12:56:28 »
... Außerdem sind vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), die bei Abschluss des Vertrags Bestandteil werden, grundsätzlich gültig. ...

Nö, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB, insbesondere gemäß §§ 305 - 310 BGB, ganz oder teilweise unwirksam sind, dann ist das (nämlich NICHT gültig) ab Beginn des Vertrages der Fall !  ;)
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Offline PLUS

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #6 am: 26. Februar 2015, 13:52:55 »
... Außerdem sind vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), die bei Abschluss des Vertrags Bestandteil werden, grundsätzlich gültig. ...
Nö, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB, insbesondere gemäß §§ 305 - 310 BGB, ganz oder teilweise unwirksam sind, dann ist das (nämlich NICHT gültig) ab Beginn des Vertrages der Fall !  ;)
Jetzt wird's aber albern. Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre ...

Wenn eine Klausel gem. § 305 BGB etc.pp. nicht dem Gesetz entspricht, gilt sie nicht, sie ist nie Vertragsbestandteil geworden(!), das ist ja jetzt keine neue Erkenntnis?!

Vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), die bei Vertragsabschluss vorliegen und einbezogen werden, enthalten aber in aller Regel Klauseln, die den §§ 305 ff. BGB entsprechen und somit von Vertragsbeginn an gültige Vertragsbestandteile sind.

und nochmal wenn:
Wenn eine solche Ausschlussklausel den Bedingungen der §§ 305 ff. BGB entspricht, dann darf sie auch im "Kleingedruckten", sprich in den AGB geschrieben stehen und wirksam vereinbart werden! Das zeigt ja gerade das verlinkten Urteil des Themenstarters auf.

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #7 am: 26. Februar 2015, 14:25:59 »
Wenn ein Beitrag nicht Ihrer werten Meinung entspricht oder Sie ihn nicht verstehen (wollen), dann wird es "albern" ?  :D

Nun gut, trotzdem bleibe ich dabei (denn allein darauf bezog sich mein Einwand in Antwort #5):
AGB, die zwar wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden, sind NICHT grundsätzlich gültig,
sondern vielmehr von Anfang an ganz oder teilweise "ungültig", selbst wenn die Unwirksamkeit aus
anderen rechtlichen Gründen erst (ggf. sogar viel) später festgestellt wird. AGB können auch "streitig" sein,
und dann hat allein ein Gericht über "gültig" zu entscheiden!     
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 14:57:02 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #8 am: 26. Februar 2015, 15:10:34 »
Wenn ein Beitrag nicht Ihrer werten Meinung entspricht oder Sie ihn nicht verstehen (wollen), dann wird es "albern" ?  :D
Nun gut, trotzdem bleibe ich dabei (denn allein darauf bezog sich mein Einwand in Antwort #5):
AGB, die zwar wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden, sind NICHT grundsätzlich gültig, sondern vielmehr von Anfang an ganz oder teilweise "ungültig", selbst wenn die Unwirksamkeit aus anderen rechtlichen Gründen erst (ggf. sogar viel) später festgestellt wird. AGB können auch "streitig" sein, und dann hat allein ein Gericht über "gültig" zu entscheiden! 
@khh, aber aber  :(, nein umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Sie wollen oder können offensichtlich nicht verstehen,  manchmal blenden halt die PV-Spiegel in der Sonne ;).

Ihr Einwand in Antwort #5 trifft es nicht! Es ging um den grundsätzlichen Angriff auf das sogenannte "Kleingedruckte", also um vorformulierte Vertragsbedingungen die selbstverständlich zulässig und rechtswirksam sind, wenn der Inhalt den Gesetzen entspricht. "..darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben" ist daher keine Verbraucheraufklärung sondern eher eine Irreführung!

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #9 am: 26. Februar 2015, 15:55:35 »
Off - Topic

@PLUS,

"manchmal blenden halt die PV-Spiegel in der Sonne" musste jetzt ja kommen; ich kann Sie jedoch beruhigen, mit PV hab ich NICHTS am Hut! Aber vielleicht sollten  S I E  Ihre oftmals "verbiesterte" Einstellung zu PV mal etwas zurücknehmen; denn damit könnten Sie Ihre zu vielen Themen sehr sachkundigen -und von mir überaus geschätzten- Beiträge nur zusätzlich aufwerten.

Im übrigen hab ich die Verbraucherzentrale NRW nur zitiert und deren Ihrer Meinung nach "grundsätzlichen Angriff auf das sogenannte Kleingedruckte" nicht kommentiert und keinesfalls gutgeheißen. Nochmals: Mir ging es mit meinem Einwand ausschließlich um Ihr "Außerdem sind vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), ... grundsätzlich gültig" in Antwort #4.

Gruß, khh

Für mich damit:  Off-Topic - ENDE !
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Offline PLUS

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #10 am: 26. Februar 2015, 16:25:02 »
.."manchmal blenden halt die PV-Spiegel in der Sonne" musste jetzt ja kommen; ich kann Sie jedoch beruhigen, mit PV hab ich NICHTS am Hut! Aber vielleicht sollten  S I E  Ihre oftmals "verbiesterte" Einstellung zu PV mal etwas zurücknehmen; denn damit könnten Sie Ihre zu vielen Themen sehr sachkundigen -und von mir überaus geschätzten- Beiträge nur zusätzlich aufwerten.

Im übrigen hab ich die Verbraucherzentrale NRW nur zitiert und deren Ihrer Meinung nach "grundsätzlichen Angriff auf das sogenannte Kleingedruckte" nicht kommentiert und keinesfalls gutgeheißen. Nochmals: Mir ging es mit meinem Einwand ausschließlich um Ihr "Außerdem sind vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB), ... grundsätzlich gültig" in Antwort #4.
Nicht ganz, das kann ich so nicht stehen lassen. @khh, so bitte nicht, ich habe keine ""verbiesterte" Einstellung zu PV".

Ich kritisiere allerdings und insbesondere die Auswüchse, die Sonderbehandlungen und die Auswirkungen der enormen Solarlobbyeinflüsse und das dazugehörige EEG. Eben haben wir das ja noch z.B. mit der bemerkenswerten § 13 BGB-Änderung aufgrund der Initiative einiger Bundesländer diskutiert. Besondere Interessen wurden berücksichtigt, die Auswirkungen, auch auf Dritte, wurden offensichtlich nicht beachtet und notwendige Anpassungen nicht durchgeführt. Ich sehe da und bei der extremen Förderung und dem EEG wenig verbraucherfreundliches ....

Die Verbraucher werden an allen Ecken zur Kasse gebeten, bei keinem oder wenig Erfolg, manchmal auch Misserfolg für Klima, Umwelt und Zukunftsicherung.
Ich denke was "grundsätzlich" und was gültig" bedeutet kann man gerne recherchieren und ich habe das in diesem Zusammenhang ausführlich erläutert. Missverständlich ist da nichts!

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #11 am: 26. Februar 2015, 16:48:19 »
Sorry, darauf antworte ich nicht, weil das absolut nichts mit dem Thread-Thema zu tun hat (Sie allein bringen
hier unnötigerweise "blenden halt die PV-Spiegel" und jetzt auch noch das EEG ins Spiel).

Aber noch eine letzte Anmerkung (wozu ich keine Antwort erwarte) zum "Kleingedruckten":
Wenn das, was in einer AGB steht "gültig" sein soll und somit ja wohl auch niemals "überraschend" sein kann,
warum gibt es dann überhaupt § 305c Abs. 1 BGB ?
Und "mehrdeutig" (§ 305c Abs. 2 BGB), damit ggf. unwirksam, sind die den Bonus betreffenden AGB-Klauseln speziell der 365 AG m.E. allemal !
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 17:19:51 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #12 am: 26. Februar 2015, 17:20:23 »
Wenn das, was in einer AGB steht "gültig" sein soll und somit ja wohl auch niemals "überraschend" sein kann, warum gibt es dann überhaupt § 305c Abs. 1 BGB ?
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."

Die anderen Bestimmungen schon! Also grundsätzlich (eigentlich, im Allgemeinen, in der Regel ..... mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen -z.B. laut § 305c Abs. 1 BGB; )!

@khh, Sie wissen doch sicher was ein Umkehrschluss ist.  Steht auf dem Schild "Baden ohne Badekappe nicht erlaubt" bedeutet im Umkehrschluss, mit aufgesetzter Badekappe ist es gestattet.

Also, Klauseln in AGB, die dem BGB entsprechen werden Vertragsbestandteil!

Offline khh

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #13 am: 26. Februar 2015, 17:27:24 »
..... mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen -z.B. laut § 305c Abs. 1 BGB; )!
... Also, Klauseln in AGB, die dem BGB entsprechen werden Vertragsbestandteil!

OK, dann sind wir uns  j e t z t  ja doch halbwegs einig !  :)  ;)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline superhaase

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Re: Photovoltaik und Neukundenbonus
« Antwort #14 am: 26. Februar 2015, 20:34:49 »
Nicht ganz, das kann ich so nicht stehen lassen. @khh, so bitte nicht, ich habe keine ""verbiesterte" Einstellung zu PV".
Doch, die tragen Sie hier immer wieder zur Schau.

Zitat
Ich kritisiere allerdings und insbesondere die Auswüchse, die Sonderbehandlungen und die Auswirkungen der enormen Solarlobbyeinflüsse und das dazugehörige EEG.
Eben genau mit solchen unsachlichen Äußerungen.
Es ist wohl der enormen Solarlobby zu verdanken, dass die PV jetzt eine Sonderbehandlung bekommt und der PV-Ausbau nun fast zum Erliegen kommt und die Solarindustrie in Deutschland plattgemacht wurde?
Oder wo sehen Sie den enormen Einfluss der Solarlobby in Deutschland?
Außerdem diffarmieren Sie immer wieder alle Leute, die in PV-Anlagen (oder EEG-Anlagen) investiert haben, und streuen diese Diffarmierungen immer wieder in sachfremde Threads ein.

Wenn das keine verbiesterte Einstellung zu PV und EEG ist, was dann?
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 20:38:12 von superhaase »
8) solar power rules

 

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