Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie  (Gelesen 28799 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #15 am: 13. März 2015, 15:01:05 »
Hallo, ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto
am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab 1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). ...

@shadowdan,

wieso sollte diese  - doch wohl kaum (allein) auf Änderungen der Umlagen und Abgaben zurückzuführende -  Arbeitspreiserhöhung ab Beginn des 2. Vertragsjahres auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto denn 
"g ü l t i g"  sein ?

Wollen Sie diese Preiserhöhung etwa widerspruchslos bezahlen und die m.E. totale Intransparenz bei den
in der Abrechnungsperiode (?)  gegenüber 2012 (?) veränderten Umlagen und Abgaben hinnehmen ?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verlangt in § 40 Abs. 1  -  Zitat "Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." !
 
Gruß, khh
« Letzte Änderung: 13. März 2015, 15:23:51 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline shadowdan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #16 am: 13. März 2015, 15:29:50 »
Hallo khh,

ich denke nicht, das es Anfangs gültig war. Als ich die erste Abrechnung im Februar 2014 bekommen habe, stand dort allerdings auch der neue Preis. Da habe
ich erst mitbekommen, das mir im November dieser Preis untergejubelt wurde. In meinem Ärger darüber habe ich die Kröte geschluckt, und auf den neuen Preis
in der Abrechnung nicht reagiert und es hingenommen. Ich weiss nun, das ich dagegen hätte vorgehen können, habe ich aber leider nicht. Frist abgelaufen.
Ich musst mich dann halt mit den 28,04 Cent arrangieren.
Die falsche Abrechnung nehme ich aber nicht hin.

Shadowdan

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #17 am: 13. März 2015, 16:14:51 »
@shadowdan, es geht doch nicht um die wg. Intransparenz wahrscheinlich unwirksame Preiserhöhungsmitteilung.

Die Weiterreichung der Umlagen und Abgaben ist unzulässig, weil dazu bereits in der AGB kein Sonderkündigungs-recht vorgesehen ist. Und zu einer ggf. sonstigen Preiserhöhung ist zu bestreiten, dass die AGB-Preisanpassungs-klausel wirksam ist. Hilfsweise ist die Billigkeit der ggf. erfolgten Preiserhöhung zu bestreiten, denn es sind keine Kostensteigerungen seit Vertragsbeginn ersichtlich, die eine Preiserhöhung rechtfertigen (siehe dazu Antworten #2 und #7 sowie diverse auch anwaltliche Beiträge hier Forum).

Es ist keine "Frist abgelaufen", denn auch nach Zugang der Rechnung für den Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15 kann noch Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt werden (gem. BGH-Rechtsprechung sogar bis zu 3 Jahre nach dem Zugang). Welcher Arbeits- und Grundpreis war denn zu Vertragsbeginn vereinbart? Ich würde unter Verwendung der vom User @Didakt entwickelten Exel-Tabelle eine Eigenberechnung für beide Lieferjahre erstellen (komplett mit den anfänglichen Preisen!) und diese dem schlüssig zu formulierenden Widerspruch beifügen.

Nachtrag:
Lesen Sie die Ihnen am 27.11.2013 "untergejubelte" Preiserhöhungsmitteilung noch mal genau.
Ich vermute, dass die Preiserhöhung auf 23,56 Ct/kWh netto = 28,04 Ct/kWh brutto gar nichts mit Veränderungen der Umlagen/Abgaben zu tun hat, denn Letztere wurden ja nach der "Zwischensumme I (netto)" zusätzlich auf m.E. intransparente Art und Weise abgerechnet (und mit einem der Höhe nach eher nicht nachvollziehbaren 'Treuebonus' von 147,91 Euro teilweise wieder vergütet). 
« Letzte Änderung: 13. März 2015, 17:14:35 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #18 am: 16. März 2015, 08:50:58 »
@shadowdan
Laut BGH-Rechtsprechung begründet selbst die widerspruchslose Zahlung einer Rechnung eines privaten Verbrauchers nicht die Anerkennung von irgendwelchen vertraglichen Anpassungen, egal was dazu in den AGB steht (dort steht oftmals, dass ein Nichtwidersprechen die Annahme der Änderung bedeutet. Insofern haben Sie immer noch Zeit zu reagieren UND vor allen zu handeln, bevor ihr Vertrag ausläuft und SIE dem Geld hinterher laufen müssen.

Machen Sie eine eigene Rechnung mit den vereinbarten Preisen zu Vertragsbeginn auf und berechnen Sie die zu zahlenden Beträge selbst neu. Diese Summe teilen Sie auf 11 oder 12 Abschläge auf (je nachdem was vertraglich vereinbart ist, bei Extraenergie (EE) sind's meines Wissens meist 11 Abschläge), berechnen, was Sie bereits gezahlt haben und was Sie nach Ihren Berechnungen zu zahlen gehabt hätten.

Dann kündigen Sie die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren gegenüber EE auf, teilen denen Ihre Berechnungen mit, widersprechen den Preiserhöhungen wegen intransparenz UND wegen nicht wirksamer Preisanpassungsklausel (lt. BGH Rechtsprechung müssen bestimmte Kriterien von solch einer Klasuel erfüllt sein, die die Klauseln von EE nach hier herrschendem Wissen bisher noch nie erfüllt haben) und teilen denen Ihre Berechnungen und sagen, wie hoch ihre derzeitige Überzahlung ist. Diese würden Sie von den kommenden Abschlägen einbehalten. Danach zahlen Sie die selbst errechnete Abschlagssumme bis zum Vertragsende weiter.

Wenn Sie wollen, können Sie überlegen, ob Sie von einem Sonderkündiungsrecht, welches Ihnen EE möglicherweise nach Ihrem Schriftwechsel einräumen wird (in der Vergangenheit ist dieses schon mehrfach passiert), Gebrauch machen wollen oder nicht. Wenn nicht, sollte Ihr Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen. Wahrscheinlich wird Ihnen dann EE diesen Vertrag kündigen. Diese dürfen den aber nur fristgemäß (meist 3 Mon oder 6 Wo vor Ablauf  eines Vertragsjahres) kündigen.

Und bitte nicht vergessen, den Schriftverkehr zuzustellen (Einschreiben/EINWURF und dann die Online-Sendungsverfolgung ausdrucken sollte reichen)

Offline shadowdan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #19 am: 17. März 2015, 09:18:15 »
Hallo Bolli,

seit dem 1.2 bin ich bereits bei einem anderen Anbieter. Muss ich mir mal überlegen was ich mache. Nach der Endabrechung habe ich über 1200 Euro Guthaben,
welches die nächsten 30 Tage ausbezahlt werden soll, allerdings stimmt meiner Meinung nach der Betrag nicht.
Einen Widerspruch habe ich schon hingesendet.

@khh

PN habe ich verschickt.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #20 am: 17. März 2015, 18:35:11 »
Die von ExtraEnergie und deren Marken (zumindest aktuell) verwendete AGB-Klausel Ziffern 6.2 ff.  -  Auszug :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der . . . -Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...
verstehe ich so, dass bei Verträgen, die im Zeitraum 15.10. (also nach Veröffentlicherung der Umlagenänderung im Folgejahr) bis 31.12. d. J. abgeschlossen werden, der Vertrag aber erst nach dem 31.12. beginnt, die ab 1.1. anstehende Umlagenveränderung in dem mit der Vertragsbestätigung explizit bestätigten Arbeitspreis bereits eingepreist ist (ggf. zunächst abgerechnete Veränderungen sollen dann durch einen "Treuebonus" wieder gutgeschrieben werden).

In der Praxis rechnet ExtraEnergie aber auf eine Art und Weise ab (siehe z.B. von @shadowdan in Antwort #14 eingestellte Seite), die m.E. völlig intransparent und daher nicht nachvollziehbar ist. Umlagenveränderungen am 1.1.13, 1.1.14 und 1.1.15, wo die Erstgenannte in voller Höhe wieder gutzuschreiben wäre, macht gemäß einer Eigenberechnung zu mir vorliegenden Abrechnungen 1. und 2. Vertragsjahr einen Preiserhöhungsbetrag von insgesamt gut 78 € aus. ExtraEnergie hat nach Abzug des jeweiligen "Treuebonus" jedoch insgesamt rd. 200 € berechnet!

Fazit: Kunden von ExtraEnergie sollten m.M.n. unbedingt nachrechnen und ggf. eine Korrektur verlangen; oder der "Weiterreichung" von Umlangenerhöhungen gänzlich widersprechen, weil das in der EU-Richtlinie sowie in § 41 Abs. 3 EnWG unabdingbar vorgegebene Sonderkündigungsrecht der Kunden bei ausnahmslos allen Bedingungs-änderungen diesbzgl. bereits in der AGB (nicht nur) dieses Versorgers fehlt.

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #21 am: 18. April 2015, 20:07:19 »
Nachtrag zu:
In der Praxis rechnet ExtraEnergie aber auf eine Art und Weise ab (...), die m.E. völlig intransparent und daher nicht nachvollziehbar ist. Umlagenveränderungen am 1.1.13, 1.1.14 und 1.1.15, wo die Erstgenannte in voller Höhe wieder gutzuschreiben wäre, macht gemäß einer Eigenberechnung zu mir vorliegenden Abrechnungen 1. und 2. Vertragsjahr einen Preiserhöhungsbetrag von insgesamt gut 78 € aus. ExtraEnergie hat nach Abzug des "Treuebonus" jedoch insgesamt rd. 200 € berechnet!

Die vorgenannte Betrags-Differenz scheint darauf zurückzuführen zu sein, dass man die "Weiterreichung" der Umlagenerhöhungen 1.1.13 im 1. Vertragsjahr durch den "Treuebonus" (gemäß dem rechtlichen Erfordernis!) in etwa wieder vergütet, dann aber ab dem 2. Vertragsjahr weiterhin ohne entsprechende Vergütung abrechnet, obwohl die Umlagenerhöhungen 1.1.13 im nach dem 15.10.12 bestätigten Anfangs-Arbeitspreis bereits enthalten sein mussten. Alles  s e h r  verwirrend und intransparent.  >:(

Das Formerfordernis gemäß § 40 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist in Antwort #15 wiedergegeben !!!   
« Letzte Änderung: 19. April 2015, 12:42:30 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline janny191

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Moin moin,
auch mich hat es erwischt :(
Habe auch nur durch Zufall von einer horrenden Preiserhöhung durch meine Verbrauchsabrechnung erfahren...
Bin seit 1.05.14 Kunde bei EE  mit einem Strompreis von 26,38 cent/Kwh-jetzt soll ich 33 cent zahlen???
Hab den Kundenservice angerufen,die haben mir mitgeteilt,dass ich am 25.02.15 eine Email erhalten habe-die diese Erhöhung zum 1.05. ankündigt.
Fakt ist : eine solche Email habe ich NICHT erhalten,in meinem Onlinebereich bei EE ist sie jedoch hinterlegt.
Abgesehen davon das die Verbrauchsabrechnung mit utopischen Zählerständen sowieso nicht Richtig ist (auch das habe ich moniert-soll neu berechnet werden),soll ich nun einen Abschlag zahlen der satte 50 % !!! höher als bei Vertragsabschluss beträgt (alt 83,- neu 125,-).
Hab nun ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um korektur der Rechnung und gleichzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht,mal sehen wie reagiert wird.Die Einzugsermächtigung habe ich selbstverständlich ebenfalls widerrufen,ist schon ein sehr unseriöses Geschäftsgebahren des Versorgers...

Offline Rosanna

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
@janny191
Noch ein Opfer des zweifelhaften Geschäftsgebahrens dieses Stromversorgers. Trag Deine Beschwerde auf dieser Seite öffentlich vor; nur wenn das publik gemacht wird, wird sich in Zukunft hoffentlich etwas ändern.
http://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbH

Offline janny191

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
EE hat soeben per Email auf mein Schreiben geantwortet...
Sie halten daran fest , mich fristgercht per Email informiert zu haben-WAS NICHT STIMMT!
Meine Kündigung wird daher erst zum 1.05.2016 wirksam...
Die Verbrauchsabrechnung wird überprüft und korrigiert.
Habe kurzer Hand mal die entsprechende Schlichtungsstelle in Berlin über den Sachverhalt informiert...
Ich werde das nicht hinnehmen und scheue mich auch nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Irgendwo ist mal Feierabend...

Offline janny191

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Eintrag in der reclabox hab ich soeben vorgenommen,Danke für den Tipp.
Mal schauen wie es nun weitergeht...

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Sie haben ja die Einzugsermächtigung widerrufen und müssen zukünftig eh manuell überweisen.

Wiedersprechen Sie der Preisanpassung wegen intransparenz (das haben Sie ja schon mündlich gemacht) und aus Mangel an einem wirksam vereinbarten Preisanpassungsrecht (da die Preisanpassungsklausel in den AGB des Versorgers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Anforderungen, die der BGH in entsprechenden Entscheidungen zu solchen Klauseln herausgearbeitet hat, nicht stand hält). Machen Sie auf der Basis der ursprünglich vereinbarten Preise sowie des letztjährigen Stromverbrauchs eine eigene Rechnung auf und berechnen Sie auf dieser Basis ihren zukünftigen Abschlag. Teilen Sie das Ganze Ihrem Versorger mit Nachweis mit (Einschreiben/Einwurf und über die Sendungsverfolgung der Post die Zustellung kontrollieren und ausdrucken). Und dann überweisen Sie nur noch die errechneten Abschläge. Sollte der Versorger Sie nicht aus dem Vertrag entlassen, bezahlen Sie auf jeden Fall nicht zuviel Geld.

Offline janny191

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Soeben per Email und selbsverständlich auch als Eiwurfeinschreiben verschickt...

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich nochmals der Jahresrechnung vom 12.05.2015  und der horrenden Preisanpassung auf 33 Cent / Kwh und kündige diesen Vertrag gleichzeitig zum 30.06.2015 wegen der m.E. unangemessenen Preiserhöhung,die ich nicht akzeptiere.
Ich wiederhole mich nochmals: Eine Email zur Preisanpassung habe ich nachweislich nicht erhalten!
Nach meinem derzeitigen Zählerstand habe ich im Abrechnungszeitraum maximal 3650 Kw verbraucht,den horrenden Abschlag von 125 Euro werde ich somit selbstverständlich nicht bezahlen.Eine Korrektur der Rechnung vom 12.05. fordere ich hiermit umgehend.
Die Schlichtungsstelle Energie in Berlin ist über die Sachlage bereits informiert,gerne ziehe ich die Beschwerde dort zurück,sollte meine Kündigung zum o.g. Datum von Ihnen bestätigt werden und der Vertrag zu den bei Abschluß geltenden Konditionen bis dahin abgerechnet wird.
Mfg
XXXX XXXX
 Mal sehen wie darauf diesmal regiert wird...

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Inwiefern haben Sie die Schlichtungsstelle denn "informiert" ? Haben Sie einen konkreten Antrag gestellt ?

Offline janny191

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Schlichtungsstelle habe ich informiert über die Machenschaften mit angeblicher Email der Preisanpassung-die ich Nie bekommen habe,des weiteren ignorieren die mein Sonderkündigungsrecht,die Jahresrechnung ist definitiv Falsch,mit komischen Zählerständen die keinesfalls übereinstimmen,den total überhöhten Abschlag ( + ca. 50 %) soll ich bezahlen,was ich nicht tun werde,sondern nach meiner Rechnung und den bei Abschluss vereinbarten Preisen.
Da dieser Verein nicht einlenkt habe ich die Schlichtungsstelle in Berlin um Rat gebeten,ein Aktenzeichen habe ich heute bekommen,mal sehen wie es weiter geht...

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz