Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie  (Gelesen 28800 mal)

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Offline hans_j

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Hallo,
habe leider, auch durch intensives Suchen die entsprechende Antwort nicht im Netz gefunden - aber Euch hier.

Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. Angeblich wurde ich darüber per Email  am 30.11. informiert. Ich habe aber eine derartige Mail nicht erhalten. Ich nutze ein Email-Programm, kann aber trotzdem auch in meinem GMX Konto Online die Mails bis zum letzten Jahr nachsehen - da ist nix von prioenergie, auch nicht im SPAM. Diese besagte Mail ist allerdings Online nach dem Einloggen unter "Kundeninformation" zu finden.

In seinen AGB's weist der Anbieter ausdrücklich kurzgefasst darauf hin, daß das von mir angegeben Email-Konto auch erreichbar sein muss. Man erklärt sich damit einverstanden, das die dem Lieferanten zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des  Lieferverhältnisses  (z.B.  Mitteilungen  über  den  Vertrags-  oder  Lieferbeginn,  etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen, etc.) vom Lieferanten genutzt wird.

Also sollte auch eine Preisanpassung m.E. dahin geschickt werden und nicht still und heimlich im Online-Postfach des Anbieters liegen.

Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus!

Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Gibt es hier jemand der das Beurteilen bzw. weiter Helfen kann?

Vielen vielen Dank im voraus,
Hans

Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #1 am: 24. Februar 2015, 20:56:51 »
... Ich stehe auf dem Standpunkt, das diese Info über die Preiserhöhung nicht Gesetzeskonform ist und deshalb ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. ...

Hallo Hans,

drastische Preiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr verbunden mit anderen fragwürdigen oder rechtswidrigen "Machenschaften" gehören halt zum Geschäftsmodell der wenig seriösen sogen. Discount-Anbieter à la ExtraEnergie & Co.! Das ist altbekannt und darüber wird schon seit Jahren im Netz (wie auch hier im Forum nachzulesen ist) und in den Medien immer wieder eindringlich gewarnt.

Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Streiten könnte man darüber, ob der Versorger den ordnungsgemäßen Zugang der Email beim Verbraucher  - bspw. eine Email-Info, dass im Online-Postfach eine "vertragserhebliche Erklärung" eingestellt wurde -  nachzuweisen hat. Für das Nachholen einer ggf. verpassten Sonderkündigungs-möglichkeit ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

... Ist die Wortwahl "Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,59 Cent" als Ausdruck einer Preisanpassung überhaupt rechtens? Man vermeidet ja offensichtlich negative Ausdrücke wie "Preiserhöhung" o.ä.. Auch das die Veränderung von ursprünglich 23,6 auf 29,59 Cent überhaupt nach oben stattfindet erkennt man nicht aus dem Satz - noch nicht mal wohin sich der Preis verändert - immerhin über 20% plus! ...

Die Wortwahl ist m.E. eher nicht zu beanstanden, denn die Absicht einer Preisänderung und der vorgesehene neue Preis sind eindeutig mitgeteilt. Es geht vielmehr um die Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung, was durchaus sehr fraglich sein könnte, denn oftmals dürften schon die verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlich Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten oder die Preiserhöhung ist unangemessen (gemäß ständiger BGH-Rechtsprechung zulässig nur im Rahmen nachweislich gestiegener Gesamtkosten; d.h.: der Versorger darf seinen Gewinnanteil NICHT erhöhen).

Um Ihren Einzelfall und die Möglichkeiten einer Vorgehensweise einschätzen zu können, ist der Wortlaut der für Ihren Vertrag verwendeten und nach wie vor geltenden AGB-Preisanpassungsklausel zu prüfen (die betreffende Klausel bitte hier einstellen).
Die aktuell von prioenergie verwendete Preisanpassungsklausel Ziff. 6.16 lautet:
Zitat
Der Lieferant ist verpflichtet, den nach Ziff. 6.1 zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu
lassen. ...
Ob diese Klausel "nach billigem Ermessen" den rechtlichen Anforderungen genügt, dürfte zu bezweifeln sein. Keinesfalls nachvollziehbar ist, welche Kostenfaktoren sich seit Vertragsbeginn derart erhöht haben sollen, dass eine gut 20%ige Preiserhöhung gerechtfertigt ist und der Gewinnanteil nicht steigt. 

Meine Vermutung: Ihre Chancen, diese drastische Preiserhöhung NICHT bezahlen zu müssen, dürften gut sein :) !

Gruß, khh


Nachtrag: Wurde die Preisanpassungsmitteilung womöglich in einer mehrseitigen Info-Mail irgendwo ab Seite 2 versteckt  -  siehe hier: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhoehung ?
« Letzte Änderung: 24. Februar 2015, 21:57:23 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uwes

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #2 am: 25. Februar 2015, 00:50:11 »
Durch Zufall bin ich dahinter gekommen, das mein o.g. Stromanbieter zum 01.02. eine "Veränderung" des Arbeitspreises vornimmt. ...

In seinen AGB's weist der Anbieter ....

Vielleicht sollte n Sie einmal chronologisch vorgehen.
1. Wie sind welche AGB in Ihren Vertrag einbezogen worden? Lagen sie bei Vertragsschluss vor und mussten Sie diese bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen?
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein, da in keinster Weise darauf abgehoben wird, wie sich die Preise wann verändern, wenn "sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Denn es wird auch nicht darauf hingeweisen, dass Kosteneinsparungen dazu führen müssen, dass auch Kostenerhöhungen kompensiert werden können. Durch die Klausel wird nich verhindert, dass der Versorger bei "veränderter Kostensituation" mehr Kasse macht als ohne die Veränderung. Zudem ist nicht ausgeführt, welche Kosten es sind,  die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Alles viel zu ungenau.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline hans_j

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #3 am: 25. Februar 2015, 10:18:55 »
Danke so weit. Ich versuche mal die gestellten Anforderungen an die Fragen zu beantworten. Aber ich muss gestehen das es mir schwer fällt, da schon sehr in fachlicher Sprache gesprochen wird. Wenn ich das alles verstehen würde, bräuchte ich hier wahrscheinlich gar nicht um Hilfe zu fragen.
O.K.
1. AGB's im priostrom-Auftrag Online, im Zuge des Formulars ein Ankreuzfeld (wörtlich): die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
2. Die Klausel zur Preisanpassung erscheint unwirksam zu sein.... ist hier die Klausel in den AGB's gemeint? Ich habe mal diese und das Anpassungsschreiben als pdf beigefügt. Der von kkh angesprochene Passus befand sich damals noch unter 6.1.7.. Das sind die AGB's die bei mir unter "mein Vertrag" angezeigt werden.

Könnte ich hier ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale verwenden (Widerspruch gegen Strompreiserhöhung)?

kkh spricht von:" Bei (Online-)Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Ja, per Mail ist ja auch O.K., aber ich habe ja gar keine bekommen! Sonst hätte ich ja reagieren können. Jeder andere Anbieter schickt eine Infomail, das z.B. eine Onlinerechnung oder ein wichtiges Schreiben im Kundenpostfach liegt. Die Kündigung will prio ja schließlich auch schriftlich als Brief haben!
Ich kann auch leider in den AGB's nix finden, in welcher Form der Anbieter der Informationspflich nachkommt.

Welche Rolle spielt eigentlich die Schlichtungsstelle Energie?

Ich weiß nicht wie ich hier eine pdf anhängen/einbinden kann, finde dazu keine Möglichkeit, deshalb als Link auf einem Server:

[Edit: Die Admin: Links entfernt. Bitte in PN-Box schauen]
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 13:55:17 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #4 am: 25. Februar 2015, 12:00:55 »
@ hans_j,

Sie können davon ausgehen, dass die Versorger im Forum mitlesen. Es ist nicht gut, dass Sie mit dem von Ihnen hier eingestellten „Anpassungsschreiben“ Ihre Identität offenlegen. Meine dringende Empfehlung: Löschen Sie sofort den entsprechenden Link.
Sie sollten das Schreiben anonymisieren oder die 1. Seite ohne Anschriftenfeld z. B. über das „Snipping Tool“ als Bild abspeichern und dann als solches vorübergehend in Ihren Beitrag hochladen.

Durch welchen Zufall haben Sie denn von der Preisanpassung Kenntnis erlangt? Haben Sie die Online-Kundeninformation nie eingesehen oder vernachlässigt?

Offline hans_j

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #5 am: 25. Februar 2015, 12:25:56 »
...die Versorger lesen mit, dann hoffe ich, das sie auch daraus lernen

Erfahren habe ich davon, das ich die Jahresabrechnung bekommen habe. Nachdem ich ca. 15% weniger Strom verbraucht hatte, habe ich mich gewundert, das der monatliche Abschlag trotzdem gleich blieb. In einer Email an prio habe ich darum gebeten den Abschlag entsprechend anzupassen. Als Antwort bekam ich die Aussage: Der Abschlag kann nicht gesenkt werden, da Sie einen Verbrauch von ..... kWh pro Jahr haben und seit dem 01.02.2015 ein neuer Arbeitspreis von 29,59 ct/kWh gültig ist. Am 30.11.2014 wurde die E-Mail mit der Preisanpassung an Sie versendet.
Allerdings habe ich keine E-Mail bekommen. Selbst wenn sie mir durch Lappen gegangen wäre, müsste sie noch Online in meinem GMX Email-Konto liegen, das ist auch nicht der Fall

Haben Sie die Online-Kundeninformation nie eingesehen oder vernachlässigt? - so könnte man es ausdrücken, da ich davon ausgehe bei vorliegenden Nachrichten durch eine Email darauf hingewiesen zu werden

Ich meine gelesen zu haben, das der Versorger sicher stellen/beweisen muss das der Kunde das Schreiben erhalten hat.
Reicht es im übrigen denn aus, das durch stillschweigen die Preisanpassung wirksam wird und warum werden die Versorger nicht verpflichtet sich die Zustimmung zur Preisanpassung aktiv einzuholen?
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 12:32:57 von hans_j »

Offline Didakt

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #6 am: 25. Februar 2015, 13:50:54 »
@ hans_j,

Zitat von: Ihnen
...die Versorger lesen mit, dann hoffe ich, dass sie auch daraus lernen…
…und naturgemäß auch erfahren, mit welcher hier evtl. empfohlenen Begründung Sie der Preisanpassung widersprechen sollten, um sich dann darauf abwehrend einstellen zu können... .Wenn Sie dieses Vorgehen für zweckmäßig halten, dann ist ja alles o. k.

Übrigens, das Musterschreiben der Vbz halte ich persönlich nur für äußerst bedingt verwendungsfähig. Es richtet sich in erster Linie an sogenannte Tarifkunden (Kunden der Grundversorgung). Ihr Widerspruch als Vertragsnehmer eines Sondervertrages verlangt eine akzentuiertere Begründung.

Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #7 am: 25. Februar 2015, 22:30:43 »
Kaum zu glauben, was bei ExtraEnergie / prioenergie / HitEnergie abgeht:

- Trotz Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen im Frühjahr 2014 wg. "Versteckspiel mit Preiserhöhung" (Missachtung des gesetzlichen Transparenzgebots gem. § 41 Abs. 3 EnWG) wird auch Ende 2014 nach wie vor eine zweizeilige Preiserhöhungsmitteilung in einer langatmigen 2-Seiten-Information über „allgemeine Strommarkt-entwicklungen“ versteckt.
Und wenn man sich die häufigen Verbraucher-Beschwerden über nicht erhaltene Emails anschaut  - bspw. hier http://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbH -  stellt sich dann womöglich die Frage, ob solche Emails überhaupt gesendet wurden oder erst (nachträglich?) bei Kunden-Reklamation ins Online-Kundenpostfach eingestellt werden? ???

- Eine aktuelle Preiserhöhung wird begründet mit „... müssen Sie als Endverbraucher aufgrund politischer Entwicklungen in und außerhalb von Europa immer mehr für Energie bezahlen. Wir werden uns … dafür engagieren,
die Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.02.2015 umlegen
“.
Welche Kosten sollen denn seit dem Vertragsbeginn Anfang 2014 um rd. 6,17 ct/kWh brutto (Arbeitspreiserhöhung plus angeblich weitergegebene Senkung der staatlich regulierten Umlagen und Abgaben) gestiegen sein? Denkbar ist eine geringfügige Erhöhung der Netznutzungsentgelte, was man bei seinem Netzbetreiber erfragen könnte. Ansonsten sind mir nur die seit Jahren rückläufigen(!) Strom-Großhandelspreise bekannt.
So also versteht ExtraEnergie die selbst auferlegte AGB-Verpflichtung "den ... zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind"? >:(

Aber was soll's, so wird es für betroffene Kunden der ExtraEnergie & Co. relativ leicht, ihren Widerspruch zu solchen Preiserhöhungen zu formulieren (u.a. Unbilligkeitseinwand) und nach ggf. fruchtlosem Ablauf der gesetz-lichen 4-wöchigen Abhilfefrist im ersten Schritt mit einer Beschwerde die www.schlichtungsstelle-energie.de einzuschalten, was bekanntlich durch den Versorger zu tragende Kosten auslöst.  ;D

Nachtrag:
Wie man aktuell bei ReclaBox lesen kann, kommt ExtraEnergie dem im Zusammenhang mit einem Widerspruch zu einer Preiserhöhung vorgebrachten Verlangen einer vorzeitigen/einvernehmlichen Vertragsbeendigung während des 2. Lieferjahres nach. Fraglich, ob man besser Vertragserfüllung bis zum Ablauf des Vertrags- und Lieferjahres zu den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen sollte, denn ein AP von bspw. 23,6 Ct/kWh brutto und ggf. ein paar Euro mtl. GP sind ja nicht so ganz schlecht.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 00:13:54 von khh »
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Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #8 am: 02. März 2015, 21:03:38 »
Eine mir jetzt bekanntgewordene sehr "eigenartige" Abrechnungs-Praxis von prioenergie/ExtraEnergie:

- Für die Belieferung ab der 2. Kalenderwoche 2014 erhält ein Kunde 2 1/2 Wochen nach(!) Lieferbeginn eine Lieferbestätigung mit einem Arbeitspreis von 23,xx Ct/kWh brutto;

- In der kürzlich zugegangenen Abrechnung für das 1. Lieferjahr wird abgerechnet 1. ein Arbeitspreis von 0,19xx €/kWh netto (was dem vorgenannten AP brutto entspricht)  p l u s  2. in einer zusätzlichen Position "Während Ihrer Abrechnungsperiode wurden folgende gesetzlich regulierten Kosten (z. B. Steuern und Abgaben) geändert" die per 01.01.2014 erfolgten und bereits seit dem 15.10.2013 bekannten Veränderungen bei den Umlagen und Abgaben!

Frage: Wann haben Versorger "Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen" einzupreisen,
a) bei Bestätigung des Arbeitspreises, der nach dem Wirksamwerden der bereits bekannten Änderungen gelten soll;
o d e r
b) gar nicht, und können diese Änderungen stattdessen über ein Jahr später mit der nächsten Rechnung einfach zusätzlich abgerechnet werden, wie hier von ExtraEnergie & Co. praktiziert?
Anzumerken wäre noch, dass "während der Abrechnungsperiode" ja nur per 01.01.2015 "gesetzlich regulierte Kosten" geändert wurden, und zwar Senkung um insgesamt 0,153 Ct/kWh netto.
« Letzte Änderung: 02. März 2015, 21:50:00 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #9 am: 02. März 2015, 21:44:53 »
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen, vor oder nach dem 15.10. 2013, und was sagt der Vertrag dezidiert zu den im Preis enthaltenen Preisbestandteilen aus?

Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #10 am: 02. März 2015, 21:51:59 »
Das wird noch eruiert, es kann aber kaum vor dem 15.10.2013 gewesen sein.
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Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #11 am: 02. März 2015, 22:42:29 »
Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...

Upps! Damit hat sich das für das 1. Lieferjahr erledigt, denn ein entsprechender "Treuebonus" wurde vergütet. Bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen, ob die Erhöhung der Umlagen und Abgaben per 01.01.2014 auch im zweiten Lieferjahr entsprechend herausgerechnet wird. Auf den ersten Blick verständlich ist diese Handhabung allerdings eher nicht.
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Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #12 am: 12. März 2015, 17:47:05 »
Wenn Kunden einer intransparenten Preiserhöhungsmitteilung und/oder einer weit über tatsächliche Kostensteigerungen hinausgehende Preiserhöhung widersprechen, dann scheint es bei ExtraEnergie
derzeit Usus zu sein, dass
1. eine (nachträgliche Sonder)Kündigung des Kunden akzeptiert wird (siehe bspw. hier http://de.reclabox.com/beschwerde/94390-extraenergie-neuss-preisanpassung-illegal)
oder
2. EE selbst vorschlägt  -  aktuelles Beispiel: "... bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich
aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Stromvertrag zum xx.xx.2015 zu beenden" ;D.

Gleichzeitig besteht die ExtraEnergie jedoch darauf, dass der Zeitraum seit Beginn des 2. Lieferjahres bis zum vorzeitigen Vertragsende (z.T. mehrere Monate) mit dem  - sicherlich rechtswidrig -  überhöhten Preis abgerechnet wird >:(. Darauf würde ich mich keinesfalls einlassen, aber dass muss jede/r Betroffene selbstverständlich selbst für sich entscheiden.
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Offline khh

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #13 am: 12. März 2015, 21:34:31 »
Ergänzung zur Antwort #12:

Für @hans_j würde die Differenz zwischen dem geforderten Preis und dem eigentlich zu bezahlenden Preis in etwa 25 Euro monatlich ausmachen, also insgesamt ca. 75 Euro, falls der Vertrag im 2. Lieferjahr bspw. zum Ablauf des 3. Monats vorzeitig beendet werden sollte.

Das bedeutet, ExtraEnergie möchte im 2. Vertragsjahr rechtsgrundlos (!) ca. 300 Euro zusätzlich einsacken.  :o
Für den selben Verbrauch ist in meiner Region selbst E.ON sogar in der teuren Grundversorgung (!) um rd. 80 Euro im Jahr günstiger.   
« Letzte Änderung: 13. März 2015, 14:16:19 von khh »
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Offline shadowdan

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Re: Information über Preisanpassung nur im Onlinepostfach - prioenergie
« Antwort #14 am: 13. März 2015, 14:32:51 »
Hallo,

ich war (leider) im 2. Belieferungsjahr. Die Erhöhung kam auch mit einem Schreiben im Onlinekonto am 27.11.13. Mein neuer Preis war 28,04 Cent brutto. Gültig ab
1.2.2014 (da fing dann das 2. Jahr an). Zum Zeitpunkt des Schreibens waren ja schon alle gesetzlichen Bestandteile bekannt für das Jahr 2014. Trotzdem wird in der
gestern erhaltenenden Endabrechnung (Zeitraum 1.2.14 - 31.1.15) der Arbeitspreis um die "neuen" regulierten Kosten" erhöht, gegenüber 2012!

Ich habe die betreffende Seite der Abrechnung angehangen.

 Einen Treuebonus von 147,91 wurde gewährt. Das die veränderten regulierten Anteile für 2015 noch nicht enthalten waren ist ja klar, die sind ja auch in Summe gesunken, verglichen mit 2014. Aber auf eine korrekte Abrechnung komme ich mit dieser Rechnung trotzdem nicht.

Es müsste doch Menge der kWh * 28,04 cent + Grundgebühr sein, abzüglich Abschlagszahlungen. Dann noch für den kWh Anteil aus 2015 die geänderten regulierten Kosten (was ja eher ein Minus sein müsste).

Ist ja anscheinend Masche, die Abrechnung künstlich zu erschweren.

Shadowdan



Die von prioenergie/ExtraEnergie aktuell verwendete AGB-Klausel bspw. zur EEG-Umlage lautet - Auszug Ziff. 6.2 :
Zitat
... Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10. eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage im Sinne dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die erstmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben (Treuebonus). ...

 

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