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Autor Thema: BEV verlangt Vorkasse - Vooorsicht !!!!  (Gelesen 8214 mal)

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Offline uranus

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BEV verlangt Vorkasse - Vooorsicht !!!!
« am: 17. November 2014, 20:52:08 »
Habe mir mal die Internetseite von BEV angesehen. Hier schein jemand bereits auf ein zu erwartendes Urteil zu reagieren, indem er unter Abschlag, wie folgt angibt:


"Die Berechnung Ihres Abschlags erfolgt auf Basis Ihrer Angaben zum Verbrauch/Jahr und der Bestätigungsmeldung des Netzbetreibers.

Der Abschlag wird je monatlich während der vereinbarten Vertragslaufzeit ab Belieferungsbeginn fällig. Der Abschlag wird in der Jahresverbrauchsabrechnung nach 12 Belieferungsmonaten gegen Ihren tatsächlichen Verbrauch vollständig aufgerechnet."


Diese Formulierung könnte als Rechtsgrundlage für eine Vorkasse herhalten. Also für den Einzug der Abschlagszahlung am ersten Kalendertag des Liefermonats. Das ist Vorkasse. Denke auch, dass dieser Anbieter mit sehr spitzen Fingern angefasst werden sollte. Auch kommen mir die AGB sehr bekannt vor, 365 AG ???.

Offline bolli

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Re: BEV verlangt Vorkasse - Vooorsicht !!!!
« Antwort #1 am: 18. November 2014, 07:21:15 »
Die Abschlagszahlung zu Beginn des Liefermonats einzuziehen ist bei (gefühlten) 90% der Anbieter der Fall und meines Wissens fällt das nicht unter Vorkasse. Dieses wäre es nur, wenn er vor Beginn des Liefermonats eingezogen würde. Ich weiss nicht, auf welches Urteil Sie da warten wollen ?

Man sollte nur darauf achten, dass bei vielen dieser Modelle bereits 2 Monate vor Lieferende die geschätzten Kosten bezahlt sind (zumindest beim 11-Abschläge-Modell) und dass für diesen Fall der Anbieter nicht einen 12 Abschlag einzieht. Bestes Beispiel für solch einen Vertreter ist ja die 365 AG. In deren Thread findet man auch Berechnungsbeispiele, wie man überprüfen kann, ob mit 11 oder erst mit 12 Abschlägen der progostizierte Verbrauch bezahlt ist.
« Letzte Änderung: 18. November 2014, 07:25:27 von bolli »

Offline khh

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Re: BEV verlangt Vorkasse ?
« Antwort #2 am: 18. November 2014, 11:18:12 »
... Ich weiss nicht, auf welches Urteil Sie da warten wollen ? ...

Auf die Urteilsverkündung des AG Berlin-Tempelhof am 04.12.2014
(siehe die früheren Beiträge von uranus ::)).
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uranus

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Re: BEV verlangt Vorkasse - Vooorsicht !!!!
« Antwort #3 am: 18. November 2014, 19:56:31 »
Rich..........tig!!!!!!!!!!!!! ;D

Und, eine Zahlung vor Lieferbeginn ist grundsätzlich gesetzlich ausgeschlossen (siehe EnWG), auch bei einvernehmlich vereinbarten Vorkassetarifen. Wenn also der frühestmögliche Zahlungstermin bei Vorkassetarifen der Lieferbeginn ist, um was für einen Tarif soll es sich wohl handeln, wenn ein EVU den monatlichen Abschlag an ersten des Liefermonats verlangt? :-\

Die Frage ist hier, ob der Hinweis auf der Internetseite eine ausreichende juristische Grundlage darstellt, wenn der Verbraucher weder im Angebot von Verivox noch in den AGB des Tarifes auf diesen Umstand unmissverständlich hingewiesen wird?  :-[

 

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