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Autor Thema: Urteil gegen ExtraEnergie - Abschlagszahlungsplan, Inkasso  (Gelesen 4981 mal)

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Offline Graf Koks

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Urteil gegen ExtraEnergie - Abschlagszahlungsplan, Inkasso
« am: 21. Oktober 2014, 14:31:50 »
Der o.g. Versorger hat sich vor dem Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg jetzt eine blutige Nase geholt. 

Extra Energie hatte im entschiedenen Fall zunächst mit der Vertragsbestätigung einen Zahlungsplan für die zu leistenden Abschläge vorgelegt, verlangte dann jedoch bereits kurz nach Lieferbeginn (Mitte des Monats) eine weitere Zahlung (für den angebrochenen Monat, statt, wie in der Vertragsbestätigung, ab dem ersten vollen Monat der Lieferperiode).  Der Kunde hatte den Lastschriften widersprochen und lediglich die in der Vertragsbestätigung vorgesehenen Abschläge überwiesen, worauf der hier im Forum bereits hinlänglich bekannte Service- und Inkassodienstleister auf den Plan trat. Bei Rechnungserteilung zog Extra Energie die Kosten hierfür von dem Rechnungsguthaben des Kunden ab.

Die auf ungekürzte Auszahlung des Guthabens gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Extra Energie GmbH an ihren eigenen Zahlungsplan gebunden ist, der Kunde den weitergehenden Lastschriften widersprechen durfte und demzufolge mangels Verzug eine Kostenerstattung hinsichtlich der Hinzuziehung eines Inkassodienstleisters nicht infrage kommt.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.10.2014, 7 C 205/14



Offline rocky9a

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