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Autor Thema: Kündigen bei immergrün  (Gelesen 60009 mal)

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Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #30 am: 03. Oktober 2014, 15:32:58 »
[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:(


... Schlussfolgerung: Ein Sonderkündigungsrecht "nachholen" zu können/zu wollen ist ein ausgemachter Mumpitz.
Ah ja, und das entscheiden neuerdings Sie, und nicht etwa der betroffene Kunde? ... Thema ist, ob der Kunde von sich aus ein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann, wenn er dies möchte. Ob Sie diesen Wunsch für "Mumpitz" halten oder nicht, interessiert hier doch genauso wie der berühmte Sack Reis...

Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !

Inzwischen haben aber ja alle zur Kenntnis nehmen können, dass ein/e @Eni "konkludent logisch schlussfolgert" und für sich entschieden hat, dass es ein solches "Recht" gibt. Ob das interessiert, oder ob das genauso eine Bedeutung hat wie der berühmte Sack Reis, lass ich jetzt mal so stehen :).


Edit:  Letzter Satz vom Verfasser gelöscht !


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 14:26:04 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #31 am: 03. Oktober 2014, 23:24:35 »
[...]
Was Sie und Didakt hier aber immer wieder tun, ist, dem kündigungswilligen Verbraucher als dumm zu erklären und xxxxx Einfluss auf seinen freien Entscheidungswillen zu nehmen. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Ach, ist das so? Haben SIE die betroffenen Verbraucher, welche mit unserer Hilfestellung zu positiven Ergebnissen gekommen sind, diesbzgl. befragt und wurde IHNEN das so bestätigt?
Auch das ist wieder komplett am Thema vorbei. Ob es in anderer Hinsicht Verbraucher gibt, die durch Ihre Hilfe zu positiven Ergebnissen gekommen sind, ist völlig unabhängig davon. Sie wollen das nicht begreifen, dass es hier nur um ein ganz bestimmtes Thema geht, oder? Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. Und da brauche ich auch Niemanden zu befragen, da Sie schließlich völlig ungefragt propagieren, dass ein solches Recht angeblich nicht existiert und gleichzeitig unfähig sind bzw. die Unfähigkeit vorgeben, einfach mal beim Thema zu bleiben.

Oder ist dieser zum Sachverhalt komplett überflüssige Absatz eine (mal wieder nebenbei eingestreute) gezielte Diffamierung Dritter, wie Sie es in einer kontroversen Diskussion anscheinend nicht lassen können >:(
Führen Sie gerade Selbstgespräche?  ::)

Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. Ich wüsste nicht, dass bei den bekannten und vorstehen nochmals genannten Gegebenheiten ein "eine Sonderkündigung nachholen" etwas anderes sein kann als "Mumpitz" :D !

Falsch! Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. Und die Praxis zeigt, dass dies unter Berufung auf die intransparente bzw. nicht erfolgte Preiserhöhungsankündigung vielfach gelingt. Daher ist es, um mit Ihren Worten zu sprechen "Mumpitz" hier entsprechend Interessierte von Vornerein anders - und damit FALSCH - zu informieren, nur weil es dazu weder Gesetz noch Urteile gibt und Ihnen ganz persönlich nicht in den Kram passt.

@Eni, damit erübrigt sich für mich jede weitere Diskussion. Mit Ihnen bringt das  - wie gehabt -  leider ohnehin NICHTS.

Gott, immer diese leere Versprechungen. Wie oft haben Sie schon versprochen, endlich mal Abstand von mir und meinen Beiträgen zu nehmen. Das Gegenteil ist eingetroffen. Sie stürzen sich wie ein Geier auf alles, wo "Eni" steht, dicht gefolgt von Häuptling "Didakt".
So lange Sie Beide meinen, meine Beiträge zerpflücken und diffamieren zu müssen, so lange werden Sie den entsprechenden Gegenwind ernten. Gewöhnen Sie sich dran oder werden Sie erwachsen. Ist nicht meine Entscheidung!



[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßendes Wort gelöscht]
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 10:29:51 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #32 am: 04. Oktober 2014, 12:58:41 »
Ich denke, dass es unschädlich ist, die gestrichenen Worte hier außerhalb des Kontextes zu nennen.
Es handelte sich dabei 1x um da Wort "XXXX" und 1x um das Wort "XXXX" Zitaten dann wiederholt).

Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.

@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach. Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".


[Edit DieAdmin: Gegen die Netiquette verstoßende Wörter erneut gelöscht.]
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 13:46:15 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #33 am: 04. Oktober 2014, 13:40:55 »
Im vorstehenden Beitrag wird ein falscher Eindruck vermittelt. Nur zum besseren Verständnis:
Mit "@Didakt & khh" kann keine Firmenbezeichnung gemeint sein! Eine solche Firma existiert nicht, jedenfalls noch nicht! :D Wikipedia erklärt zum Et-Zeichen folgendes:

Zitat
Deutsche Rechtschreibung und Typografie
Alleinstehend repräsentiert das Et-Zeichen das lateinische Wort et mit der deutschen Bedeutung ‚und‘. Gemäß der deutschen Orthographie und Mikrotypografie darf es ausschließlich in Firmenbezeichnungen benutzt werden; in allen anderen Fällen ist entweder das ausgeschriebene „und“ bzw. dessen Abkürzung „u.“ zu verwenden. Das Plus-Zeichen (+; im Gegensatz zu & ein mathematisches und kein Satzzeichen) wird als Ersatzzeichen für & je nach Zusammenhang bzw. Textsorte zumindest toleriert.

Offline DieAdmin

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #34 am: 04. Oktober 2014, 13:45:43 »
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

 Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen. Krieg ich nur einen allgemeinen Zuruf, ohne kronkrete Nennung der Textpassage, prüfe ich, inwieweit die Netiquette (auch nochmal in Forenregeln enthalten) verletzt werden.

Nicht immer liegt nach diesem anzulegenden Maßstab eine entsprechende Verletzung vor, auch wenn mancher Melder da anderer Meinung ist.

Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 14:01:44 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #35 am: 04. Oktober 2014, 14:09:16 »
@Eni,
...Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.

@Didakt & khh
Wenn ich jedes Mal hier Beiträge melden würde, in denen mir Ihre Wortwahl nicht passt, kämen die Admins mit dem Löschen gar nicht mehr nach...

Jetzt muss ich noch etwas richtigstellen: Sollte hier der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich bei der Admin über eine nicht akzeptable Wortwahl mir gegenüber beschwert, so weise ich diesen Eindruck entschieden zurück! Solche Kleinigkeiten können mich nicht erschüttern! ;)
U. a. auf Karl May zurückzugreifen ist doch nicht schlimm! ;D

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #36 am: 04. Oktober 2014, 14:44:36 »
Wir reden nicht vom Bonus, von Abschlagszahlungen, von Fristen, etc. - sondern ausschließlich von der Möglichkeit der Sonderkündigung. …
… Thema ist, ob ich als Kunde ein solches Begehren wirksam durchsetzen kann. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Genau davon rede ich  -  siehe:
Thema ist nicht, was der Kunde "möchte" oder dessen "Wunsch". Thema ist, ob es ein "Recht" gibt, zu einer gar nicht (bzw. nicht rechtmäßig) zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung eine Sonderkündigung wirksam "nachholen" zu können. ...

Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.

Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.

Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !


OFF - TOPIC

... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".

Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.

Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !

Off-Topic – ENDE
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 14:54:53 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #37 am: 04. Oktober 2014, 15:49:33 »
Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug. Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.

Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt. Der wird im Gegensatz zu Ihnen auch ohne entsprechendes Präzedenzurteil oder Gesetzt glücklich damit.

Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint :) ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.

Sie sind doch derjenige, der nun zum x-ten Male ankündigt, in derlei Diskussion nicht mehr einzusteigen. Sie entscheiden sich dennoch immer aufs Neue dies zu tun, um regelmäßig dann zu dem Schluss zu kommen, dass es ja völlig sinnlos ist. Ja nun, da können Sie sich nur selbst helfen.
Und nein, die Betroffenen sollen natürlich Ihren Vorstellungen folgen. Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? Ist das wirklich so erstrebenswert innerhalb einer demokratischen Diskussionskultur?

Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ ;D !
Die Aussage ausgerechnet von Ihnen dürfte nicht nur mir ein breites Grinsen abringen.

... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".

Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen >:(.

Mit "Verunglimpfen" kennen Sie sich ja bestens aus. Der Unterschied ist nur, dass ich nicht jeden Pup von Ihnen melde. Aber offensichtlich möchte die Administration es ja nicht anders. Daher werde ich dann gleich auch mal zur Tat streiten.

Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch ;) !

Damit Sie Ihr Ziel erreichen, hier jeden mundtot zu machen, der nicht auf Ihrer Welle schwimmt? Im Leben nicht!
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 15:54:51 von Eni »

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #38 am: 04. Oktober 2014, 16:09:39 »
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen. 

Es steht Ihnen genauso frei, entsprechende Meldungen zu machen.
Ja, das habe ich jetzt mal gemacht und kann gleichzeitig ankündigen, dass dies nur 1% von den möglichen Beiträgen ist, die ich melden könnte. Sie wollen nicht wirklich, dass ich die restlichen 99% jetzt ausgrabe, oder?

Ich habe erneut in Ihrem Beitrag die Wörter editiert, weil diese auch ohne im Zusammenhang stehen, die beleidigende Wirkung entfalten, da ja noch weiter oben der entsprechende Beitrag steht.
Das ist allerdings so akzeptiert.

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #39 am: 04. Oktober 2014, 17:53:05 »
Es fällt mir ziemlich schwer, aber ich muss meinen Vorsatz, zu diesem leidigen Thema nichts mehr auszuführen, noch einmal brechen.
Fakt ist, dass gegenwärtig keine Rechtsbestimmung besteht, die einem Stromkunden ein "nachholbares Sonderkündigungsrecht" im hier diskutierten Sinn (anlässlich kundendienstlicher Verfehlungen/verzögerter Rechtspflichten eines EVU) zugesteht.
Bei unwirksam vorgenommene Preiserhöhungen erhebt der Verbraucher schlicht und einfach begründeten Einspruch dagegen und bezahlt sie nicht. Gegen andere Verfehlungen stehen einschlägige Rechtsmittel zur Verfügung. 

...Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt.
Hervorhebungen durch Didakt

"Regelmäßig" trifft nicht zu! "Anbieter" allgemein trifft nicht zu, zu nennen wäre hier wohl ausschließlich die 365 AG! Oder sind andere Anbieter bekannt? Der Kunde konnte auch nach derzeitiger Rechtslage kein Sonderkündungs-"Recht" geltend machen, sondern allenfalls ein Sonderkündungswunsch/-begehren vorbringen bzw. eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beantragen! Und warum hatte er damit Erfolg? Weil er sich nicht mehr dem fragwürdigen Geschäftsgebaren dieses Anbieters unterwarf und damit für ihn fortan ein missliebiger, ein nicht mehr für das Geschäftsmodell nützlicher Kunde war. Der Versorger hätte das Begehren des Kunden rein rechtlich betrachtet auch durchaus ablehnen können.
In dieser Sache brauchen nicht die Gerichte wegen eines erweiterten/zusätzlichen "Sonderkündigungsrechts" für Strom-/Gaskunden bemüht zu werden, sondern die Aufsichtsbehörde sollte diesem dubiosen Anbieter die Lizenz entziehen. Wer allerdings anderer Meinung ist, sollte dann auch gefälligst das Gericht anrufen.

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #40 am: 04. Oktober 2014, 20:32:09 »
Es fällt mir ziemlich schwer, aber ich muss meinen Vorsatz, zu diesem leidigen Thema nichts mehr auszuführen, noch einmal brechen.
Fakt ist, dass gegenwärtig keine Rechtsbestimmung besteht, die einem Stromkunden ein "nachholbares Sonderkündigungsrecht" im hier diskutierten Sinn (anlässlich kundendienstlicher Verfehlungen/verzögerter Rechtspflichten eines EVU) zugesteht.
Bei unwirksam vorgenommene Preiserhöhungen erhebt der Verbraucher schlicht und einfach begründeten Einspruch dagegen und bezahlt sie nicht. Gegen andere Verfehlungen stehen einschlägige Rechtsmittel zur Verfügung. 

...Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt.
Hervorhebungen durch Didakt

"Regelmäßig" trifft nicht zu! "Anbieter" allgemein trifft nicht zu, zu nennen wäre hier wohl ausschließlich die 365 AG! Oder sind andere Anbieter bekannt?
Wenn alle bekannten Fälle, in denen die Sonderkündigung vorgebracht wurde, diese am Ende auch akzeptiert wurde, kann man wohl von "regelmäßig" sprechen. Und "nein", andere Anbieter sind mir nicht bekannt, wobei zu berücksichtigen wäre, dass mindestens "immergrün" und "ehem. Almado" ja nun auch unter diesen Anbieter fallen. Ist aber auch nicht nötig, da "vom Anbieter" nun mal Kurzform von "von dem Anbieter" ist. "von dem" dürfte hinreichend bestimmen, dass man hier nur von einem Anbieter spricht, nämlich dem, in dessen Thread wir uns auch gerade befinden. Wieder einmal eine von Ihnen "konstruierte" Missverständlichkeit bzw. Unterstellung von nicht getätigten Aussagen.

Der Kunde konnte auch nach derzeitiger Rechtslage kein Sonderkündungs-"Recht" geltend machen, sondern allenfalls ein Sonderkündungswunsch/-begehren vorbringen bzw. eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beantragen! Und warum hatte er damit Erfolg? Weil er sich nicht mehr dem fragwürdigen Geschäftsgebaren dieses Anbieters unterwarf und damit für ihn fortan ein missliebiger, ein nicht mehr für das Geschäftsmodell nützlicher Kunde war. Der Versorger hätte das Begehren des Kunden rein rechtlich betrachtet auch durchaus ablehnen können.

Und das ist genau wo nachzulesen? Welches Urteil?

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #41 am: 04. Oktober 2014, 21:07:08 »
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug.

„Wenn überhaupt“, genau das ist der Punkt (siehe Ausführungen der von mir zitierten Anwältin!).
Und insbesondere gibt es keinen „erheblichen Zahlungsverzug“ des Versorgers, solange er keine Verbrauchsabrechnung erstellt.   


Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, ...

Dann überprüfen wir doch mal, WER hier etwas „bunt durcheinander schmeißt“ oder „nicht getätigte Aussagen unterstellt“ :
1. Die Rechtsfolgen eines Versagens des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen sind allgemein bekannt und ergeben sich  - wie bereits in Antwort #28 und #38 angesprochen -  aus der maßgeblichen EU-Binnenmarkt-richtlinie, dem EnWG sowie aus längst ergangenen Gerichtsurteilen.
2. Nirgendwo habe ich  - vor allem nicht „blind“ (wieder so eine abwertende Randbemerkung!) -  behauptet, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht wirksam nachholbar sei, sondern dieses von Eni behauptete „Recht“ in Zweifel gezogen, da Gerichte diesbzgl. wohl noch noch nicht „bemüht“ wurden. Insofern greife ich hier keinem Gericht vor!
3. Eni hingegen behauptet hier erneut, dass „Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird“. Tatsächlich wissen wir nicht, warum der „nachgeholten“ Sonderkündigung entsprochen wurde. Insofern kann ich mich nur wiederholen:
Allein die Tatsache, dass 365 AG & Co. nach Widerspruch des Kunden gegen solche Preiserhöhungen mehrfach selbst eine vorzeitige Vertragsaufhebung angeboten hat, spricht doch viel eher dafür, dass man solche Kunden schnellstmöglich loswerden möchte, weil bei bestehenbleibender Gebundenheit an den ursprünglichen Konditionen wenig bis nichts zu verdienen ist.
(siehe dazu auch die vorstehende Antwort #41 von Didakt)
und
Gerade weil das wohl noch kein Gericht entsprechend geurteilt hat, sollte man das hier im Forum besser NICHT als "Recht" herausstellen, schließlich gibt es ja gerichtlich ausgeurteilte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen unwirksame Preiserhöhungen zu wehren !
und
Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.


... Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? …

Eni, darauf antworte ich mal mit IHREN netten Worten in Antwort #32 : „Führen Sie gerade Selbstgespräche? ::)“  ;D !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #42 am: 04. Oktober 2014, 21:42:22 »
...Und das ist genau wo nachzulesen? Welches Urteil?

Ein Urteil braucht es dazu nicht. Es genügen die AGB zu Ihrem Vertrag in Verbindung mit den Bestimmungen in § 41 (3) EnWG. Die Frist, in der man sein dort verbrieftes Sonderkündigungsrecht nutzen kann, ist allerdings sehr kurz bemessen. Man sollte es binnen zwei Wochen erklären. Schnelles Handeln ist deshalb angesagt. Für den Versorger ist nur von Relevanz, wozu ihn die AGB verpflichten. Ein weiteres Entgegenkommen können Sie als Kulanz verbuchen. Das war's denn auch bei Ihnen mit der Akzeptanz Ihres Kündigungsbegehrens vor allem auch deshalb, weil Sie dem Versorger als "Widersacher" überdrüssig wurden! :D


Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #43 am: 04. Oktober 2014, 23:59:48 »
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug.

„Wenn überhaupt“, genau das ist der Punkt (siehe Ausführungen der von mir zitierten Anwältin!).
Und insbesondere gibt es keinen „erheblichen Zahlungsverzug“ des Versorgers, solange er keine Verbrauchsabrechnung erstellt.   

Genau das ist nicht der Punkt. Weil das Thema überhaupt nicht die Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung ist, sondern...ich muss es wohl jetzt nicht zum x-ten Mal wiederholen, nur weil Sie nicht aufhören können, vom Thema abzuweichen.

Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, ...

Dann überprüfen wir doch mal, WER hier etwas „bunt durcheinander schmeißt“ oder „nicht getätigte Aussagen unterstellt“ :
1. Die Rechtsfolgen eines Versagens des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen sind allgemein bekannt und ergeben sich  - wie bereits in Antwort #28 und #38 angesprochen -  aus der maßgeblichen EU-Binnenmarkt-richtlinie, dem EnWG sowie aus längst ergangenen Gerichtsurteilen.

Denkfehler! Es ist EINE Rechtsfolge bekannt, welche keineswegs dazu geeignet ist andere Rechtsfolgen auszuschließen. So funktioniert die Juristerei nicht, wie Sie eigentlich wissen müssten.

2. Nirgendwo habe ich  - vor allem nicht „blind“ (wieder so eine abwertende Randbemerkung!) -  behauptet, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht wirksam nachholbar sei, sondern dieses von Eni behauptete „Recht“ in Zweifel gezogen, da Gerichte diesbzgl. wohl noch noch nicht „bemüht“ wurden. Insofern greife ich hier keinem Gericht vor!

Mir ist es einfach zu aufwendig, hier jetzt all die Passagen rauszusuchen, in denen Sie genau das getan haben. Aber es reicht eigentlich sich Ihre aktuellen Ausführungen dazu anzusehen, in denen Sie auch nur das Kundenbegehren nach einer Sonderkündigung als "Mumpitz" und meine Aufgeschlossenheit demgegenüber nach wie vor als "Wild-West-Methode" bezeichnen.

3. Eni hingegen behauptet hier erneut, dass „Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird“. Tatsächlich wissen wir nicht, warum der „nachgeholten“ Sonderkündigung entsprochen wurde. Insofern kann ich mich nur wiederholen:

Ja, und es ist auch für den Kunden piependeckelegal, warum dem entsprochen wurde. Am Ende zählt das Ergebnis. Und genau das wollen Sie nicht begreifen, sondern suggerieren Kündigungswilligen sogar ein riskantes Verhalten, wenn Sie die Sonderkündigung geltend machen wollen. Sie leben sogar in der irrigen Annahme, davor warnen zu müssen. Unterm Strich bleibt einfach nur, dass Sie eine gegenteilige Einschätzung zu Ihrer nicht gelten lassen können. Das alles hat nichts mit der Hilfestellung anderer User, sondern wieder mal nur mit dem eigenen Ego zutun - wie sich im übrigen auch an den immer wiederkehrenden Selbstzitaten ablesen lässt, auf die ich nun wirklich keine Lust habe nochmals einzugehen. Endlosschleifen haben so etwas sehr eintöniges an sich, finde ich immer.

... Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? …

Eni, darauf antworte ich mal mit IHREN netten Worten in Antwort #32 : „Führen Sie gerade Selbstgespräche? ::)“  ;D !

Na gut, aber dieser Mangel an eigener Kreativität ist schon enttäuschend.

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #44 am: 05. Oktober 2014, 00:05:00 »
Eni, das ist nicht mein "Bla bla bla..." >:(  -  korrigieren Sie Ihren Beitrag !

Mein verrutschtes "Quote-Zeichen" ist längst korrigiert. Wäre dann vielleicht mal an der Zeit das eigene Zitat zu löschen, wenn Sie so ein "Verrutscher" dermaßen stört, oder? Aber war schon klar, dass es nicht wirklich darum ging. *gähn*

 

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