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Autor Thema: Schlussrechnung  (Gelesen 15068 mal)

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Offline rocky9a

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Schlussrechnung
« am: 13. September 2014, 14:31:46 »
Falls das Thema schon in einem anderen Unterforum besprochen wurde, bitte ich um einen evtl. Hinweis. Wir haben von Hitenergie nach dem ersten Belieferungsjahr weder per E-Mail, noch per Brief eine Information wg. Erhöhung des Arbeitspreises erhalten. Lediglich in der Jahresrechnung wurde die Erhöhung mit "ihr aktueller Arbeitspreis: ..... Euro/kWh" aufgeführt.
Nach Vertragskündigung erhielten wir die Schlussrechnung. Zusätzlich zum angeführten Arbeitspreis wurde verbrauchsabhängig je 1 Cent für die Öko-Option und die Preisgarantie zusätzlich berechnet.
Ich verstehe die Preisangabenverordnung §3 so, dass für den Endverbraucher im Arbeitspreis alle Kosten, welche verbrauchsabhängig sind, enthalten sein müssen.
Oder liege ich da falsch?     

Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #1 am: 13. September 2014, 15:26:49 »
Hallo rocky9a,

so ist die PAngV wohl zu verstehen. Insofern könnte die AGB-Klausel von HitEnergie Ziff. 6 Abs. 1 letzter Satz
Zitat
Je nach Tarif reduziert sich der Gesamtpreis um eine Bonuszahlung bzw. erhöht sich um etwaige Kosten für eine Preisfixierung und/oder Ökostrom bzw. klimaneutrales Erdgas.
unwirksam sein ebenso wie dann auch ein entsprechend erhöhter Preis, sofern diese zusätzlichen Kosten bei Auftragserteilung sowie in der Vertragsbestätigung nicht - Zitat aus der PAngV "vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeitspreises" angegeben waren.

Gruß, khh


PS: Übrigens, wenig seriöse "Billiganbieter" wie HitEnergie (= ExtraEnergie) sollte man tunlichst besser meiden  -  siehe bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !
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Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #2 am: 13. September 2014, 15:55:29 »
Danke khh für die schnelle Antwort.
Hitenergie gibt zwar an das ab dem zweiten Jahr eine Öko-Option und eine Preisgarantie von je 1 Cent fällig werden. Aber ich finde keine Angabe darüber, ob Diese dann im neuen Arbeitspreis enthalten sind oder zusätzlich erhoben werden. Das ist in meinen Augen Täuschung, da hiermit der wahre Arbeitspreis niedriger gehalten wird.
In der PAngV §1 Grundvorschriften Zitat:" ... hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)."
Das beziehe ich auch auf die o.g. Zusatzkosten, da diese ebenfalls verbrauchsabhängig sind.
 


Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #3 am: 13. September 2014, 16:05:27 »
... ich finde keine Angabe darüber, ob Diese dann im neuen Arbeitspreis enthalten sind oder zusätzlich erhoben werden. ...

Das "zusätzlich" steht in der (zumindest aktuell verwendeten) AGB. Ob das auch in der für Ihrer Vertrag geltenden AGB so bestimmt ist, müssen Sie selbst anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen prüfen.
« Letzte Änderung: 13. September 2014, 16:08:54 von khh »
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Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #4 am: 13. September 2014, 16:36:21 »
Ich habe die Extraenergie AGB 2013 gefunden. Zweimal komplett gelesen. Ich finde aber nirgends den Punkt, Unterpunkt wo das steht?  :-[

Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #5 am: 13. September 2014, 16:48:05 »
In der aktuellen AGB steht das in Ziff. 6 Abs. 1 letzter Satz (siehe Zitat in Antwort #1).

Für Ihren Vertrag gilt aber die bei Ihrer Auftragserteilung von HitEnergie verwendete AGB.
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Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #6 am: 13. September 2014, 17:07:56 »
Sie waren schneller als ich.
Ich habe es in meiner AGB gefunden, vielen Dank.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Diese Angabe unter 6.1 ist m.M. nach aber nur allgemeiner Art und entspricht nicht der PAngV §3.
Zitat: "Wer neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben."

Darunter verstehe ich, dass neben dem in der ersten Jahresrechnung angegebenen Arbeitspreis für das kommende Abrechnungsjahr die Zusatzkosten preislich hätten angegeben werden müssen. Was nicht geschehen ist.

Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #7 am: 13. September 2014, 17:17:32 »
... Diese Angabe unter 6.1 ist m.M. nach aber nur allgemeiner Art und entspricht nicht der PAngV §3. ...

Das sehe ich auch so (siehe Antwort #1 ;)). Wenn Sie sich damit rumschlagen wollen (um welchen Betrag geht es?), dann ist das vielleicht ein Thema für die Verbraucherzentrale / VZ NRW ?

Oder Widerspruch bei HitEnergie einlegen und nach ggf. fruchtlosem Ablauf der Abhilfefrist (siehe §§ 111a und b EnWG/Energiewirtschaftsgesetz) eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de ?
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Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #8 am: 13. September 2014, 17:46:04 »
Dann nenne einmal Details.

Vielleicht hilft mein Post ja auch anderen Betroffenen, welche hier mitlesen. Deshalb frage ich auch so penetrant nach anderen Meinungen. Nach dem ersten Belieferungsjahr hatten wir über 400 € Guthaben. Hitenergie forderte aber für das Folgejahr weiterhin die gleiche Abschlagshöhe wie im Jahr zuvor. Damit war ich nicht einverstanden. Aufgrund des Guthabens, des Vorjahresverbrauchs und des neuen Arbeitspreises errechnete ich die neue Abschlagshöhe bis Vertragsende. Nachdem Hitenergie damit ebenfalls nicht einverstanden war, entzog ich die Lastschrifterlaubnis und überwies jeden Monatsanfang den von mir errechneten Betrag (Grundpreis, Arbeitspreis ohne Zusatzkosten). Daraufhin wurde ich erst von Hitenergie mit Mahnungen überzogen, dann von eg factory und letztendlich von einer sicher auch hier bekannten Anwaltskanzlei, welche für Extraenergie arbeitet. Aus einer Quelle weiss ich von einem gerichtl. eingeleiteten Mahnverfahren gegen mich seitens der Anwaltskanzlei. Ich warte nur noch auf den Zugang. Auf jeden Fall werde ich, falls mein Anwalt damit einig sein sollte, Widerspruch gegen den ggf. Mahnbescheid einlegen und es auf ein Mahnverfahren vor Gericht ankommen lassen. Grundlage wäre dann die versteckten Preisangaben seitens Hitenergie. 

Schlichtungsstelle läuft schon unabhängig davon.

PS: Trotz der Einpreisung von jeweils einem Cent am Vertragsende, zusätzlich zum angegebenen Arbeitspreis, belief sich unsere Nachzahlung aufgrund der Vorauszahlungen am Vertragsende auf unter 11 €. Da freue ich mich ggf. schon auf die Argumente der Anwaltskanzlei.     

       
« Letzte Änderung: 13. September 2014, 17:54:57 von rocky9a »

Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #9 am: 13. September 2014, 18:14:01 »
Sie rücken aber erst nach und nach mit dem vollständigen Sachverhalt heraus ;).

Zu
... Nach dem ersten Belieferungsjahr hatten wir über 400 € Guthaben. Hitenergie forderte aber für das Folgejahr weiterhin die gleiche Abschlagshöhe wie im Jahr zuvor. Damit war ich nicht einverstanden. Aufgrund des Guthabens, des Vorjahresverbrauchs und des neuen Arbeitspreises errechnete ich die neue Abschlagshöhe bis Vertragsende. ...
gibt es inzwischen Urteile des LG und OLG Düsseldorf. Demnach hätte HitEnergie/ExtraEnergie das Guthaben unverzüglich auszahlen müssen anstatt dieses einzubehalten und überjährig mit Abschlagszahlungen für das Folgejahr zu verrechnen  -  siehe hier: http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/keine-ueberjaehrige-verrechnung-erlaubt.html oder Thread "Abschlagszahlungen" !

Nachtrag:
Das Mahnverfahren durch HitEnergie, den Inkasso-Laden und die besagte Anwaltskanzlei dürfte sich mit den Urteilen erledigt haben. Es geht wohl "nur" noch darum, ob die beiden (u.U. intransparent ausgewiesenen?) Preisaufschläge wg. der 'Preisfixierung' und wg. Ökostrom überhaupt wirksam sind.
« Letzte Änderung: 13. September 2014, 19:34:39 von khh »
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Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #10 am: 13. September 2014, 20:05:40 »
Ich wollte den Thread für den Leser nicht gleich mit unnötigen Dingen belasten. Mir ging es in der Hauptsache darum, erst einmal andere Meinungen hinsichtlich Preisangaben vs. PAngV seitens Hitenergie zu hören. Das macht ja auch Mut, wenn ich mit meiner Interpretation der AGB's nicht alleine stehe.
Danke für den Link. Die Urteile hatte ich schon gelesen. Auch bezüglich der Vorauszahlungen.

Solchen Unternehmen wie Hitenergie, eg factory und deren mitkassierenden Trittbrettfahrern kann man nur den Zahn ziehen, wenn sie einen Dämpfer nach dem anderen vor Gericht bekommen. 

Allerdings wundert es mich, dass es zu diesem Thema kaum Informationen im Internet gibt. Anscheinend machen Juristen nach Kenntnis der Hitenergie AGB einen weiten Bogen um diese Firma.   

Offline rocky9a

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #11 am: 14. September 2014, 15:07:08 »
...
Nachtrag:
Das Mahnverfahren durch HitEnergie, den Inkasso-Laden und die besagte Anwaltskanzlei dürfte sich mit den Urteilen erledigt haben. Es geht wohl "nur" noch darum, ob die beiden (u.U. intransparent ausgewiesenen?) Preisaufschläge wg. der 'Preisfixierung' und wg. Ökostrom überhaupt wirksam sind.

Ich habe den Ablauf einmal stichwortartig zusammengefasst und einem Anwalt zur Beurteilung geschickt.

Offline Yooee

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #12 am: 19. November 2014, 14:05:53 »
Hallo zusammen,

Dieses Urteil...

  siehe hier: http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/keine-ueberjaehrige-verrechnung-erlaubt.html oder Thread "Abschlagszahlungen" !


... setzt einige Dinge fest, gegen die ExtraEnergie nach wie vor und mit Methode verstößt, wie ich gerade feststelle:

Nachdem in der Schlussrechnung über den Gasverbrauch keine Angaben dazu gemacht wurden, wie mein Guthaben ausgezahlt wird, habe ich zunächst per Email die Überweisung angefordert, darauf aber weder eine Antwort noch die Zahlung erhalten. Erst in einem Anruf bei der Hotline wurde mir heute mitgeteilt,  dass bei Kunden, die sich nicht telefonisch melden, das Guthaben mit den kommenden folgenden Abschlägen verrechnet wird. Auf meine Anfrage hin würde das Guthaben nun "in etwa ein bis zwei Wochen" überwiesen, da die Richtigkeit der (von Extraenergie selbst erstellten) Jahresrechnung erst noch "händisch geprüft" werden müsse und heute bei dort sowieso Feiertag sei. Dass ich bereits seit Vorliegen der Rechnung um Auszahlung des Guthabens ersucht hatte, wird außer Acht gelassen. Ebenso wird außer Acht gelassen, dass im Vorjahr, als die Jahresrechnung eine Nachzahlung ergab, den Betrag bereits 7 Tage nach Rechnungserstellung von meinem Konto eingezogen worden war.

Überhaupt scheint bei Extraenergie sehr viel darauf ausgerichtet zu sein, jede Art von Rückzahlung möglichst hinauszuzögern (Gaszählerwechsel 3 Monate später noch nicht erfasst, Kundenkonto erst fast 2 Monate zu spät mit geleisteten Abschlägen aktualisiert, zunächst Eingangsbestätigungen, dann keine Eingangsbestätigungen auf Emails direkt oder über das Kontaktformular, etc.)

Hier hilft wohl nur Hartnäckigkeit...

Grüße
Yooee

Offline khh

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #13 am: 19. November 2014, 16:15:08 »
... Nachdem in der Schlussrechnung über den Gasverbrauch keine Angaben dazu gemacht wurden, wie mein Guthaben ausgezahlt wird, habe ich zunächst per Email die Überweisung angefordert, darauf aber weder eine Antwort noch die Zahlung erhalten. Erst in einem Anruf bei der Hotline wurde mir heute mitgeteilt,  dass bei Kunden, die sich nicht telefonisch melden, das Guthaben mit den kommenden folgenden Abschlägen verrechnet wird. Auf meine Anfrage hin würde das Guthaben nun "in etwa ein bis zwei Wochen" überwiesen, ...

Hallo Yooee,

ich würde dem Laden per Email mitteilen, dass ich mich mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V.  - www.schlichtungsstelle-energie.de -  wende (das ist möglich 4 Wochen nach der ersten Reklamation), wenn das Guthaben nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen auf meinem Bankkonto ist !
Eine solche Beschwerde ist für den Verbraucher kostenlos und bedeutet für den Versorger mindestens 100 Euro Gebühren ;).

Gruß, khh

PS: Schlussrechnung und Verrechnung mit kommenden Abschlägen, wie geht das - sind Sie etwa immer noch Kunde bei diesen Abzockern ?
Bspw. hier  www.bezahlbare-energie.de  kann man sich orientieren, welche unseriösen Anbieter man besser meiden sollte !!!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Yooee

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Re: Schlussrechnung
« Antwort #14 am: 19. November 2014, 17:09:26 »
Hallo KKH,

Der Tipp mit der Schlichtungsstelle ist schonmal gut, Vielen Dank! Das geht dann ja, ohne schon selbst nach einem Anwalt schauen zu müssen.

zum PS: Kunde bin ich immer noch für ein Jahr. Wie im anderen Post schon festgestellt, hatte ich es etwas schleifen lassen mit der Genauigkeit sowohl bei der Auswahl des Versorgers als auch anschließend beim Prüfen der späteren Unterlagen.

Ich hatte mich erstmal nach der ersten Jahresrechnung über den Tarif geärgert und protestiert, ohne aber gleich zu kündigen. Einige Monate später, als die Kündigung dann anstand, war ich spät dran und wollte es am letzten Tag der Frist noch per Email versuchen. Da schaute ich dann doch noch schnell in die AGB und las, dass die Kündigung postalisch erledigt werden muss, und der Postweg dauerte dann einen Tag zu lang, um noch nach der nun erhaltenen Rechnung rauszukommen. Hätte ich auch da nochmal genauer nachgelesen, z.B. auf der Anbieter-Homepage im Kundenbereich, hätte ich mich darauf berufen, dass der Versand von Rechnungen per Post ausdrücklich ausgeschlossen wird, weil aus Kostengründen grundsätzlich jede Kommunikation auf elektronischem Weg erfolgen muss. Dann hätte ich an dem Tag statt einen Brief zu schreiben schnell eine Mail rausgefeuert und die Frist wäre gewahrt gewesen.

Komischerweise habe ich auch keine Mail mit einer versteckt angekündigten Preiserhöhung erhalten, so dass mir daraus auch kein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Nun ja, jetzt, wo ich gerade in diesem Feld wieder warm werde, arbeite ich daran, dass die sich noch wünschen werden, sie hätten meine Kündigung trotz dem Tag Verspätung akzeptiert... Obwohl, das Gas, das die liefern, ist eigentlich ok...  ;)

Grüße
Yooee

 

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