Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage  (Gelesen 37390 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #30 am: 01. März 2015, 15:41:02 »
Zitat
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB?

Sicher nicht, da diese Kunden kein Vertragsverhältnis mit den ÜNB bzgl. der EEG-Umlage haben und den ÜNB auch nicht bekannt sind.
So lange die unfähige Politik sich nicht traut, Klarheit im Bereich EDL zu schaffen, da dies entweder dazu führt, dass sämtliche Energieanbieter ein EDL-Konzept anbieten werden und es somit keine Einnahmen in der EEG-Umlage mehr gibt, oder feststellt, dass es überhaupt kein EDL gibt, dann aber auch nicht bei Kommunen mit dubiosen KWK-Modellen, oder bei energieintensiven Abnehmern, Stichwort Energiecontracting, wird Hr. Kristek weiterhin allen Beteiligten auf der Nase herumtanzen. Es tröstet nur, dass er angesichts der niedrigen Zinsen nicht so viel Vorteil durch das Einbehalten der EEG-Umlage hat.

Die ÜNB werden sicherlich den Fehlbetrag aus dem derzeit dicken EEG-Rücklagekonto entnehmen. Somit erhöht sich mal wieder für den Nipri die EEG-Umlage durch Unfähigkeit anderer.

Erfolgsstory EEG, nicht vergessen, immer dran denken!

Gruß

NN

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #31 am: 01. März 2015, 17:04:58 »
Zitat
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB?
Sicher nicht, da diese Kunden kein Vertragsverhältnis mit den ÜNB bzgl. der EEG-Umlage haben
und den ÜNB auch nicht bekannt sind. ...

Wirklich "sicher nicht" ?  -  siehe bspw.:
geschlossener Thread "Versorger Care Energy", Antwort #371 am 18.05.2013, Autor: RR-E-ft !

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #33 am: 07. März 2015, 12:44:05 »
Im diesem Urteil geht doch lediglich um eine einstweilige Verfügung bzgl.
einer Äußerung zur Care-Energie Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #34 am: 14. März 2015, 21:06:32 »
Die ÜNB haben inzwischen laut Care Energy Klage gegen Care Energy eingereicht.

https://de-de.facebook.com/CareEnergy/posts/1060229600659324:0

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #35 am: 15. März 2015, 04:19:29 »
Wow ..., ob die "Winkeladvokaten" jetzt womöglich eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken? ;)

Und schon interessant, wie man die verschiedenen Gerichtsurteile der Facebook-Gemeinde verkauft!  :D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 106
  • Karma: +4/-1
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #36 am: 16. März 2015, 00:19:34 »
Jetzt feiert Farenski ihn auch noch (in vollkommender Unkenntnis der Rechtslage) ab. Immerhin gibt er offen zu, dass Care sein größter Sponsor ist, womit die Mär vom objektiven Journalisten wohl auch beseitigt wäre.

Dazu muss man sagen: Man kann vieles am Energiemarkt kritisieren, vieles sicherlich zu recht. Sich über bestehende Regeln hinwegzusetzen ist allerdings kein geeignetes Mittel um Änderungen herbeizuführen. Oder rechtfertigt sich Kristek schon mit Art. 20 Abs. 4 GG?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #37 am: 16. März 2015, 21:27:15 »
Jetzt feiert Farenski ihn auch noch (in vollkommender Unkenntnis der Rechtslage) ab. Immerhin ...

Ob der "freie" Journalist F. F. bspw. die Urteile des OLG Hamburg vom 12.08.14 mal gelesen und verstanden hat ?

Oberpeinlich, was da jetzt wieder geschrieben wird. Aber es heißt ja wohl "wes Brot ich ess, des Lied ich sing".  :(
« Letzte Änderung: 16. März 2015, 21:34:03 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #38 am: 10. April 2015, 10:01:26 »
Jetzt eröffnet er mit einer abstrusen Behauptung einen neuen Kriegsschauplatz. Ich dachte eigentlich, er hätte als ehemaliger Stromhändler das Umlageverfahren,  die Strombörse und die physikalischen Eigenheiten des Stromsees verstanden. Wenn man gegen besseres Wissen falsche Tatsachen verbreitet, macht man sich da strafbar?

"Deutsche Stromkunden zahlten Milliarden Euro zu viel an EEG-Umlage"
http://www.presseportal.de/pm/80959/2992441/

Offline Energiefachmann

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 76
  • Karma: +2/-1
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #39 am: 19. Juni 2015, 15:57:07 »
Care Energy hat am 17.06.2015 einen Termin im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) bezüglich der Anmeldung als Stromlieferant beim Oberlandgericht Düsseldorf wahrgenommen. Der Berichtserstattung von Prozessanwesenden zufolge wurden folgende Punkte festgehalten, die in einem nun bevorstehenden Urteil noch rechtskräftig verkündet werden müssen:
•   Care Energy hat sich mit der Pflicht zur Anmeldung als Stromlieferant bei der BNetzA einverstanden erklärt.
•   Care Energy erkennt ein auferlegtes Bußgeld der BNetzA wegen Nichtanmeldung in Höhe von 800.000 Euro (Beschluss der BNetzA vom 02.03.2015 mit dem Aktenzeichen BK6-14-159) an.
•   Die BNetzA behält sich vor, das ebenfalls im oben genannten Beschluss angekündigte weitere Zwangsgeld in Höhe von wiederum 800.000 Euro gegenüber Care Energy eventuell zu erlassen, wenn die Anmeldung von Care Energy innerhalb kürzester Zeit erfolgt. Der Vertreter der BNetzA führte dazu aus, dass die Anmeldung formgerecht sowie vollständig entsprechend der Regularien erfolgen müsse. Den Eingang der Anmeldung erwartet die BNetzA deutlich schneller als innerhalb von vier Wochen nach Verkündigung des Urteils.
Obwohl Care Energy die Anmeldung als Energielieferant immer vermeiden wollte, hat das Unternehmen das Ergebnis nun als Sieg dargestellt. Care Energy hat auf Grundlage des Urteils für den heutigen Freitag etwas "ganz großes" angekündigt. Anscheinend will man, so geht es zumindest aus einigen Kommentaren bei Facebook hervor, gegen Energiemakler vorgehen, die mit einer Vollmacht des Kunden Verträge vermitteln. Diese sind nach dem Verständnis von Care Energy ebenfalls als Energieversorger zu betrachten und müssten sich daher bei der BNetzA anmelden.
Wie sich die Entscheidung auf einen eventuellen weiteren Prozess mit den Übertragungsnetzbetreibern bezüglich nicht entrichteter EEG-Umlage auswirkt, bliebt abzuwarten. Dieses abenteuerliche Geschäftsmodell von Care Energy auf Kosten anderer scheint nun gescheitert zu sein. Spannend ist die Frage, ob Care Energy nun auch die geschuldeten EEG-Umlage für die Vergangenheit zahlt bzw. überhaupt zahlen kann, oder sie sich erst für die Zukunft dazu verpflichtet sehen.

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #40 am: 19. Juni 2015, 17:51:14 »
Die Anmeldung bzw. die Übernahme eines bestehenden "Versorgers" hat er ganz schnell hinbekommen:

Versorgung: Care-Energy AG
Aus der EnUp AG wurde die Care-Energy Aktiengesellschaft diese ist ein zugelassener Energieversorger für Strom und Gas und sorgt dafür, dass Sie stets top versorgt sind.

Herr Kristek lacht sich eins ins Fäustchen.

Offline bb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 106
  • Karma: +4/-1
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #41 am: 26. November 2015, 16:41:30 »
Im Verfahren Az. 304 O 20/15 (Amprion) wurde man am 13.11. zur Zahlung von 19,7 Mio. Euro EEG-Umlage verurteilt:

https://openjur.de/u/863056.html

Offline Energiefachmann

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 76
  • Karma: +2/-1
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #42 am: 26. November 2015, 17:33:46 »
« Letzte Änderung: 26. November 2015, 17:41:09 von Energiefachmann »

Offline bb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 106
  • Karma: +4/-1
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #43 am: 08. Dezember 2015, 11:43:39 »
Tennet (21,2 Mio Euro), Az. 304 O 9/15
https://openjur.de/u/865337.html

50 Hertz (41,3 Mio Euro), Az. 304 O 51/15
https://openjur.de/u/865335.html

Offline formalyknownasmartin

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #44 am: 18. Februar 2016, 10:15:16 »
Jetzt versucht er es über diese Schiene:
http://www.presseportal.de/pm/119643/3254017
Die Folgerung, dass bisher gezahlte EEG-Umlagen zurückgefordert werden können, sehe ich nicht in dem Gutachten.
"Demnach weist das Gesetz einige Mängel auf. „Aufbau und Anwendung des EEG diskriminieren europäische Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostrom nicht kassieren dürfen“, so Schwintowski."
Wo zahlen denn europäische Stromerzeuger? In Deutschland zahlen die Verbraucher die EEG-Umlage. Die Versorger ziehen für die ÜNB ein und die ÜNB verteilen die Förderung (unter anderem festgelegte Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch
Börsenerlöse) an deutsche Öko-Stromerzeuger. Ausländische Unternehmen werden einfach durch den Ausgleichsmechanismus nicht gefördert. Eine Nichtförderung ausländischer Ökostromerzeuger ist europarechtswidrig? Oder der Umkehrschluss: Die Förderung deutscher Okostromerzeuger durch die Verbraucher in Deutschland ist europarechtswidrig und muss abgeschafft werden. Da geht der Schuss nach hinten los, oder?
« Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 10:44:41 von formalyknownasmartin »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz