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Autor Thema: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage  (Gelesen 37387 mal)

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Offline bb

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #15 am: 18. August 2014, 21:35:25 »
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.

aA OLG Hamburg:

Zitat
Die erforderliche vertragliche Beziehung als Grundlage für eine Stromlieferung im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012 besteht nach dem oben Ausgeführten somit nicht zwischen der Beklagten und den Endkunden oder der m.-p., sondern allein zwischen der Beklagten und der m.-g.. Diese ist jedoch nicht Letztverbraucherin im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012.

Also entweder kein Vertrag, oder kein Letztverbraucher.

Offline Energiesparer51

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #16 am: 18. August 2014, 21:47:16 »
Es ist schon erstaunlich, wie mk sich mit seinem Firmenkonstrukt der Umlagezahlung entzieht und die großen Übertragungsnetzbetreiber vorführt. Die beschäftigen Anwälte, denen man eigentlich zutrauen sollte, solche Falle zu durchschauen.  :-\
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Offline Netznutzer

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #17 am: 18. August 2014, 22:21:18 »
Es wird Zeit, dass sämtl. Vertriebe ein solches Konstrukt aufstellen und so die Politik zwingen, die Krake EEG-Umlage abzuschaffen, und die Energiewende endlich auf ein Steuersystem umzustellen, dass u.a. auch die breiten Schultern der dividendenzahlenden Industrie trifft und ebenso die Verweigerer des glorreichen Selbstverbrauchs.

Schon schlimm, dass die Schludrigkeit der Politiker bei der Gesetzesgebung zu derartigen Kapriolen führt.

Erfolgsstory EEG immer dran denken!!

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #18 am: 18. August 2014, 22:49:08 »
Es ist schon erstaunlich, wie mk sich mit seinem Firmenkonstrukt der Umlagezahlung entzieht ...

Das wird letztlich aber nicht gelingen, denn auch nach Auffassung des OLG ist das Geschäftsmodell "Nutzenergie" ein Scheingeschäft und damit unwirksam  -  siehe:
Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende  Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.
[Unterstreichung durch khh]

Sobald die ggf. dem richtigen Schuldner in Rechnung zu stellenden 53,5 Mio. EEG-Umlagen-Nachforderungen fällig sind, dürfte es liquiditätsmäßig (und auch im Hinblick auf eine Überschuldung?) schnell sehr eng für das CE-Firmen-geflecht werden. Da sind die aufgrund der aktuellen Urteile evtl. zunächst zurückfließenden 7,5 - 10 Mio. nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Welcher Vorlieferant oder Verteilnetzbetreiber erbringt gegenüber CE jetzt, nachdem die Dimensionen der offenen ÜNB-Forderungen bekannt sind, noch irgendwelche Leistungen ohne Vorkasse bzw. Sicherheitsleistungen?
« Letzte Änderung: 18. August 2014, 23:12:18 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #19 am: 19. August 2014, 10:49:51 »
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.

aA OLG Hamburg:

Zitat
Die erforderliche vertragliche Beziehung als Grundlage für eine Stromlieferung im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012 besteht nach dem oben Ausgeführten somit nicht zwischen der Beklagten und den Endkunden oder der m.-p., sondern allein zwischen der Beklagten und der m.-g.. Diese ist jedoch nicht Letztverbraucherin im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012.

Also entweder kein Vertrag, oder kein Letztverbraucher.

@bb

Eine angeblich andere Ansicht des Hanseatischen OLG besteht nicht.

Die Beklagte unterhält nur Lieferbeziehungen zur Streithelferin, welche die Energie jedoch (anders als vom LG angenommen) nicht durch Umwandlung in Nutzenergie verbraucht, sondern ihrerseits an die Kunden liefert. Deshalb ist die andere Gesellschaft nicht Letztverbraucher, sondern deren Kunden sind Letztverbraucher.
Somit beliefert die Beklagten keinen Letztverbraucher und ist deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG nicht zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet.

Wenn die Kunden der anderen Gesellschaft deshalb Letztverbraucher sind, weil sie tatsächlich elektrische Energie für den eigenen Verbrauch (Fernshen, Kühlschrank...) kaufen, so beliefert die andere Gesellschaft Letztverbraucher mit Elektrizität und ist deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet, wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.   
« Letzte Änderung: 19. August 2014, 14:13:40 von RR-E-ft »

Offline Energiesparer51

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #20 am: 19. August 2014, 16:20:20 »
Zitat
....wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.
Dann ist ja anzunehmen, dass die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber das jetzt in Angriff nehmen werden.
Könnten hier schon Anprüche verjährt sein?
Könnte sich hier eine (hypothetisch angenommene) mangelnde Liquidität der "Streithelferin" dazu führen, dass die Forderungen am Ende unerfüllt bleiben und die übrigen Firmen des "Geflechts" davon unbeeindruckt weiter ihr Geschäft betreiben.
Haben hier ggf. schon vollzogene "Umfirmierungen" vorbeugend abgeholfen die Forderungen am Ende erfolgreich betreiben zu können?
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Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #21 am: 19. August 2014, 16:50:10 »
... wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.
... Dann ist ja anzunehmen, dass die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber das jetzt in Angriff nehmen werden. Könnten hier schon Anprüche verjährt sein?

Nein, verjähren können nur Forderungen, die fällig, also "zur Abrechnung" gestellt sind. Und verjährt sind seit 01.01.2014 nur die Forderungen, welche bereits vor 2011 fällig gestellt waren.

Könnte sich hier eine (hypothetisch angenommene) mangelnde Liquidität der "Streithelferin" dazu führen, dass die Forderungen am Ende unerfüllt bleiben und die übrigen Firmen des "Geflechts" davon unbeeindruckt weiter ihr Geschäft betreiben. Haben hier ggf. schon vollzogene "Umfirmierungen" vorbeugend abgeholfen die Forderungen am Ende erfolgreich betreiben zu können?

Nein, sollte die mk-power GmbH & Co. KG zahlungsunfähig werden, dann ist der Komplementär (Vollhafter)
der KG, die Care-Energy Holding GmbH unmittelbar und damit im Ergebnis auch die anderen GmbH & Co. KGs mitbetroffen. "Umfirmierungen" bringen insofern NICHTS.
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Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #22 am: 19. August 2014, 16:58:57 »
Ergänzung:

Soviel zu dem von CE und M. K. bzw. M. M. vermeldeten "Sieg" vor dem OLG !  ;D
« Letzte Änderung: 19. August 2014, 17:03:40 von khh »
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Offline Energiesparer51

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #23 am: 19. September 2014, 14:05:24 »
http://www.taz.de/!145150/

Zitat
Stromanbieter drückt sich um EEG-Umlage
Energieversorgung für Fortgeschrittene

Die Hamburger Stromfirma Care Energy bezahlt keine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und kommt damit vor Gericht durch.

http://www.finanztreff.de/news/pressespiegel-unternehmen/9992953

Zitat
CARE ENERGY - Netzbetreiber werfen dem Stromanbieter Care Energy seit 2012 vor, die EEG-Umlage unrechtmäßigerweise nicht zu entrichten. Jetzt wertet das Hamburger Oberlandesgericht Verträge zwischen den verschiedenen Firmen der Care-Energy-Gruppe als Scheingeschäfte, die unwirksam seien. Die Forderungen der Kläger belaufen sich bereits auf 70 Millionen Euro. (Handelsblatt S. 20)


« Letzte Änderung: 19. September 2014, 14:09:12 von Energiesparer51 »
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Offline Ben

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #24 am: 16. Oktober 2014, 10:17:01 »
ÜNB verzichten auf Anrufung des BGH.

http://www.energie-chronik.de/140909.htm

Offline Ben

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #25 am: 21. Oktober 2014, 07:57:40 »
Kristek fordert erneut die Verbraucher dazu auf, keine Mwst auf die EEG-Umlage zu bezahlen und kündigt Klage gegen die ÜNB an.

http://www.presseportal.de/pm/80959/2859487/eeg-umlage-im-streit-2-0-strombezieher-sollen-die-weitergabe-der-eeg-umlage-beim

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #26 am: 03. November 2014, 17:24:05 »
Kristek fordert erneut die Verbraucher dazu auf, keine Mwst auf die EEG-Umlage zu bezahlen ...

Was echauffiert sich ausgerechnet Kristek, sein Geschäftsmodell ist doch: EEG-Umlage erst gar nicht
an die ÜNB abführen.

Das Sprichwort "der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht" wird sich irgendwann auch für ihn bewahrheiten ;D !!!
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Offline Ben

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #27 am: 01. März 2015, 11:44:36 »
Wie die ARD berichtete, betragen die EEG-Forderungen der ÜNB schon über 100 Mio. Euro.

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150210.htm

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #28 am: 01. März 2015, 12:14:52 »
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150210.htm  -  Auszug:
Zitat
... wobei ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil noch lange nicht bedeuten würde, daß
die geschuldeten EEG-Umlagen bei den Kristek-Firmen auch eingetrieben werden könnten.

Das wird dann wohl mangels Masse auf alle Stromendverbraucher umgelegt werden müssen.  >:(
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB?  ???
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Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #29 am: 01. März 2015, 12:57:28 »
PS: Erinnere ich richtig, dass von Kristek mal die Aussage getroffen wurde, die EEG-Umlagen würden bezahlt, sobald die ÜNB richtige Rechnungen (bzgl. des richtigen Schuldners?) stellen und dass das Geld dafür selbstverständlich vorhanden sei ?

Würde das Firmengeflecht der überfälligen Veröffentlichungspflicht für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 endlich nachkommen, dann wäre nachvollziehbar, ob ausreichende Rückstellungen für diese Zahlungsverpflichtungen tatsächlich gebildet wurden!

Ist das bei Verstößen gegen die Offenlegung zuständige 'Bundesamt für Justiz' hier untätig ?
« Letzte Änderung: 01. März 2015, 13:23:29 von khh »
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