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Autor Thema: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!  (Gelesen 14993 mal)

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Offline Gabriel

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Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« am: 12. August 2014, 10:31:59 »
Seehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat am 15.07.2014 ein Strompaket von EVDeutschland gekauft. Ich habe im Intenet gelesen, das der Stromanbieter unseriös ist. Aus diesem Grund habe ich den Vetrag innerhalb 14 Tagen Wiederuffen. Diese Widerrufsrecht wurde bestätigt. In Ihrer antwort Email habe ich folgenden erhalten:

" Ihren Wiederruf vom 04.08.2014 haben wir erhalten.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir für die Netzabmeldung auf die Mitwirkung Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, da der Anmedeprozess erfolgreich war und uns bereits die Zustimmung zur Belieferung vorlag.

Jedoch wurde die Rückabwicklung der
Netzanmeldung durch den Verteilernetzbetreiber
binden sind, konnten wir Sie leider nur noch
fristgerecht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt abmelden. Somit wurden Sie vom
15.07.2014 bis 18.08.2014 von uns beliefert.

Bitte teilen Sie uns die entsprechenden Zählerstände mit, um eine Korrekte Schlussabrechnung zu gewährleisten"

Info: Bestellte Strompaket für NRW 3700 kW/Jahr.

Heute habe ich mit eine Mitarbeiterin von EVD gesprochen, und sagte mir das ich dass komplette Strompaket zahlen muss. Das wäre ungf. 870,00 €.
Jetzt meine Frage: was kann ich gegen sie tun. Ich habe den Vetrag wiederrufen und trotzt das Komplette Strompaket Betrag zu zahlen.
Seit 15.07.2014 bis heutigen Datum haben wir nur 170 kW verbraucht.
Das kann doch nicht wahr sein.

Können Sie mir bitte in diese Sache weiter helfen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre ausführlichen Antworten auf die Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriel

Offline khh

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 11:33:38 »
... Heute habe ich mit eine Mitarbeiterin von EVD gesprochen, und sagte mir das ich dass komplette Strompaket zahlen muss. ...

Hallo Gabriel,
die Aussage ist natürlich völliger Blödsinn (Telefonate mit wenig seriösen Versorgern sollte man sich
besser ersparen :) ).

Sie haben für die Stromlieferung im Zeitraum 15.07. - 18.08.2014 lediglich Wertersatz zu leisten.
Der § 357 Abs. 8 BGB bestimmt dazu:
Zitat
Widerruft der Verbraucher einen Vertrag ... über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche [über das Widerrufsrecht] ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
[Einfügung in [ ] und farbliche Hervorhebung durch khh]

Gruß, khh


PS: Am 18.08.2014 den Zählerstand selbst ablesen und an EVD sowie dem Netzbetreiber übermitteln. Und künftig bei der Versorgerwahl die unseriösen Anbieter meiden - siehe bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de ;) !
 
« Letzte Änderung: 12. August 2014, 11:38:44 von khh »
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Offline Gabriel

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #2 am: 12. August 2014, 11:52:18 »
Hallo KHH,

vielen herzlichen Dank für ihre Antwort. Ich werden die Zähler-werte bekannt geben und dann mal warten bis auf die Rechnung kommt.

Gruß,
Gabriel

Offline userD0010

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #3 am: 13. August 2014, 17:21:34 »
@Gabriel
Bestellte Strompaket für NRW 3700 kW/Jahr.  !!!

@khh
Widerruft der Verbraucher einen Vertrag ... über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen

@khh
mit Ihrem Zitat machen Sie offensichtlich @Gabriel eine Hoffnung, der Sie doch selbst widersprechen.
Oder hat Gabriel  nicht eine bestimmte Menge gekauft?

Es ist allerdings merkwürdig, dass dieser Versorger überaus eifrig war und innerhalb von 3 Wochen schon Lieferant wurde, es sei denn Gabriel hat erstmalig überhaupt Energie bestellt.

Offline khh

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #4 am: 13. August 2014, 17:44:58 »
@khh
mit Ihrem Zitat machen Sie offensichtlich @Gabriel eine Hoffnung, der Sie doch selbst widersprechen.
Oder hat Gabriel nicht eine bestimmte Menge gekauft?

@h.terbeck,

ein sich "selbst widersprechen" sehe ich nicht, da der § 357 Abs. 8 BGB ja bestimmt :
Zitat
... Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
[Hervorhebung durch khh]

Gruß, khh


Nachtrag:
Ob ein "Strompaket" überhaupt ein Vertrag mit "bestimmten Mengen oder begrenztem Volumen" ist,
dürfte fraglich sein (Stichwort: Mehr-/Minderverbrauch).
« Letzte Änderung: 13. August 2014, 18:02:14 von khh »
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Offline Gabriel

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #5 am: 14. August 2014, 07:37:51 »
Guten Morgen Zusammenn,

können Sie mir bitte das nähe erklären.
So weit ich weiß, Wiederrufsrecht heißt es: Der Verbrauchen innerhalb 14 Tage hat das Recht zu wiederrufen. Für mich bedeutet das, ich in diesem Zeitraum testen kann. Für mich, wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich kündigen. Sonst wäre die "Widerrufsrecht" nur eine täuschung für den Verbrauchen.

Gruß,
Gabriel

Offline wechselprofi

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #6 am: 14. August 2014, 10:30:44 »
Ich kann mich nur der Argumentation von khh anschließen. Für den Wertsersatz auf Basis des Marktwertes kann niemals das Gesamtpaket die Grundlage sein. Vielmehr kommt als angemessene obere Grenze für die Bepreisung des Verbrauches der Preis für die Grundversorgung in Betracht. Mich wundert ohnehin, dass mann sich in der Branche noch nicht auf eine solche "objektive" Referenz geeinigt hat bzw. eine solche Regel durch ein Gericht fixiert wurde.

Offline khh

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #7 am: 14. August 2014, 12:30:38 »
So weit ich weiß, Wiederrufsrecht heißt es: Der Verbrauchen innerhalb 14 Tage hat das Recht zu wiederrufen. Für mich bedeutet das, ich in diesem Zeitraum testen kann. Für mich, wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich kündigen.

@Gabriel,

hier geht es um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, speziell um Verträge über die Lieferung von Strom, Gas oder Wasser. Um "testen", also ausprobieren/gebrauchen (darf man das bei anderen Waren?), geht es hier nicht. Und "kündigen" ist etwas ganz anderes als "widerrufen".


... Mich wundert ohnehin, dass man sich in der Branche noch nicht auf eine solche "objektive" Referenz geeinigt hat bzw. eine solche Regel durch ein Gericht fixiert wurde.

@wechselprofi,

vielleicht liegt es daran, dass es zum Widerrufsrecht bei im Fernabsatz/außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträgen bisher einige offene Fragen gab, u.a. zum Beginn der Widerrufsfrist? Erst durch die am 13.06.2014 wirksam gewordenen Gesetzesänderungen aufgrund von EU-Vorgaben ist dazu (etwas mehr) Klarheit geschaffen worden! 

Gruß, khh

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Offline Gabriel

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #8 am: 14. August 2014, 13:18:13 »
Hallo Zusammen,

von 3200 kW habe ich nur 160 kW innerhalb der Wiederrufszeit verbraucht.
Die FRAGE: muss ich jetzt diese Komplette Paket von 3200 kW bezahlen?, oder nur die verbrauchte Kilowatt Anzahl?.

Für Ihre Antworten, bedanke ich mich im Voraus!

MfG
GAbriel

Offline GPKE-Xperte

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #9 am: 14. August 2014, 13:34:38 »
Nur die verbrauchte Menge.

Offline Gabriel

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #10 am: 14. August 2014, 13:36:23 »
Hallo GPKE-Xperte,

wenn so ist, dann bin ich beruhigt. Vielen Dank!

Gruß, Gabriel

Offline GPKE-Xperte

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #11 am: 14. August 2014, 13:40:09 »
Teilen Sie das aber auch unbedingt schriftlich Ihrem Energielieferanten mit, dass sie aufgrund des erfolgreichen Widerruf des Vertrages nur die real verbrauchte Menge (plus ggf. anteilig Mess- und Abrechnungsentgelte) bezahlen werden.

Offline khh

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Re: Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
« Antwort #12 am: 14. August 2014, 14:28:15 »
@GPKE-Xperte,

der User Gabriel wird Wertersatz für die real verbrauchte Menge (plus ggf. anteilig Mess- und Abrechnungsentgelte) aber bis zum 18.08.2014, dem für EVD möglichen Abmeldezeitpunkt beim Netzbetreiber, bezahlen müssen.

Daher hatte ich @Gabriel in Antwort #1 auch empfohlen, den Zählerstand am 18.08. abzulesen und sowohl EVD als auch dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Da EVD derzeit noch keine Forderung geltend gemacht hat, erübrigt sich m.E. derzeit die von Ihnen vorstehend angeregte Mitteilung an EVD.

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 14. August 2014, 14:34:47 von khh »
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