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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 64072 mal)

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Offline Netznutzer

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #30 am: 09. September 2014, 20:09:01 »
Auch wenn man hier meint, ein Profil habe etwas mit HH-Kunde zu tun, dem ist NICHT so. Ein Profil spiegelt ausschliesslich ein Verbrauchsverhalten wider, oder versucht es zumindest. Ob es sich um einen Haushaltskunden handelt, teilt der entsprechende Lieferant dem Netzbetreiber mit. Nachzulesen u.a in der GPKE auf Seite 26: "Der Neulieferant teilt in der Anmeldung u.a. mit, ob der Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist."

Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekundenda PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #31 am: 10. September 2014, 04:48:28 »
[...]
Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.

Das ist so (siehe in Antwort #28 zitierter § 3 Nr. 22 EnWG zweiter Halbsatz nach "oder") und ebenso ist man immer Haushaltskunde auch bei einem Verbrauch oberhalb 10 MWh/a = 10.000 kWh, wenn "Letztverbraucher die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt" kaufen (siehe erster Halbsatz § 3 Nr. 22 EnWG vor "oder").

@Netznutzer, das Vorstehende ist aber NICHT der von @Katsche und andere Betroffene zu prüfende Punkt:

In der aktuell verwendeten AGB schließen almado/immergrün/365 AG den Bonusanspruch nämlich nicht aus mit der von Ihnen o.g. Begründung "es handelt sich um keinen Haushaltskunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber", sondern a) gemäß Ziff. 9 Abs. 4 wird ein Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung gewährt und zudem wird b) gemäß Ziff. 1 Abs. 2 eine Belieferung bei vorhandener PV-Anlage gar nicht angeboten.
Die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln kann man vllt. gemäß BGB § 305c Abs. 1 (überraschende Klauseln) und/oder  § 307 Abs. 2 (unangemessene Benachteiligung) etc. angreifen, was ggf. anwaltlich zu prüfen wäre.
 
In älteren AGB-Versionen sind die vorstehend angesprochenen "Ausschluss-Klauseln" aber GAR NICHT enthalten! Der Fragesteller @Katsche hat folglich zu prüfen, was die für   s e i n e n   Vertrag geltende AGB-Version beinhaltet und bestimmt.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 11. September 2014, 16:56:43 von khh »
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #32 am: 10. September 2014, 08:41:07 »
Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.
Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.
Notfalls muss eben die schlichtung oder ein Anwalt ran.

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #33 am: 10. September 2014, 10:14:36 »
Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.

In der aktuell verwendeten AGB steht aber u.a. - Zitat: "Die Belieferung ..., von Entnahmestellen mit ...  Photovoltaikanlagen, ... wird standardmäßig durch den Energieversorger nicht angeboten ..." !

Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.

In der aktuellen AGB steht - Zitat: "... Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt ...", daher dürften diese "zahlreichen Urteile" zum Sachverhalt 'Bonusverweigerung wg. PV-Anlage' eher nicht relevant sein.

Nochmals: Für @Katsche ist am wichtigsten, was die für ihn geltende AGB-Version besagt !  


Und ein Anwalt sollte im Fall von @Katsche besser sofort "ran", wenn eine Feststellungsklage tatsächlich bereits bei Gericht anhängig ist, wie er in Antwort #27 geschrieben hat. Andernfalls könnte sich die Sache für ihn wg. Fristversäumnis ganz schnell erledigt haben :o !
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Offline Katsche

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #34 am: 14. September 2014, 19:18:31 »
Hallo,

vielen Dank für die guten Tipps.
Das Problem bei mir ist allerdings, das ich wieder Zeit, Nerven noch ausreichend Geld habe, um gegen diese miesen Energieversorger gerichtlich vorzugehen.

Unter AGB 1.2 steht bei mir :
.......Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Zudem habe ich meinen Rechtschutz angerufen, bzgl. Übernahme der Anwaltkosten etc.
Dabei wurde mir mitgeteilt, das mein Rechtschutz die Kosten nur bei einer privaten Angelegenheit übernimmt.
Sobald es sich um eine gewerbliche Angelegenheit handelt, übernimmt mein Rechtschutz nicht die Kosten.

Da dies mir alles viel zu aufwendig ist, und ich mich auf einem Terrain befinde, von dem ich sehr wenig Ahnung habe, muss ich leider
kapitulieren.
Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger(almado/365 AG).

Teuer Sache.

Liebe Grüße und ein gute Woche.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #35 am: 14. September 2014, 19:38:33 »
... muss ich leider kapitulieren. Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger (almado/365 AG). ...

@Katsche,

wie kommen Sie zu dieser Beurteilung des Sachverhalts ?

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Offline Katsche

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #36 am: 14. September 2014, 19:58:31 »
Hallo khh,

a.) da ich keine verbindliche Zusage der Kostenübernahme von meiner Rechtschutzversicherung bekommen habe.
b.) ich mit der zitierten AGB 1.2. nichts genaueres anfangen kann.
 Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom.

Ich muß ehrrlicherweise zugeben, das ich mit dem ganzen § und anderen Rechtsgetöns einfach zu wenig auskenne.
Draufhin habe ich auf Drängen meiner Frau und aufgrund meines recht bescheidenen Recht-Wissen, mich mit schweren Herzens entschlossen, am Montag den Widerruf auf die Feststellungsklage abzulehnen. Zumal ich nicht einmal einen kompetenten Rechtsanwalt hätte.

Lieben Gruß

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #37 am: 14. September 2014, 20:12:57 »
... Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom. ...
[Unterstreichung durch khh]

Und somit speisen Sie den mittels eigener Photovoltaikanlage vor Ort selbst erzeugten Strom eben NICHT unmittelbar in Ihr Hausnetz ein, was gemäß Ziff. 1 Abs. 2 der für Ihren Vertrag geltenden AGB eine Belieferung durch almado/365 AG ausschließen soll.

Außerdem besagt die vorgenannte AGB in Ziff. 9 Abs. 4 - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privat-stromtarifen kein Bonusanspruch".

Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), ist m.M.n. "Fakt", dass Ihr Bonusanspruch gegeben sein müsste!

Mit dieser Sachverhaltsdarstellung würde ich die Kostenübernahme mit meiner RS-Vers. klären und dann umgehend einen Anwalt beauftragen, fristgemäß 1. eine Klageerwiderung zur anhängigen Feststellungsklage der 365 AG und 2. eine Widerklage bzgl. der Bonusgeltendmachung bei Gericht einzureichen.

Bitte berichten Sie, wie SIE sich endgültig entschieden haben, wie ggf. ein/e Anwalt/in den Sachverhalt einschätzt und was letztlich dabei rausgekommen ist. Viel Erfolg!   
« Letzte Änderung: 14. September 2014, 23:31:50 von khh »
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #38 am: 15. September 2014, 06:35:02 »
Ausser dem macht imho die rv auch eine krumme Sache. Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. Du schmeisst viel zu schnell das Handtuch. Auch könntest du den Sachverhalt den Verbraucherschutz nrw übergeben. Die freuen sich

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #39 am: 15. September 2014, 12:20:57 »
... Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. ...

@Catkiller13,

wenn Sie das Anerkenntnis-Urteil des BGH vom 09.01.2013, Az VIII ZR 121/12 meinen, in dem es um das gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sowie um Gewährleistung, Verjährungsfristen und Haftungs-ausschlüsse ging, dann ist diese BGH-Entscheidung für den hier strittigen Sachverhalt wohl kaum relevant.
Und für die Leistungspflicht eines RS-Versicherers gelten sicherlich andere Bestimmungen (AVB etc.).

Die für @Katsche maßgeblichen und für ihn m.E. günstigen "Fakten" wurden vorstehend mehrfach angesprochen!

Gruß, khh
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #40 am: 15. September 2014, 19:00:14 »
Nein ich rede von einem OLG Urteil aus Zelle, wo auch die RV die Kostenübernahme wegen einer Photovoltaik verweigert hat

aktenzeichen OG Celle: 8 U 131/10

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #41 am: 15. September 2014, 20:10:27 »
OK, nötigenfalls könnte das o.g. Urteil womöglich für @Katsche gegenüber seiner RS-Versicherung hilfreich sein, wobei allerdings anzumerken ist, dass wir die Bestimmungen der für den Versicherungsvertrag verwendeten ARB nicht kennen.
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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #42 am: 20. November 2014, 17:30:30 »
@ all

Ist der Begriff "Abnahmestelle" (der Punkt, an dem das öffentliche Netz des Netzbetreibers in das private Hausnetz übergeht) irgendwo in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Gerichtsurteil o.ä. definiert ?

Gruß, khh
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Offline Didakt

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #43 am: 21. November 2014, 10:46:59 »
Ist der Begriff "Abnahmestelle" (der Punkt, an dem das öffentliche Netz des Netzbetreibers in das private Hausnetz übergeht) irgendwo in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Gerichtsurteil o.ä. definiert ?

Vielleicht hilft dieses weiter.
U. a.:
Zitat
...Der BGH hat zunächst feststellen können, dass weder das KWKG noch das Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) eine Definition der Abnahmestelle enthält. Auch die im Erneuerbaren Energien Gesetz (kurz: EEG) verwendete Begrifflichkeit sei nicht ohne weiteres zu übertragen, da der Gesetzgeber die Abnahmestelle im Sinne des EEG auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes zugeschnitten sei und diese Definition erst nach der Schaffung des § 9 KWKG überhaupt geregelt wurde. Deshalb konnte das EEG nicht bereits als Vorbild für das KWKG dienen und es muss anhand des Sinn und Zwecks der Regelung dessen Inhalt bestimmt werden...

Und dann hier noch folgendes, schon Bekanntes:

Zitat
Definition zum Begriff: Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist die Stelle, an der vom lokalen Netzbetreiber das Netz endet. Von dieser Stelle ab geht die Energie an den Stromkunden über. Die Stromabnahme richtet sich nach der technischen Voraussetzung beim Kunden und ist auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
geändert d. Didakt

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #44 am: 21. November 2014, 18:18:32 »
In einer mir bekannt gewordenen Feststellungsklage argumentieren die Anwälte der 365 AG, eine PV-Anlage auf dem Hausdach  - mit 100%iger Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz über einen separaten Einspeisezähler -  würde gem. Ziff. 9 (4) der AGB den Bonusanspruch ausschließen. Begründet wird das mit gewerblicher bzw. nicht ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle.

Nach dem Verständnis der 365 AG müssen demnach Haus (ggf. mit PV auf dem Dach) und Grundstück die Abnahmestelle sein (soll etwa Gemüse- oder Obstanbau im eigenen kleinen Garten und Verkauf auf dem Wochenmarkt dann auch den Bonusanspruch ausschließen? ::)). Gemäß BGH v. 24.04.2013, VIII ZR 88/12, geht es bei einer Abnahmestelle jedenfalls um einen (u.U. mehrere) Stromentnahmepunkt/e, also NICHT ums gesamte Haus und Grundstück. Und lt. Bundesnetzagentur, Darstellung der GPKE Ziff. II 2., ist die Entnahme- bzw. Abnahmestelle eine physikalische Messeinrichtung, über die Energie entnommen werden kann und die durch eine Zählpunktbezeichnung definiert wird, also auch nicht das gesamte Wohnhaus.

In der Klageschrift werden von den Anwälten der 365 AG u.a. angeführt
1. ein EuGH-Urteil zu einer steuerlichen Frage v. 20.06.2013 (Az C-219/12) als Beweis für das Bestehen einer gewerblichen Tätigkeit bei PV-Anlagen auf privaten Hausdächern, was aber m.E. nicht gleichbedeutend ist mit einer gewerblichen Nutzung der Abnahmestelle (von Letzterem ist in der AGB-Klausel die Rede!);      sowie
2. drei Amtsgericht-Urteile aus dem 3. Quartal 2014, wo es NICHT um PV sondern um Warenvertrieb bzw. um eine Versicherungsagentur unter der privaten Wohnadresse ging, was m.E. völlig andere Sachverhalte sind, weil hier eine (teil)gewerbliche bzw. nicht ausschließlich private Nutzung der Abnahmestelle wohl anzunehmen ist.

Zum in der Feststellungsklage relevanten Sachverhalt hat das OLG Celle im Urteil v. 02.12.2010, Az 8 U 131/10 Rn. 21 u. 22, ausgeführt  –  Zitat  „Eine derartige ... Tätigkeit liegt bei dem Betrieb der Photovoltaikanlage durch den Kläger nicht vor. Diese erfordert für die notwendigen oder nützlichen Geschäfte keinen planmäßigen Geschäfts-betrieb - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung dieser Geschäfte. Die einzige Geschäftshandlung liegt in dem jährlichen Ablesen der Zählerstände, welches zumeist vom Stromversorger vorgenommen wird. ...“. Strom wird für diese "einzige Geschäftshandlung" nicht verbraucht, folglich wird die von der 365 AG belieferte Stromabnahmestelle ausschließlich privat genutzt! Die Strombelieferung durch 365 AG hat m.E. mit der separaten "Stromeinspeisestelle" für den selbst (gewerblich) erzeugten Strom gar nichts zu tun.

Mein Fazit: Betroffene 365 AG-Kunden sollten sich durch eine solche „Feststellungsklage“ nicht einschüchtern sondern unverzüglich durch einen sachkundigen Anwalt beraten und vertreten lassen !
« Letzte Änderung: 21. November 2014, 21:43:14 von khh »
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