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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 64076 mal)

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #15 am: 16. August 2014, 17:58:59 »
... ich habe eine korrekte Abrechnung erhalten. ... Also wenn sie wollen, können sie auf jeden Fall rechnen ...

Hat das wirklich etwas mit "rechnen können" zu tun? Mir liegt ein neuer "Fall" mit folgendem Sachverhalt vor:

Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %.

Edit:
Interessant bei dem besagten "Fall" ist, dass almado/365 AG nach Androhung bzw. Einschaltung der Schlichtungsstelle (und Nachfrage wg. der "versteckten" Grundpreiserhöhung) auch hier sofort eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung deutlich vor Ablauf des 2. Lieferjahres anbietet  8) !
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:03:48 von DieAdmin »
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Offline Christian Guhl

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #16 am: 16. August 2014, 18:12:22 »
Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %. Ist das wirklich Absicht, um bei nicht nachrechnenden Kunden bspw. rd. 60 Euro  - oftmals sicher weniger -  einzusparen? Oder verwendet der beauftragte Dienstleister womöglich ein fehlerhaft programmiertes Abrechnungssystem?
Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #17 am: 16. August 2014, 18:32:27 »
Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.

Den Gedanken hatte ich auch und in dem besagten "Fall" kommt das tatsächlich in etwa hin, es gab hier aber wohl schon "Fälle", wo das auch nicht passte.

Die "Gutschrift" erfolgte auch bei den Netto-Beträgen, aber es müssen ja sowohl 25 % von Netto als auch von Brutto sein. In den AGB steht jedenfalls NICHTS von "Bonus 25 % auf den Netto-Rechnungsbetrag".
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:04:39 von DieAdmin »
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Offline Stromfraß

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #18 am: 17. August 2014, 16:31:56 »
@Catkiller13: ich habe mit Aufmerksamkeit Ihre Darlegungen verfolgt und die guten Hinweise von khh, die offensichtlich sehr geholfen haben.
Eine Frage habe ich aber noch. Sie schreiben:
Zitat
Sie werden mir also 365 euro bonus und neue rechnung auszahlen bzw anfertigen.
Andererseits verweise Sie auf die nunmehr fehlerfreie Rechnung, haben aber davon geschrieben, dass Sie eigentlich ca. 500 Euro Bonus erwarten.
Wie passt das zusammen? Haben Sie sich nun mit den 73% zufrieden gegeben oder hatten Sie einen Denkfehler?
Aus Erfahrung weiß ich, dass das mit der Bonuszahlung ein beliebter Köder ist. Da erwartet man bei 1600 Euro Kosten einen Bonus von 400 Euro, der sich aber dann doch auf 300 Euro reduziert, weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #19 am: 17. August 2014, 18:15:46 »
... weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.

Aussagen wie "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" sind schlicht Unsinn. Auch Erhöhungen dieser Preisbestandteile dürfen von Versorgern nicht ohne weiteres 1 : 1 an die Kunden weitergereicht werden, vielmehr ist IMMER die Gesamtkostenentwicklung zu berücksichtigen. Erfolgt die "Weiterreichung" ohne Preiserhöhungsmitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts, dann ist von der Unwirksamkeit solcher Preiserhöhungen auszugehen. Und das in jedem Fall schon von vornherein, wenn eine diesbzgl. AGB-Klausel etwas anderes vorsieht und damit den vom BGH aufgestellten Anforderungen für wirksame Preisanpassungsklauseln nicht genügt. Aber das Thema ist unter "Grundsatzfragen" ja ausführlich abgehandelt worden und für die Höhe eines Bonus eher nicht von Bedeutung.

Für den von @Stromfraß angesprochenen Punkt ist allein maßgeblich, was in der für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB bestimmt ist! Den Beiträgen von Kunden der almado/immergrün/365 AG ist zu entnehmen, dass es zurückliegend verschiedene Versionen der AGB-Bonusklausel gegeben hat  -  sinngemäß bspw.: Berechnungsbasis für den Bonus ist ... der anfängliche Preis, oder ... der Rechnungsbetrag, oder was auch immer (das Thema hatten wir ebenfalls schon in verschiedenen Threads). Man muss also schon selbst nachlesen, was in der eigenen AGB festgelegt ist und dann den entsprechenden Bonus nachdrücklich einfordern !!!     
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #20 am: 18. August 2014, 09:11:15 »
Ich habe ihnen einen gegenvorschlag angeboten über 365 euro. Würde ich auf den vollen bonus bestehen, würde es wohl nur über eine klage gehen und sich noch monate hinziehen. Aus einigen kommentaren hier im forum zu lesen, gibt es anzeichen für liquiditätsprobleme. Ich habe angst vor pleite und bekäme dann nichts. Die aussage korrekte rechnung bezieht sich darauf. Ich habe freiwillig auf ca. 150 euro verzichtet, ob das nun klug war kann jeder selbst entscheiden und wird sich zeigen. Wenn ich den betrag auf konto habe und die nachricht in zeitung lese, mache ich ein fass auf, das diese abzocker ausgetrickst haben.
man muss aber selbst kunde gewesen sein, um das zu beschreiben, weil es schlichtweg unbeschreiblich ist, was die alles seit der kündigung im februar/märz versucht haben, um sich vor den bonus zu drücken.
ich wollte jetzt zum schluss auch nur noch raus aus der geschichte. es nervt und ärgert einen tierisch und ausserdem hat man als ottonormalverbraucher sicherlich besseres zu tun, als dauernd irgendwelche dummen mails zu lesen und zu beantworten. bis hierhin hat mich die sache schon stunden, wenn nicht tage an zeit gekostet inkl. der recherche im internet. mit 365 euro komme ich wohl auf einen stundenlohn von 15 euro.
was diese bundesnetzagentur eigentlich macht, das würde ich mal gerne wissen. denen würde ich liebendgerne mal eine nette mail zu kommen lassen, das die sich das so lange auf einem der wichtigsten märkte in deutschland angucken. beschämend ist das. ja fast genauso niederträchtig.
Man muss einfach mal die AGB von almado/immergruen mit denen von yello bsplsw. vergleichen. Wie einfach die von yello gegenüber diesen gehalten sind. Alles nur um Angiffspunkte zu gestalten.

Mein bonus wurde übrigens auch erstmal netto mit 306 euro ausgewiesen. Aber letztendlich passt alles. Ich habe nachgerechnet.

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« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:11:26 von DieAdmin »

Offline corsair

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #21 am: 18. August 2014, 16:43:01 »
Zitat
...was diese bundesnetzagentur eigentlich macht, das würde ich mal gerne wissen...

Vieleicht hilft es ein wenig, wenn man sich das Wort   Bundes N E T Z agentur   laaaangsaaaaam auf der Zunge zergehen läßt...
Vornehmlich scheint sich diese Behörde wohl nämlich mit dem Staatsfeind Nr. 1, den "alten Monopolisten" zu beschäftigen und versucht diesen die Marktwirtschaft beizubringen.
(durch gezieltes Anwenden von ein wenig Planwirtschaft ...hier und da... ;D)

Dass aus Sicht der Verbraucher jedoch manchmal eine viel größere Gefahr des "Abgezockt-werdens" von anderen Akteuren des Marktes ("..die Geister die ich rief..") ausgeht, wird aus meiner Sicht oft ignoriert. Diese Spielwiese überläßt man gerne den Verbraucherschutzverbänden und verweist oft auf "die Mündigkeit des Verbrauchers"...
- als ob ein Normalsterblicher durch die AGB von einigen Energieversorgern durchsteigen würde..
- und selbst wenn... als ob es etwas nützen würde...(ohne gleich vor den Kadi zu gehen)

Aus meiner Sicht könnte auch mit Hilfe des §5 ENWG manchmal ein wenig mehr Druck auf solche schwarzen Schafe aufgebaut werden:

"...Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist."

Große Hoffnung mache ich mir diesbezgl. jedoch nicht....



Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #22 am: 18. August 2014, 17:32:08 »
... Große Hoffnung mache ich mir diesbezgl. jedoch nicht....

Das Thema bzgl. der Möglichkeiten gem. § 5 Satz 4 EnWG seitens der Bundesnetzagentur hatten wir schon mehrfach.  :(
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:05:20 von DieAdmin »
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Offline Stromfraß

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #23 am: 18. August 2014, 18:43:58 »
Danke, Catkiller13 für die präzise Aussage:
Zitat
Ich habe ihnen einen gegenvorschlag angeboten über 365 euro. Würde ich auf den vollen bonus bestehen, würde es wohl nur über eine klage gehen und sich noch monate hinziehen.
Mir war es wichtig, zu erfahren, wie aus dem Bonus von ca. 500 Euro nun plötzlich nur 365 Euro geworden sind.
Wenn ich es richtig überblicke, ist bei einem angenommenen Verbrauch von ca. 7.200 kWh dadurch immer noch eine Einsparung von ca. 5 Ct/kWh zu verzeichnen, ansonsten wären es ca. 7 Ct. gewesen.
Ob es richtig war? Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach ...

Offline userD0012

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #24 am: 19. August 2014, 12:18:40 »
Zunächst Abrechnung OHNE Bonus. OK, das ist dem Abrechnungs-Dienstleister von den "Bonus-Prellern" sicherlich so vorgegeben, weil manche Kunden ja vielleicht nichts kontrollieren oder merken. ::)

Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %. Ist das wirklich Absicht, um bei nicht nachrechnenden Kunden bspw. rd. 60 Euro  - oftmals sicher weniger -  einzusparen? Oder verwendet der beauftragte Dienstleister womöglich ein fehlerhaft programmiertes Abrechnungssystem?

Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle wegen nicht rechtzeitiger Abrechnung bekam ich übrigens direkt die erste Rechnung schon mit (fehlerhaft berechnetem) Bonus. Es liegt auf der Hand, dass es sich dabei nur um Absicht handeln kann, denn trotz zahlreicher Beschwerden wird ja einfach so weitergemacht. Einen versehentlichen Fehler hätte man längst korrigiert.

Bei mir betrug der fehlerhafte Bonus genau 19,67221% des Rechnungsbetrags. Ich glaube, dass dort wirklich händisch jede Rechnung mit einem ungefähren Bonus im Bereich 20% versehen wird, um bei nichtsahnenden Kunden, die nicht nachrechnen, zusätzlich abzuzocken. Wer jeden Kunden einzeln bei Google Earth auf Solaranlagen auf dem Dach kontrolliert, der packt auch händisch einen falschen Bonus auf jede einzelne Rechnung...

Offline Stromfraß

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #25 am: 21. August 2014, 17:35:15 »
Bei einem 19,67221%, beim nächsten etwas über 21% statt 25% Bonus und der nächste vezichtet auf 150 Euro, das summiert sich zu erklecklichen Summen. Bei diesem oder jenem klappt es sogar, den Bonus ganz und gar einzusparen.
Man darf da nicht so zimperlich sein, ist die Strategie.

Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #26 am: 02. September 2014, 16:23:38 »
So habe das Geld nach etwas hin und her noch gestern aufs Konto erhalten. Lehrgeld von Ca. 150 Euro natürlich abgezogen. Für mich ist die Sache erledigt und warte nur noch auf die Meldung in Zeitung das sie endlich pleite sind. Sie haben natürlich wieder diese 14 Tage Frist nach rechnungsstellung überschritten und ich musste nochmals die schlichtungsstelle auffordern weitere Schritte einzuleiten.

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« Letzte Änderung: 02. September 2014, 16:30:07 von Catkiller13 »

Offline Katsche

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #27 am: 09. September 2014, 15:29:40 »
Hallo,
was ist bei Ihnen nun rausgekommen?

Haben Sie gegen die Anklage auf Feststellung nun Einspruch erhoben?
Ich habe die gleichen Probleme "an der Backe"
Ich habe auch eine Klage auf feststellung erhalten.
Almado/ 365 AG verweigerte mir ebenfalls den Bonus, da ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach(5000kw) habe und den Strom zu 100 % einspeise/verkaufe.
Ich weiß nun nicht ob ich Einspruch erheben soll oder nicht.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Vielen Dank.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #28 am: 09. September 2014, 17:39:04 »
Hallo @Katsche,

wenn bereits eine Feststellungsklage (vgl. § 256 ZPO) vor Gericht anhängig ist, dann ist ein "Einspruch" NICHT möglich. Nach Zustellung der Klageschrift (vgl. § 253 ff ZPO) ist innerhalb der genannten Frist eine Klageerwiderung (§ 277 ZPO) bei Gericht einzureichen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und auch prüfen, ob eine Widerklage sinnvoll ist oder ob womöglich ein sofortiges Anerkenntnis des Kläger-Anspruchs abgegeben werden sollte (vgl. § 93 ZPO).

Wichtig ist, was in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten AGB in Ziff. 1 "Art und Umfang der Belieferung" bzgl. Photovoltaikanlagen (in Abs. 2 ?) sowie in Ziff. 9 "Bonusanspruch / Frei kWh" (in Abs. 4 "ausschließlich private Nutzung" oder "Haushaltskunden (Standardlastprofil H0)" ?) bestimmt ist! Falls Letzteres zutrifft, ist die Definition in § 3 "Begriffsbestimmungen" des EnWG maßgeblich (= Ihr Bonusanspruch m.E. gegeben) :
Zitat
22. Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

Was also steht in den o.g. Ziffern der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?   

Gruß, khh
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #29 am: 09. September 2014, 17:55:01 »
Was bei mir rausgekommen ist, habe ich doch ausführlich erklärt.

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