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Autor Thema: Abzocke ExtraEnergie  (Gelesen 13900 mal)

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Offline Lasso

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Abzocke ExtraEnergie
« am: 08. Juli 2014, 14:30:48 »
EXTRAENERGIE GMBH (NEUSS)
Vorsicht Abzocke bei den Abschlägen

Bin im April 2013 zu Extraenergie gewechselt. Angegebener Verbrauch für ne 50m2 Wohnung 7500 kwh Gas, Abschlag monatlich 59 Euro, Kaution 140 Euro.


Abgebucht wurden 255 Euro, da der Verbrauch laut Netzbetreiber angeblich bei 46600 kwh liegt.

Habe das Geld zurückgebucht.

Per Mail beschwert, Null antwort.

Anruf bei der Hotline (30 min. Wartezeit), sie kümmern sich darum.

Im Monat darauf wurden 510 Euro abgebucht. (2 Abschläge)

Wieder Anruf bei der Hotline. Vereinbart wurde ein Mahnstopp bis die Sache geklärt ist. Ausserdem wurde die Einzuggsermächtigung mündlich und schriftlich widerrufen.

Dann der Hammer: Während meines Urlaubs wurden mir 785 Euro abgebucht, trotz entzogener Einzugsermächtigung.

Also Geld zurückgebucht, per Mail mich beschwert und auch bei der Hotline angerufen.

Wollte dann kündigen, wurde aber von denen abgelehnt.Es wurde auf die horrenden Abschläge bestanden, obwohl ich mehrmals meine aktuellen Zählerstände mitteilte.

Es folgten mehrere Mahnungen von einem Inkassobüro namens eg factory, das auch zu ExtraEnergie gehört.

Besser kann man nicht abzocken!

Dann wurde mit gerichtlichen Schritten und mit Schufa gedroht.

Hab die angeschrieben (Einschreiben mit Rückschein) und sie aufgefordert endlich das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, damit die Sache vor Gericht kommt!

Dann endlich haben die den Vertrag zum 22.11.2013 gekündigt.

GOTT SEI DANK!

Stand momentan: Bis heute keine Abrechnung erhalten!

Keine gerichtliche Schritte!

Die gehen das Risiko nicht ein, vor Gericht zu ziehen.

Die sind dort bestens bekannt mit ihren Machenschaften!

Wenn ihr den Strom-oder Gasanbieter wechselt noch ein Tipp.

Googelt erst mal über euren neuen Anbieter.

Denn ist erst mal der Ruf ruiniert wird einfach der Name gewechselt.



Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #1 am: 08. Juli 2014, 14:46:26 »
... da der Verbrauch laut Netzbetreiber angeblich bei 46600 kwh liegt. ...

Und, haben Sie seinerzeit Ihren Netzbetreiber kontaktiert, den Sachverhält geklärt und den VNB ggf. um Korrektur der Verbrauchsprognose gegenüber ExtraEnergie gebeten?

Im Übrigen bestimmt das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in § 41 Abs. 2  -  Auszug:
Zitat
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...

Der im Lieferauftrag vom Kunden angegebene Verbrauch ist für die Abschlagsfestsetzung nicht maßgeblich !
« Letzte Änderung: 08. Juli 2014, 15:02:59 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline GPKE-Xperte

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #2 am: 08. Juli 2014, 15:37:37 »
Was der Netzbetreiber im Rahmen der GPKE und GeLi Gas Lieferantenwechselprozesse an den Lieferanten übermittelt ist die Jahresverbrauchsprognose. Dieses ist vom Lieferanten nicht zwingend für eine Abschlagsberechnung heranzuziehen, gerne wird dies von Lieferanten aber ggü. Kunden als Begründung für hohe Abschlagsbeträge herangezogen.

Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #3 am: 08. Juli 2014, 16:00:39 »
GPKE-Xperte,

und wonach sonst, als nach einer (unterstellt richtigen) Jahresverbrauchsprognose des VNB, soll sich die Abschlagsfestsetzung gemäß § 41 Abs. 2 EnWG richten ?

Gruß, khh
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Offline Lasso

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #4 am: 08. Juli 2014, 19:43:17 »
Habe den Netzbetreiber kontaktiert.
Die Verbrauchs Prognose stammt nicht von denen.
Ist halt ne Masche von EE um abzuzocken!

Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #5 am: 08. Juli 2014, 19:59:56 »
Das wäre dann vielleicht sogar etwas für die Staatsanwaltschaft gewesen (§ 263 Abs. 2 StGB) !
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Offline GPKE-Xperte

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #6 am: 09. Juli 2014, 09:50:49 »
@khh:

Genau wie es im EnWG steht:

Zitat
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...

Im Gegensatz zu den dort beschriebenen beiden Möglichkeiten (in die Vergangenheit gerichtet) ist die Jahresverbrauchsprognose der in die Zukunft erwartete Verbrauch.

Die Abschlagsforderung des Lieferanten kann sich somit meiner Meinung nach allein an dem in der Antwort auf eine EDIFACT Kündigung (UTILMD Kategorie E35 zwischen den beiden Lieferanten) angegebenen "Vorjahresverbrauch" oder aber an dem vom Neukunden angegebenen (unterstellt richtigen) Wert des Jahresverbrauchs orientieren.


Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #7 am: 09. Juli 2014, 13:00:26 »
@GPKE-Xperte,

Sie haben selbstverständlich völlig recht. Mein Flüchtigkeitsfehler war, Jahresverbrauchsprognose und Vorjahresverbrauch gleichzusetzen, weil ich den pünktlich zum Ablauf eines 12-monatigen Lieferzeitraums selbst abgelesenen Zählerstand IMMER dem Versorger sowie dem Netzbetreiber mitteile und es daher bei mir noch nie irgendwelche Abweichungen/Diskrepanzen (bspw. mangels abgelesener Zählerstände zwangsläufig notwendig werdende geschätzte bzw. rechnerisch ermittelte Verbräuche) gegeben hat ;).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 09. Juli 2014, 14:03:46 von khh »
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Offline wechselprofi

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #8 am: 10. Juli 2014, 13:27:02 »
Es ist aus meiner Sicht inhaltlich völlig unsinnig, bei der Verbrauchsprognose durch den Neulieferanten den in der Antwort auf Kündigung vom Altlieferanten mitgegebenen Jahresverbrauch eine übergeordnete Bedeutung beizumessen! Was steht den dort für ein gesicherter Wert speziell für Gas, wenn das Vertragsverhältnis zum Altlieferanten nur wenige Wochen oder Monate vielleicht sogar nur im Sommer überdauert hat? Mit dieser Pflichtangabe hat sich die zuständige Arbeitsgruppe beim BDEW etwas Unsinniges ausgedacht, weil es zu fahrlässigem oder mißbräuchlichem Umgangdurch den Neulieferanten geradezu einlädt! Dies trifft um so mehr zu, da die "konkurrierende" Angabe des Netzbetreibers (weil neutral und mit der besseren Datenbasis) verlässlicher ist.

Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #9 am: 10. Juli 2014, 21:48:39 »
Interessant zum Thread-Thema "Abzocke ExtraEnergie" ist das Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 17.10.2013,
Az 14c O 122/13 http://openjur.de/u/664249.html (geklagt hatte die Stromio GmbH gegen die ExtraEnergie GmbH) !
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Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #10 am: 10. Juli 2014, 22:14:25 »
[...]
Stand momentan: ...

Keine gerichtliche Schritte!

Die gehen das Risiko nicht ein, vor Gericht zu ziehen. ...

@Lasso,

ein Gerichtsurteil zu der "Abzock-Praxis" bei den Abschlägen gibt es also bereits (siehe Antwort #9) !

Vielleicht kann das ja mal nützlich für Sie sein :).

Gruß, khh
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Offline GPKE-Xperte

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #11 am: 15. Juli 2014, 09:58:38 »
Zitat
Es ist aus meiner Sicht inhaltlich völlig unsinnig, bei der Verbrauchsprognose durch den Neulieferanten den in der Antwort auf Kündigung vom Altlieferanten mitgegebenen Jahresverbrauch eine übergeordnete Bedeutung beizumessen! Was steht den dort für ein gesicherter Wert speziell für Gas, wenn das Vertragsverhältnis zum Altlieferanten nur wenige Wochen oder Monate vielleicht sogar nur im Sommer überdauert hat? Mit dieser Pflichtangabe hat sich die zuständige Arbeitsgruppe beim BDEW etwas Unsinniges ausgedacht, weil es zu fahrlässigem oder mißbräuchlichem Umgangdurch den Neulieferanten geradezu einlädt! Dies trifft um so mehr zu, da die "konkurrierende" Angabe des Netzbetreibers (weil neutral und mit der besseren Datenbasis) verlässlicher ist.

Die Information "Vorjahresverbrauch" wurde übrigens explizit von der Bundesnetzagentur eingebracht und gefordert. Hier hat sich also mitnichten die Arbeitsgruppe beim BDEW selbst etwas ausgedacht... Und auch der Wert "Vorjahresverbrauch" des Altlieferanten hat plausibel und auf ein Jahr bezogen zu sein. Wenn dies nicht der Fall ist, so freut sich die BNetzA über eine entsprechende Missbrauchsanzeige des Lieferanten.

Für die Lieferanten gibt es genau die von khh beschriebenen Vorgaben gemäß EnWG zur Festlegung des Abschlages. Daraus ergibt sich halt genau keine Pflicht des Lieferanten die Höhe der Abschlagswerte anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers festzulegen. Genau dies versuchen aber einige fragwürdige Energielieferanten ihren Kunden so zu verkaufen und somit den "schwarzen Peter" bei überzogenen Abschlagsforderungen dem Netzbetreiber zuzuschieben.

These:
Einen seriösen Energielieferanten erkennt man übrigens auch daran, dass es den Satz des EnWG
Zitat
"Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen"
berücksichtigt.

Offline Lasso

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #12 am: 09. September 2014, 12:59:11 »
Neues von EE

Abrechnung bis heute nicht erhalten.
Schlichtungsstelle hab ich nicht eingeschaltet,da ich etwa einen Verbrauch von ca.120 Euro hatte.
Bezahlt hatte ich ja nur die Kaution in Höhe von 140 Euro.Wegen 20 Euro war mir der Aufwand zu hoch.

Mein Kundenkonto wies ein Saldo von 1590 Euro aus.

Wollte dann mal sehen,wie weit die Brüder noch gehen.

Vor 6 Wochen wies ich EE  über ihr Kontaktformular auf das Minus von 1590 Euro hin und bat um Ratenzahlung.

Heute kam ne Mail von EE.

Ihr Schreiben vom:
06.08.2014
Unser Zeichen:
x-xxxxxxxx/xx / xxxxxxx, xxxxx
 
 
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
 
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen mit, dass wir Ihren Ratenzahlungswunsch sehr begrüßen. Allerdings müssen wir Ihnen ebenfalls mitteilen, dass die Forderung höher ist, als von Ihnen angenommen. Da zwischenzeitlich unser dienstleistendes Inkassounternehmen eingeschaltet worden ist, beläuft sich die Gesamtforderung auf 2070,73 Euro inklusive Inkassogebühren.
 
In Anbetracht der Höhe der Forderung und einer möglichst überschaubaren Laufzeit der Ratenzahlung, schlagen wir daher 11 monatliche Raten Zahlungen zu 173,00 Euro sowie eine Schlussrate von 167,73 Euro vor. Zahlbar wären die Raten jeweils zum 1. eines Monats, beginnend am 01.10.2014.
 
Für Ihre Rückantwort haben wir uns den 24.09.2014 notiert. Sofern Ihnen die vorgeschlagenen Zahlungen nicht möglich sind, bitten wir um Unterbreitung eines angemessenen Gegenvorschlags. Nach Ablauf der Frist sind wir gehalten, den Mahnprozess fortzusetzen.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Meiner Meinung ist das ein Betrugsversuch von EE.
Die erstellen keine Abrechnung da ich noch eine Rückzahlung von ca.20 Euro zu erwarten habe.

Die Bitte um Ratenzahlung war natürlich ironisch gemeint.
In meinem Kundenkonto sind keine Einträge mehr vorhanden,alles gelöscht.

Soll ich die Schlichtungsstelle einschalten?
Oder Anzeige wegen Betrug stellen?




Offline khh

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #13 am: 09. September 2014, 13:55:55 »
[...]
Vor 6 Wochen wies ich EE über ihr Kontaktformular auf das Minus von 1590 Euro hin und bat um Ratenzahlung. ... Die Bitte um Ratenzahlung war natürlich ironisch gemeint.
[...]

Tja, wer meint, "ironisch" sein zu müssen (und mit der Bitte um Ratenzahlung die Abschlags-Forderung 1.590 € jetzt womöglich anerkannt hat ???), anstatt sich ernsthaft "zu kümmern", darf sich über diese Antwort von EE wohl kaum echauffieren.

Besser wäre es sicherlich gewesen, frühzeitig und mit Fristsetzung eine ordnungsgemäße Schlussrechnung mit dem nachgewiesenen bzw. z.B. vom Netzbetreiber bestätigten Verbrauch bis 22.11.2013 zu verlangen (nötigenfalls mit schnellstmöglicher SE-Einschaltung).

Und was soll eine Strafanzeige bewirken?  -  einen "(versuchten) Betrug" sehe ich jedenfalls eher nicht!
« Letzte Änderung: 09. September 2014, 14:23:34 von khh »
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Offline bolli

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Re: Abzocke ExtraEnergie
« Antwort #14 am: 10. September 2014, 08:11:14 »
@Lasso
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich auf ausschließlich sachliche Kommunikation mit dem Versorger einzulassen. Sie sollten weder Ironisch sein (das wird von den gänzlich nicht mit Humor gesegneten Mitarbeitern des Versorgers bzw. dessen Dienstleister in der Regel nicht verstanden) noch sollten Sie versuchen, den Versorger "auf's Glatteis" zu führen, sonst rutschen Sie wohlmöglich selbst darauf aus.  ;)

Stellen Sie den Sachverhalt richtig, fordern Sie eine ordnungsgemäße Schlußrechnung und drohen Sie für eine Nichtbefolgung die Einschaltung der Schlichtungsstelle an. Setzen Sie eine Frist von meinetwegen 3 Wochen und schalten Sie danach die Schlichtungsstelle auch wirklich ein, wenn keine Reaktion erfolgt ist - 20 EUR hin oder her. Der Kostenaufwand für Sie in diesem Fall ist doch gering bis nicht vorhanden. WENN Sie der EE "einen Reinwürgen" wollen, ist das die einzige Variante, die für Sie weitestgehend gefahrlos ist.

 

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