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Autor Thema: Abschlagszahlungen  (Gelesen 2729 mal)

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Offline scooter44

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Abschlagszahlungen
« am: 27. Juni 2014, 10:27:09 »
Darf ein Stromanbieter eigentlich in einer Auftragsbestätigung einfach eine monatliche Abschlagszahlung kalkulieren, wenn noch keine Zählerstände vorliegen?


Zitat
Hat der Kunde einen geringeren Verbrauch, als über den Abschlag monatlich berechnet wird, so muss der Versorger diesen geringeren Verbrauch in der Abschlagshöhe berücksichtigen und den Zahlbetrag entsprechend reduzieren: Ist die vom Gas- bzw. Stromlieferanten festgesetzte Abschlagszahlung zu hoch angesetzt, so teilen Sie Ihrem Strom/Gasanbieter den Betrag mit, den Sie stattdessen monatlich zahlen möchten. Begründen Sie den Wunsch mit dem in Ihrem Haushalt stattgefundenen Veränderungen. Zieht beispielsweise ein Familienmitglied aus, so ändert sich dementsprechend der Energieverbrauch. Das gleiche geschieht, wenn Sie längere Zeit im Jahr nicht zuhause sind oder wenn Sie sich neue energiesparende technische Geräte angeschafft haben. Auf die Jahresendabrechnung haben Sie selbstverständlich keinen Einfluss. Diese rechnet den laut Zählerstand gegebenen Jahresverbrauch ab, unabhängig von Ihrer jeweiligen Lebenssituation.

 


Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-gas-und-strom/
« Letzte Änderung: 27. Juni 2014, 10:32:00 von scooter44 »

Offline khh

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Re: Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 27. Juni 2014, 11:34:00 »
Bei der Abschlagsfestsetzung in einer Auftragsbestätigung haben Strom- und Gasversorger die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zugrunde zu legen, für die  - wie generell -  die gesetzlichen Vorgaben
§ 41 Abs. 2 EnWG zu berücksichtigen sind  -  Auszug aus dem Gesetz:

Zitat
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.

Einen neuen Thread brauchen wir für das Thema eigentlich nicht, da dieses bereits mehrfach im Forum abgehandelt wurde (mal die Funktion "Suche" verwenden ;) !).
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