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Autor Thema: Leitungprüfung  (Gelesen 15368 mal)

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Offline Sterzi

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Leitungprüfung
« am: 05. Juni 2014, 09:21:34 »
In welchem Gesetz steht eigendlich, das die Leitung vom Tank zur Therme alle 10 Jahre geprüft werden muß?
Die Druckbehälterverordnung wurde ja 2008 durch die Betriebssichertsverordnung abgelöst.
Darin finde ich nur, das Leitungen unter 0,5 Bar nicht unter die BetrSichV fallen.
Aber ggf. habe ich da ja was übersehen.


Offline reisender

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #1 am: 04. Juli 2014, 14:06:29 »

Offline Sterzi

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #2 am: 06. Juli 2014, 11:02:38 »
Die TRF ist keine Gesetz und keine Verordnung.
Das ist lediglich eine Leitlinie der DVGW.

In dem Vorwort ist ja auch auf die BetrSichV als Quelle verwiesen.
Un in dieser ist scheinbar keine Prüfung für Lietungen unter 0,5 Bar vorgeschrieben.




Offline samundmolly

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2014, 13:38:54 »
hallo,

eine Frage hätte ich noch dazu:
sind dann die Leitungen unter 0,5 bar?  Das würde ja dann devinitiv bedeuten, dass die Leitungen vom Tank zur Therme nicht mehr geprüft werden müssen - oder

Samundmolly

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2014, 23:47:40 »
Am Tank befindet sich ein Druckbegrenzer, d.h. die abgehende Leitung hat i.d.R. 50 mbar = 0,050 bar. Trotzdem ist eine Leitungsprüfung sinnvoll und für die innere Prüfung Voraussetzung (eine fehlende Leitungsprüfung wird im Protokoll erwähnt).

MfG
Vertragsbefreiter
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 23:54:31 von Vertragsbefreiter »

Offline samundmolly

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #5 am: 24. Dezember 2014, 09:36:07 »
vielen Dank für die Info

Samundmolly

Offline Sterzi

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #6 am: 06. Januar 2015, 07:37:48 »
...Trotzdem ist eine Leitungsprüfung sinnvoll und für die innere Prüfung Voraussetzung (eine fehlende Leitungsprüfung wird im Protokoll erwähnt).

MfG
Vertragsbefreiter

Ich habe den TÜV MA auf die Leitungsprüfung angesprochen - hat Ihn nicht interessiert.
Habe dann meinen Heizungsbauer angerufen. Der sagt, Prüfung nur Notwendig, wenn der TÜV das fordert. ???

Offline TÜV-SV

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #7 am: 15. April 2016, 00:47:11 »
...Trotzdem ist eine Leitungsprüfung sinnvoll und für die innere Prüfung Voraussetzung (eine fehlende Leitungsprüfung wird im Protokoll erwähnt).

MfG
Vertragsbefreiter

Ich habe den TÜV MA auf die Leitungsprüfung angesprochen - hat Ihn nicht interessiert.
Habe dann meinen Heizungsbauer angerufen. Der sagt, Prüfung nur Notwendig, wenn der TÜV das fordert. ???

Da hat sich der Heizungsbauer aber weit aus dem Fenster gelehnt. Die Rohrleitungsprüfung ist gemäß der TRF 2012 durch einen zugelassenen Fachbetrieb oder eine befähigte Person gemäß BetrSichV durchzuführen. Punkt.
Daß der TÜV-Prüfer an der Rohrleitungsprüfung kein grosses Interesse hatte, ist verständlich. Denn der TÜV prüft bei der wiederkehrenden Prüfung nur den Behälter, dessen Armaturen und Aufstellungsbedingungen, da von diesem Behälter aufgrund der Druck- und Explosionsgefahr ein sehr hohes Gefährdungspotential ausgeht. Die Zuständigkeit des TÜVs endet am Eingang des Druckreglers, also genau da, wo der Hochdruckbereich in den Mittel- oder Niederdruckbereich übergeht. Für die Rohrleitung ist der TÜV schlicht nicht zuständig (weil eben nur vergleichsweise geringer Druck auf der Leitung ist), sondern der Besitzer der Leitung ist dafür zuständig, die Rohrleitung prüfen zu lassen. Das ändert aber nichts daran, daß sie durchgeführt werden muß.

Der TÜV löst das Problem in der Regel so, daß er bei der Behälterprüfung irgendwo in der Prüfbescheinigung einen Hinweis hinterläßt, daß die Rohrleitungsprüfung alle 10 Jahre durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchzuführen ist. Mit diesem Hinweis ist der TÜV aus der juristischen Verantwortung raus, da er mit diesem Satz den Eigner der Leitung darüber in Kenntnis gesetzt hat, daß er die Rohrleitung in Eigenregie alle 10 Jahre prüfen lassen muß. In der Regel wird der Kunde zusätzlich auch nochmal vom Gasversorger darüber informiert, daß die 10jährige Rohrleitungsprüfung durchzuführen ist.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Sterzi

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #8 am: 07. September 2016, 21:05:00 »
(weil eben nur vergleichsweise geringer Druck auf der Leitung ist), sondern der Besitzer der Leitung ist dafür zuständig, die Rohrleitung prüfen zu lassen. Das ändert aber nichts daran, daß sie durchgeführt werden muß.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

Hallo,

Die TRF ist keine Gesetz und keine Verordnung.
Das ist lediglich eine Leitlinie der DVGW.
Du und die TRF verweisen ja auf die BetrSichV als Quelle.
In dieser ist keine Prüfung für Leitungen unter 0,5 Bar vorgeschrieben.

Gibt es eine neue Version der BetrSichV oder woher kommst Du zu dieser Annahme?

LG

Offline TÜV-SV

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #9 am: 25. September 2016, 09:15:46 »
(weil eben nur vergleichsweise geringer Druck auf der Leitung ist), sondern der Besitzer der Leitung ist dafür zuständig, die Rohrleitung prüfen zu lassen. Das ändert aber nichts daran, daß sie durchgeführt werden muß.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

Hallo,

Die TRF ist keine Gesetz und keine Verordnung.
Das ist lediglich eine Leitlinie der DVGW.
Du und die TRF verweisen ja auf die BetrSichV als Quelle.
In dieser ist keine Prüfung für Leitungen unter 0,5 Bar vorgeschrieben.

Gibt es eine neue Version der BetrSichV oder woher kommst Du zu dieser Annahme?

LG


Ja, es gibt eine neue Version der BetrSichV, inkraft seit Juni 2015. Spielt aber keine Rolle, denn es es stand in der alten BetrSichV auch schon drin. Die BetrSichV ist nämlich kein für sich allein stehendes Dokument, sondern es sind auch die dazu gehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verbindlich. Mit Abschnitt 2 von Anhang 3 der BetrSichV gibt es einen eigenen Abschnitt, der speziell Flüssiggasanlagen abhandelt und der wiederkehrende Prüfungen aller Flüssiggasanlagen (inklusive Rohrleitungen) fordert, die von Anhang 2 Abschnitt 4 nicht erfasst sind. In den zugehörigen rechtlich bindenden TRBSen findest Du dann auch die durchzuführenden Rohrleitungsprüfungen als Dichtheitsprüfung. Dichtheitsprüfungen sind übrigens was anderes als die in Anhang 2 Abschnitt 4 genannten Festigkeitsprüfungen für Anlagen mit PS>0,5 bar. Das eine hat also mit dem anderen gar nichts zu tun.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
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Offline Sterzi

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #10 am: 01. Oktober 2016, 11:15:09 »
Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

Offline TÜV-SV

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2016, 22:02:52 »
Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

Hallo,

mit Niederdruck- oder Mitteldruckerdgasleitungen hatte ich bisher noch nichts zu tun.
Die Leitungen im Haus werden meines Wissens nach aber nach TRGI 2008 geprüft. Die Leitungen in der Straße werden wahrscheinlich nach DVGW-Regelwerk betrieben und dementsprechend geprüft, da sie nicht direkt der BetrSichV unterliegen. Aber wie gesagt hatte ich damit bisher noch nichts zu tun.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
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Offline aussendienstler

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #12 am: 22. Oktober 2018, 15:41:02 »
Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

Erdgasleitungen im Haus werden mit dem "Betriebsdruck" geprüft.
d.h. die Leitung wird im laufenden Betrieb am Speisepunkt geschlossen, am Prüfanschluss werden Messgerät und eine Prüfpumpe angeschlossen.
Neuere Messgeräte haben diese auch schon eingebaut. Dann wird ein"Prüfvolumen" eingeblasen.
Darüber errechnet das Messgerät das Volumen der Leitungsanlage und darüber errechnet sich der zulässige Gasverlust.
Ja, bei Erdgas darf es gering undicht sein.

Leitungen in der Straße, also laut Regelwerk die Versorgungsleitungen, werden mit Wasserstoffeinspeisung geprüft.
(keine Angst, brennt auch nicht besser als Flüssiggas, sind auch geringstfügige Mengen)
Dazu muß man die genauen Rohrleitungspläne haben, darüber geht man mit einer Sonde auf Wasserstoff prüfen.
Ist keiner feststellbar ists dicht.

Erdgasleitungen können auch irrtümlich als solche angesehen werden, vielfach liegen KGV-Anlagen in kleineren bis mittleren Gemeinden.
Diese sind mit einem sehr großen Tank mit FLÜSSIGGAS verbunden. Im Jargon auch Hühnengrab genannt.
Teilweise sind das Mitteldruckanlagen, man hat noch einen Niederdruckregler im/am Haus, teilweise 50mbar Anlagen, hier hat man keinen Regler.



Ich habe den TÜV MA auf die Leitungsprüfung angesprochen - hat Ihn nicht interessiert.
Habe dann meinen Heizungsbauer angerufen. Der sagt, Prüfung nur Notwendig, wenn der TÜV das fordert. ???

Nicht verwechseln,
alle 2 Jahre Dichtheitsprüfung/Gebrauchsfähigkeitsprüfung/äußere Prüfung.
alle 10 Jahre Festigkeitsprüfung oder für dafür zugelassene Leitungsanlagen zugelassene Ersatzprüfungen -> Wasserstoff
Fehlt die 10jährige Festigkeitsprüfung darf der Gasversorger nicht mehr liefern, es ist also in seinem Interesse, er will Gas verkaufen.

Es bringt auch nix wutentbrannt zu kündigen und den Versorger zu wechseln, es müssen alle, und die dicke Rechnung kommt dann später.
Eine Alternative wäre Umbau auf Zähleranlagen, da bezahlt man nicht gleich eine ganze Tankfüllung.
Ganz kluge Rechner kommen dann mit das ist ja teurer als bei xxx, dafür aber ist der komplette Service im Gaspreis mit drin.
Bei xxx kostet das dann auch wieder extra.

Ohne jetzt jemandem auf den Schlips treten zu wollen, viele Heizungsbauer/Installateure haben von Flüssiggas recht wenig Ahnung.
Darf ich nach einigen 1000 Festigkeitsprüfungen mal so in den Raum stellen.

Offline Watzl

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Re: Leitungprüfung
« Antwort #13 am: 27. Januar 2019, 16:18:01 »
Neben all den Gesetzen, Nichtgesetzen, Verordnungen, bla,bla,bal,... gibt es einen ganz massiven Grund, sich um die Sicherheit der eigenen Anlage zu kümmern:

MAN WOHNT NEBEN DIESER ANLAGE. Der Tank befindet sich auf dem Grundstück, die Leitung versorgt das Haus, dem man wohnt mir Gas. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch, dass man zuerst der Leidtragende ist.

Also: keine Trickserei, kein Ausweichen vor Prüfungen. Es bleibt sowieso immer noch ein Restrisiko: der Mensch.

Die Titanic ist vielleicht auch wegen Überheblichkeit untergegangen.

Wer eine Gasanlage hat, egal wo, im Haus, im Campingbus oder auch nur einen kleinen Gaskocher betreibt, der muss sich bzw. der Sicherheit kümmern.

Bei einem Auto würde man ja auch nicht versuchen, noch möglichst lange weiterzufahren, obwohl man weiß, dass die Bremsanlage schon seit Jahren nicht mehr überprüft worden ist.

H. Watzl

 

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