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Autor Thema: Kein Zugang zum Stromzähler  (Gelesen 16129 mal)

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Offline Troja

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Kein Zugang zum Stromzähler
« am: 01. Juni 2014, 22:08:38 »
Anmerkung:

In einem anderen Forum wurde mir dieses Forum hier empfohlen. Also kopiere ich den ganzen Text damit klar ist worum es geht. Klar ist mir jedoch nicht in welche Sektion mein Problem gehört. Es geht ja nicht um den Strompreis, sondern es geht in einem Satz erklärt darum, dass ich nicht an meinen digitalen Stromzähler komme und dadurch besondere Probleme entstehen und ich möchte dazu ausführlich die ganze Situation schildern. Es ist nämlich nicht damit getan alles in 2 Sätzen zu beschreiben, weil die Situation viel zu kompliziert ausfällt.

Deshalb sollte dieser Beitrag von einem Moderator oder Administrator entsprechend in die richtige Sektion verschoben werden. Danke an alle die den Text lesen und es ist absichtlich in 20 Abschnitten erklärt, damit es ausführlicher ist, als ein Beitrag der aus 5 Sätzen besteht. Die Situation ist einfach viel zu kompliziert. Deshalb bitte ich um anständige, seriöse, objektive und kluge Beiträge. Ich habe es so geschrieben, wie es ist und deshalb klingt es ein wenig verärgert, wie ich schreibe, aber es ist keineswegs übertrieben dargestellt, sondern tatsächlich so, also es wäre sehr nett wenn sich das ein paar Leute durchlesen würden und ihre Meinung dazu schreiben würden und eventuelle Fragen.

1.)

Ich habe einen Chip-Karten-Zähler, den ich mit einer Karte aufladen muss, welche ich vorher aber erst bei den RWE-Stadtwerken mit einem Geldwert aufgeladen muss. Jeden Tag kostet das schon alleine die Gebühr für dieses Gerät 2,77 Euro. Wenn ich also 27 Tage nicht auflade und am 28. Tag 30 Euro auflade, ist das Geld direkt in 1 Sekunde abgezogen. Ein Urlaub von ein paar Wochen wäre also eine Katastrophe in Anbetracht dieser finanziell-technischen Regulierung der RWE Stadtwerke.

2.)

Das Hauptproblem ist jedoch dass ich als Mieter nicht in den Raum gelassen werde, der die Zähler enthält, weil die Hausverwaltung mir als Begründung sagte, es könne ja sein dass ich dort die Stromzähler manipulieren will und außerdem wären dort ja noch Gasleitungen und das sei den zu heikel und viel zu gefährlich und deshalb wollen die nicht dass man da reingeht und deshalb soll dieser Raum mit den Stromzählern permanent abgeschlossen sein und kein Mieter dürfe diesen Raum betreten.

3.)

Es gibt nur ein sehr altes Ehepaar dass den Schlüssel im Haus besitzt und die sind so gut wie nie im Haus weil die noch eine zweite Wohnung haben, vermutlich eine Art Ferienhaus und so wie es aussieht ihre Zeit lieber dort verbringen. Zumindest sagte mir diese ältere Frau dass sie sehr selten im Haus sind weil sie noch wo anders wohnen und das ist ein paar Kilometer entfernt von unserer Kleinstadt.

4.)

Die Situation ist wirklich unglaublich und es bleibt mir nichts anderes übrig als diesen Text hier für das Internet zu schreiben weil es sonst keinen gibt der mir zuhört im Haus. Die Nachbarn wissen alle nichts und wollen scheinbar auch nichts davon wissen. Keinen interessiert das Problem welches für mich dadurch entsteht dass mir der Raum nicht geöffnet wird. Es ist jedem egal. Abgesehen davon kann ich gar nicht den digitalen Stromzähler manipulieren, denn es ist ein digitales Gerät, aber das interessierte die auch nicht, als ich es ihnen sagte.

5.)

Als ich ratlos geworden den Vermieter fragte was ich machen soll und ob er weiterhelfen könne, meinte er dass er damit nichts zu tun haben will und die Hausverwaltung das regelt und wenn die nicht aufmachen, dann soll ich mich mit der Hausverwaltung auseinandersetzen, aber als ich die besuchte im Büro, schickten die mich wieder weg und meinten dass sie mir nicht den Raum öffnen können weil man ja theoretisch die Stromzähler manipulieren könne und die Hausordnung verlangt dass der Raum zu bleibt und kein Mieter sich dort drin aufhält.

6.)

Toll. Jetzt geht der tägliche Beitrag der Gebühr von 2,77 Euro weiter und seit 2 Wochen komme ich nicht in den Zählerraum um meinen digitalen Stromzähler mit einem Geldwert aufzuladen. Ich ging dann zu den RWE Stadtwerken und erzählte dort alles und die sagten dass es rechtswidrig sei mich dort nicht reinzulassen weil erstens dieser Raum offen zugänglich sein muss, allein schon weil dort Gasleitungen sind und zweitens deshalb weil der digitale Stromzähler den Stadtwerken gehört und nicht der Hausverwaltung.

7.)

Ich wohne erst seit Dezember 2013 in diesem Haus und habe jetzt solchen Stress bloß weil die sich alle stur stellen und so für mich Unkosten fabrizieren, denn wenn ich diesen Monat auch wieder nicht aufladen kann, dann wird das ein Betrag von 2,77 Euro x 30 Tage und das sind auf dem Taschenrechner 83,10 Euro die ich dann noch obendrauf bezahlen müsste – wenn ich überhaupt dazu komme den digitalen Zähler mit meiner Karte aufzuladen. Der Raum soll ja weiterhin abgeschlossen bleiben. Ich habe das auch schriftlich im Briefkasten auf einen kleinen Zettel geschrieben bekommen, dass die mir nicht aufmachen werden.

8.)

Im Prinzip muss ich mich gar nicht ärgern, denn die dadurch entstehende dreistellige Rechnung wegen der täglichen Gebühr von 2,77 Euro für den digitalen Stromzähler an sich, muss ich dann ja nicht bezahlen, weil ich aufgrund eines Verbotes in den abgeschlossenen Zählerraum ja keinen Zugang zu meinen digitalen Stromzähler haben kann. Rechtlich gesehen kann mir also keiner die Schuld geben, denn die RWE Stadtwerke wollen ihr Geld von mir, aber ich darf ja nicht an meiner digitalen Zähler, also wer zahlt dann den dreistelligen Geldbetrag der dadurch entsteht? Und wie soll das jetzt weitergehen?

9)

Ohne Strom kann ich nicht einmal duschen weil das Wasser eiskalt ist. Am Abend ist es stockdunkel in der Wohnung und ich sehe nichts ohne Kerze. Mein Laptop muss ich beim Kumpel mit Strom aufladen, damit ich das hier überhaupt schreiben und die Problematik der Situation erklären kann. Ich bin erst im Dezember 2013 eingezogen und bis Dezember 2014 läuft der Vertrag mit dem digitalen Stromzähler.

10.)

Was soll ich jetzt tun? Der Vermieter nörgelte mich noch am Handy an als ich meinte dass es rechtswidrig sei dass ich nicht an meinen digitalen Stromzähler darf um Strom aufzuladen und er meinte ich soll mit ihm „ja keinen Rechtsstreit am Telefon anfangen“ und dann legte er sauer geworden auf. Was sind das hier für Leute? Sie werden doch für etwas bezahlt, oder? Aber für was werden sie bezahlt? Sie machen nicht ihre Arbeit und sie übernehmen keine Verantwortung, sind also überhaupt nicht qualifiziert für die hohe Position, die sie haben.

11.)

Vielleicht halten sie sich gerade wegen ihrer höheren Position gegenüber dem Mieter als allmächtige Instanz die unantastbare Entscheidungen fällen kann, die der Mieter zu befolgen hat, selbst wenn es das Leben des Mieters ruiniert, weil er dadurch gezwungen ist ohne Strom zu leben und sich nicht einmal warm duschen kann und eiskalt duschen ist eine Zumutung, also kann ich überhaupt nicht mehr duschen. Eigentlich grenzt das schon an Körperverletzung.

12.)

Keinen interessiert es was hier abläuft. Mein Kumpel sagte das sei schon beinahe Mobbing was hier gegen mich von den Autoritäten des Hauses als Mieter abläuft und das alles nur weil ich an meinen digitalen Stromzähler muss, sich aber jeder weigert mir den Raum zu öffnen. Keinen interessiert es.

13.)

Jetzt dachte ich mir dass ich dieses Schreiben im Internet veröffentlichen muss weil es sonst ja praktisch keinen gibt den es auch nur irgendwie bei uns im Haus interessiert was hier gerade bei mir abläuft. Kompetente Meinungen von seriösen Leuten wären mir eine Hilfe.

14.)

Leider habe ich keine andere Wahl als Leute über das Internet zu fragen was sie von der ganzen Situation halten und wie das weitergehen soll mit den täglich steigenden Kosten wegen der täglichen Gebühr von 2,77 Euro für den digitalen Zähler.

15.)

Gut, man könnte einen Rechtsanwalt einschalten, aber würde die Bearbeitunngsdauer dann nicht noch zusätzlich Schwierigkeiten erzeugen? Denn ich wäre ja weiterhin ohne Strom und am Ende vielleicht noch die Wohnung los weil es ja so ausgelegt werden könnte dass ich ein problematischer Mieter wäre und das wäre vermutlich ein guter Kündigungsgrund. Ich bin ja erst hier eingezogen und sonst auch mit allem sehr zufrieden.

16.)

Die knapp 1.000 Euro für die Kaution haben sich definitiv gelohnt. Die Nachbarn sind auch nett. Das einizige Problem ist dass es hier keinen zu interessieren scheint, dass ich nicht an den Zählerraum komme. Das ist erstens ignorant und zweitens Probleme erzeugend, die zusätzlich noch finanzielle Schwierigkeiten und Kosten für mich als Mieter erzeugen. Außerdem ist es gesetzeswidrig mich nicht an meinen digitalen Stromzähler zu lassen, den ich mit meiner Karte aufladen muss, damit ich Strom habe für meine Wohnung.

17.)

Ich kann mir ja nicht einmal etwas warmes zum essen machen und muss mich seit Wochen von Chips und Käsebroten ernähren weil ich mir nichts warmes kochen kann. Das eingekaufte Essen im Kühlschrank ist längst aufgetaut durch die sommerliche Wärme in meiner Wohnung und deshalb kann ich jetzt alles Essen was ich für Geld einkaufte, wegwerfen, weil es schon seit Wochen aufgetaut im Kühlschrank und Tiefkühlfach stand, weil mich keiner meinen Strom aufladen lässt.

18.)

Schon alleine das viele gute Essen was ich kaufte und wegwerfen muss, ist sehr ärgerlich, denn es kostete mich Geld und sowieso, es ist eine Schande gutes Essen wegwerfen zu müssen weil es seit Wochen aufgetaut im Tiefkühlfach und Kühlschrank steht, aber was bleibt einem als Mieter anderes übrig, wenn sich Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung weigern zu helfen und statt dessen dadurch dass sie mir nicht den Raum öffnen, dafür sorgen dass ich als Mieter keinen Strom habe. Ist das ihrerseits nicht rechtswidrig? Schließlich zahle ich Miete und mache keine Probleme.

19.)

Ich lebe alleine, aber man stelle sich die Situation einmal vor wenn man kleine Kinder hätte und eine Frau noch dazu und hier im Haus einfach nicht geduldet wird dass man den Zählerraum geöffnet bekommt damit man seinen Strom aufladen kann. Man könnte nicht einmal dem Kind einen warmen Tee zubereiten oder dafür sorgen dass es sich mit warmen Wasser waschen könnte. Man könnte nicht einmal überhaupt etwas warmes als Nahrung für das Kind zubereiten. Alles was man bekommt sind patzige Antworten die extrem ignorant sind und bei weiterer Nachfrage kann es durchaus vorkommen dass der Tonfall der Hausverwaltung und des Vermieters einen unverschämten Unterton bekommt, so als ob man als Mieter lediglich stören würde und die Hausordnung nicht respektieren wolle.

20.)

Also werde ich deswegen vermutlich als problematischer Mieter eingeschätzt, denn die Hausordnung besagt ja dass kein Mieter den Zählerraum zu betreten hat und ich wehre mich gegen diese Hausregel, was ein problematisches Verhältnis zwischen mir als Mieter und dem Vermieter, Hausmeister und der Hausverwaltung erzeugt, aber dafür kann ich ja nichts, denn die RWE Stadtwerke sagten mir dass es mein gutes Recht ist an meinen digitalen Stromzähler zu kommen, weil ich ihn aufladen muss mit meiner Karte, weil ich sonst keinen Strom habe in meiner Wohnung.




Offline Netznutzer

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #1 am: 01. Juni 2014, 23:46:40 »
Sofort den Stromanbieter wechseln!

Dann muss das Gerät getauscht werden. Allerdings werden dann auch die Restbeträge fällig und es droht ein Inkassoverfahren.

Gruß

NN

Offline EviSell

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #2 am: 02. Juni 2014, 08:25:43 »
@Troja,

was den verweigerten Zugang zum Stromzähler angeht, hilft vielleicht das weiter:
(Edit: Link geändert, da es inzwischen einen aktuellen Artikel gibt) http://www.energieverbraucher.de/de/Ihr-gutes-Recht__260/NewsDetail__14818/


Ich bin auch Mieterin. Ich hatte im Vorfeld (Vorgepräche & Besichtigungen) bei der Wohnungssuche den Zugang zum Stromzähler thematisiert, da ich den Zugang zum Ablesen hin und wieder benötige. Mindestens für den Anbieterwechsel oder auch dann für den Jahres-Endstand. Bei mir im Haus, hatte eine langjährige Mieterin den Schlüssel zu den Stromzählerräumen. Anfangs nach Neueinzug ist die Dame noch mit in den Keller, da sie Erstmal-noch-Fremden den Schlüssel nicht aushändigen wollte. Verständlich, hätte ich auch so gemacht. Inzwischen ist es so, dass ich sogar monatlich ablesen kann.

In den von mir verlinkten Artikel wird der Datenschutz angesprochen. Das wäre vielleicht nur problematisch, wenn die Namenschilder neben den Zähler stehen würden. Ich sah sowas schon. Allerdings wäre da die Datenschutzverletzung eher beim Anbringer dieser Schildchen.
Ansonsten sieht man nur die Zählernummern und da kennt man ja nur die eigene.

Welchen Sinn sieht eigentlich Ihre Hausverwaltung darin, Mietern die Schlüssel für Notfälle auszuhändigen, wenn diese Mieter, so wie Sie schreiben, sehr selten da sind?


Edit: Und wieso haben Sie eigentlich einen solchen Chip-Karten-Zähler? Ist der noch vom Vormieter? Solche Zähler kommen doch normalerweise nur bei Stromschuldern zum Einsatz, oder?
« Letzte Änderung: 02. Juni 2014, 12:35:22 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline khh

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #3 am: 02. Juni 2014, 13:22:36 »
... Ich habe einen Chip-Karten-Zähler, ... Jeden Tag kostet das schon alleine die Gebühr für dieses Gerät 2,77 Euro. ...

2,77 Euro täglich = rd. 1.011 Euro im Jahr als Gebühr für diesen Zähler kann ich mir nicht vorstellen ( wäre m.E. unangemessen und wohl schon als 'Wucher' zu bezeichnen). Oder ist das inklusive des Stromverbrauchs?

... wieso haben Sie eigentlich einen solchen Chip-Karten-Zähler? Ist der noch vom Vormieter? Solche Zähler kommen doch normalerweise nur bei Stromschuldnern zum Einsatz, oder?

@Troja,
wenn dieser Zähler von Vormietern stammt, dann verlangen Sie vom Vermieter/Verwalter schriftlich und mit Fristsetzung (ca. 10 Tage) den Einbau eines "normalen" Stromzählers.
Falls Ihr berechtigtes Verlangen nicht fristgemäß erfüllt wird, sollten Sie sich unverzüglich an den örtlichen Mieterbund oder an eine/n Anwältin/Anwalt wenden !

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline EviSell

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #4 am: 03. Juni 2014, 09:04:41 »
Möchte mal näher auf diesen pauschalen, unter Generalverdacht stellenden Manipulationsvorwurf eingehen, der nach Ansicht mancher Vermieter/Hausverwaltungen (VM/HV) ausreichend ist, um den Zugang zu den Zählern zu verwehren.

In einen Mehrparteienhaus ist nicht immer garantiert, dass die Haustür ge- oder verschlossen ist. Das "Nachtschließen" (also auch von innen nur mit einem Schlüssel aufschließbar) steht sogar manchmal in der Hausordnung und bietet ja auch regelmäßig Diskussionstoff, wenn es um die Sicherheit in einem Brandfall geht. Das bedeutet, dass auch Hausfremde unbemerkt Zugang in das Haus erlangen können. (Nicht immer ist der hauseigene Blockwart an seinem Platz ;) ).

Das man in einer solchen Situation einen Zähler-Raum nicht völlig frei zugänglich halten will, ist in gewisser Weise verständlich.

Wenn allerdings manche Vermieter/Hausverwaltungen ihre Mieter unter Generalverdacht haben, wie halten diese (VM/HV) es eigentlich mit der Zugänglichkeit zum Ablesen der Wasserzähler, Gaszähler oder Heizkostenverteilern an den Heizkörpern?

Eine Lösung wäre, jedem Mieter, der in dem Raum seinen Stromzähler hat, einen Schlüssel für die Tür auszuhändigen. Auf diese Weise grenzt man den Zugang auf den  Personenkreis der Mieter ein.
« Letzte Änderung: 03. Juni 2014, 09:14:00 von EviSell »
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Offline userD0010

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #5 am: 04. Juni 2014, 20:02:23 »
@Troja
Sie sollten umgehend Ihren Versorger davon in Kenntnis setzen, dass Sie weder den Zähler aufladen, noch jeglichen Strom abnehmen können, weil Ihr Vermieter Ihnen den Zugang zum Zähler verwehrt.
Als Folge sollten Sie ebenfalls ankündigen, dass Sie keinesfalls die tägliche Miete von 2,77 Euro zu entrichten bereit sind, sondern sich deren Rückforderung vorbehalten.
Setzen Sie eine Frist von 1 Woche, und kündigen an, dass Sie nach Fristablauf den Versorger wechseln werden.

Offline Willpower

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2014, 23:54:09 »
Klingt nach einem guten Rat. Mit Hoffen und Sinn für Gerechtigkeit ist da sicher kein Weiterkommen.

Auf alles andere wird kaum eine der Parteien reagieren.

Offline Wolfgang_AW

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Re: Kein Zugang zum Stromzähler
« Antwort #7 am: 19. Januar 2015, 15:32:41 »
Das Hilfeposting ist zwar schon ein Weilchen her und leider wurde kein Fortgang mehr gepostet.

Trotzdem will ich hier die Frage aufwerfen, ob in solch einem Fall des permanent verweigerten Zugangs zu einem Strom-/Gaszähler nicht auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung angezeigt wäre?

Einstweilige Verfügung

Zitat
Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in §§ 935 bis § 942 ZPO geregelt. Die einstweilige Verfügung soll den Anspruch auf einen bestimmten Streitgegenstand (§ 935 ZPO) (Sicherungsverfügung) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) (Regelungsverfügung) sichern.
...
Das Gesuch muss den zu sichernden Anspruch und den Verfügungsgrund enthalten. Es kann entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 920 Abs. 3 ZPO). Bedingt durch diese im Gesetz vorgesehene zweite Alternative ist, im Unterschied zum Vorgehen im allgemeinen Verfahren, die Stellung des Gesuchs auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts möglich, selbst wenn es sich beim zuständigen Gericht um ein Landgericht handelt (§ 78 Abs. 3 ZPO). Zuständig ist grundsätzlich das Gericht der Hauptsache (§ 937, § 943, § 802 ZPO), in Ausnahmefällen das Gericht der belegenen Sache (§ 942 ZPO).


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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