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Autor Thema: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(  (Gelesen 12108 mal)

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Offline N-T

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Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« am: 15. April 2014, 17:13:54 »
Hallo werte Gemeinde,

ich habe vor 5 Jahren eine Immobilie samt Flüssiggastank gekauft.
Der Tank ist ein Eigentumstank.

Leider gibt es aufgrund diverser Vorbesitzer keine Unterlagen mehr, die den Tank als mein Eigentum ausweisen.
Schon der Vorbesitzer hatte diese nicht - der Tank wurde noch früher verbaut.
Bis 2013 lief noch ein sogenannter Wartungsvertrag (10-jährige Prüfung war 2013).
Aufgrund der bevorstehenden grossen Wartung lief der Vertrag noch ungekündigt bis 2013 weiter  ;D .

Nun, nach Kündigung des Wartungsvertrages stehe ich vor dem Problem, dass freie Händler einen Eigentumsnachweis benötigen.
Und den, kann ich nicht liefern.

Was tun?

Vorrübergehend kann ich natürlich beim bisherigen Lieferanten bestellen (Preisunterschied 4cent Angebot vom Bund der E.V.  :o)
Auf Dauer kann das aber nicht die Lösung sein.
Ich kann den freien Händlern ja kaum den Kaufvertrag der Immobilie unter die Nase halten, dort ist der Tank im übrigen nicht erwähnt - genauso wenig wie Fensterläden, Markisen und ähnliches, was man eben bei einer Immobile so mitkauft  ::)

VG,
N-T




Offline Watzl

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #1 am: 19. April 2014, 09:58:19 »
Wer hat die letzte große Prüfung gemacht?
Mit wem bestand ein Wartungsvertrag?
Wer hat den Tank in den letzten Jahren befüllt?

Wer den Tank bisher befüllt hat, der hat sich sicherlich auch Gedanken darüber gemacht, wem der Tank gehört. Auch er läuft auch Gefahr, einen Fremdtank zu befüllen und damit ein Eigentumsdelikt zu begehen.

H. Watzl

Offline N-T

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #2 am: 19. April 2014, 13:05:41 »
Hallo,

die letzte Prüfung (10 Jährige) hat 2013 der TÜV durchgeführt, beauftragt von dem Anbieter des Wartungsvertrags (Firma "G")
Den Wartungsvertrag habe ich dann zum Ende 2013 gekündigt.

"Mit wem bestand ein Wartungsvertrag?"
Willst du den Anbieternamen?

Firma "G" hat mich auch die letzten Jahre aufgrund des Wartungsvertrages beliefert. Dort habe ich bereits angefragt - sie haben keine Unterlagen, die ein Eigentum nachweisen würden. Sie haben in ihrem System lediglich vermerkt, dass der Tank "Eigentum des Kunden" ist.
Soll soviel heissen wie, sie haben sich damals davon überzeugt, dass der Tank mein Eigentum ist, haben allerdings keine Beweise mehr.


Kann ich mir evtl von einem Heizungsbauer, etc bescheinigen lassen, dass der Tank mein Eigentum ist? Kann er sowas?
Reicht das als Nachweis?
Reicht evtl eine "eidesstattliche Erklärung" meinerseits, dass der Tank mein Eigentum ist zur Befüllung?

Woran erkennt man vermietete Tanks, die nicht befüllt werden dürfen?

Nebenbei versuche ich noch über den Hersteller des Tanks "DeltaGaz" und den Eigentümer des Hauses beim verbau des Tanks weiterzukommen - beides verläuft zäh.

Irgendwie verstehe ich das Problem an der Sache schon, die gesetzliche Umsetzung der Befüllung durch freie Lieferanten scheint mir aber gründlich daneben gegangen zu sein. Willkommen in Schilda. Ich will jetzt hier aber keine politische Diskussion starten.



VG

Offline N-T

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #3 am: 19. April 2014, 13:08:30 »
P.S. es muss doch eine Möglichkeit geben, einen Flüssiggastank zu befüllen, für den kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist...

Für diesen Fall muss der Gesetzgeber doch eine "Lösung" vorsehen - oder etwa nicht  :'(

Offline Watzl

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #4 am: 19. April 2014, 16:31:30 »
Lassen sie sich von "G" bestätigen, dass man dort ihren Tank als ihr EIGENTUM  geführt hat. ACHTUNG: MIETKAUF ist keine Eigentum.

Lassen sie sich auch ausdrücklich bestätigen, dass dieser Tank nicht Eigentum von "G"ist.

Der TÜV führt immer die 10 Jahres-Prüfungen durch. Beauftragt wurde er von "G".  Welche Angaben zu den Eigentumsverhältnisssen hat "G" gegenüber dem TÜV gemacht?

"Bitte prüfen sie einen unserer Tanks"

oder

"Prüfen sie den Tank des Herrn XYZ"

Versuchen sie mit diesen Angaben an einen freien Händler heranzutreten. Schildern sie ihm ihre Geschichte. Dieser will nicht ins Gefängnis, aber er will auch Gas verkaufen. Er wills ich natürlich  zurecht absichern.

Was passiert bei einer "Fremdbetankung"?
Die Vertragsfirma geht gegen den vor, der den Tank befüllt hat und schießt auch gegen ihren Vertragskunden.

Ist der Tank wirklich in ihrem Eigentum, so kommt von keiner Seite her ein Vorwurf.

Gibt es noch irgendwelche Firmenlogos auf dem Tank, die einen Rückschluss auf irgendeine Vertragsfirma zulassen?

H. Watz


Offline N-T

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #5 am: 19. April 2014, 17:43:10 »
Händler "G" wil mir ja sein eigenes Gas verkaufen - er weiss, dass der Tank mein Eigentum ist, wird es mir aber kaum bestätigen wollen.

Sämtliche TÜV-Schreiben enhalten keine Hinweise über das Eigentum.

"Wir führen die Prüfung im Auftrag von Fa "G" durch"
"An Ihrem Behälter ist eine Prüfung fällig"

"Kunde" und "Standort" bin jeweils ich.
"Betreiber" bin ich

das Wort "Eigentümer" fällt in keinem Prüfbericht.

Fremdlogos gibt es nicht - nur TÜV und "Wartungsfirma" haben ihre Aufkleber hinterlassen.

...
ABER: ich habe nun plötzliche eine "heisse Spur", wer den Tank verbaut haben könnte.  ;D ;D
Es ist 11 Jahre her - Belege müssten 10 Jahre aufbewahrt werden (denke ich). Evtl habe ich Glück.

Am Dienstag weiss ich dann mehr.
Evtl komme ich nun doch irgendwie an den Kaufbeleg ran - dann geht vermutlich das nächste Problem los, dass dort nicht mein Name drauf steht  :o

Danke Watzl für die Mühe soweit!

Ich finde es trotzdem bedenklich, was hier für ein Aufwand betrieben werden muss.

Ich melde mich dann nach den Feiertagen nochmal.
Frohe Ostern!

Offline N-T

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #6 am: 22. April 2014, 12:40:53 »
Moin,

sooo, ich habe eine Kopie der Kaufrechnung aus dem Jahre 2003... puuh...
Ihr wisst gar nicht, wie gross der Stein war, der mir eben vom Herzen gefallen ist.

Nun habe ich
- Rechnung über Kauf des Tanks
- TÜV Bescheinigung über die letzten Prüfungen (innen/aussen)

Das muss für einen Einkauf genügen

Das sogenannte Tankbuch fehlt mir - aber soweit ich recherchiert habe ist das wohl eher "unwichtig" - hoffe ich  ;)

Vielen Dank für die Tipps!

Norbert

Offline RR-E-ft

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #7 am: 26. August 2014, 17:54:14 »
Für den Fall, dass man keinen Kaufbeleg mehr hat:

Womöglich streitet für den Beistzer die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.
Will ein anderer als der Besitzer geltend machen, dass er der Eigentümer sei, so muss er dem Besitzer gegenüber seine Eigentümerstellung beweisen.

Wenn man es ganz genau nimmt, beweist ein Kaufbeleg wohl nur den Abschluss eines Kaufvertrages und ggf. die Erfüllung durch Bezahlung,
nicht aber die Übereignung/ den Eigentumsübergang  vom ursprünglichen Eigentümer gem. §§ 929  ff. BGB. 
« Letzte Änderung: 26. August 2014, 17:58:06 von RR-E-ft »

Offline TÜV-SV

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #8 am: 04. Mai 2016, 01:09:38 »
Hallo,

für den Fall daß man einen Eigentumsnachweis nicht mehr beibringen kann, könnte es eine Möglichkeit sein, dem Gashändler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung zu geben, daß man Eigentümer des Tanks ist. Das ist absolut zulässig im Vertrags- bzw. Zivilrecht.
Der Grund, warum freie Händler meist einen Eigentumsnachweis verlangen, ist ja, daß sie keine Tanks betanken dürfen, die einem anderen Gasversorger gehören.

Wenn Du dem Händler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung gibst, daß der Tank dein Eigentum ist (Das Wort "Eigentum" sowie die Behälternummer und der Standort/Adresse des Behälters sollte in der Versicherung auch explizit so benutzt werden), ist er aus dieser Haftung heraus, da er davon ausgehen kann, daß Du keine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben wirst.
Das müßte eigentlich jeder Gashändler mit ein bisschen Hausverstand so anerkennen.

Allerdings solltest Du Dir dann sicher sein, daß Du auch wirklich Eigentümer des Tanks bist. Denn wenn dem nicht so sein sollte und es (vor Gericht) zum Streit kommt zwischen dem Gashändler und einem eventuellen wirklichen Eigentümer, wird der Gashändler deine eidesstattliche Versicherung zücken. Und eine eidesstattliche Versicherung ist genau deshalb zur Glaubhaftmachung einer Behauptung zugelassen, weil die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist, die mit hoher Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft zu ahnden ist.
Wenn Du Dir aber wirklich sicher bist, daß der Tank Dir gehört, sollte das ja kein Problem darstellen.


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline stingmb

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Re: Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
« Antwort #9 am: 11. Mai 2016, 10:45:42 »
Ihr macht es ja wirklich kompliziert  ;D , wenn es dein Eigentum ist hättest du es ganz einfach so machen können:

"Verschenk" den Tank an einen Kumpel und Kauf den Tank von dem Kumpel zurück, einfach nen Kaufvertrag ausm Netzt ausdrucken, Tankdaten und Personalien eintragen und fertig. Mit dem Kaufvertrag sind dann die Liefer-Firmen zufrieden.

 

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