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Autor Thema: Stadtwerkeschutz statt Verbraucherschutz  (Gelesen 11860 mal)

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Stadtwerkeschutz statt Verbraucherschutz
« am: 06. Juni 2013, 17:33:12 »
Bund  und Länder sind sich einig. Keine Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie etwa die von Stadtwerken.

Beck aktuell
Wo bleiben die Verbraucherschützer?!
Verbraucher sollten ihre  Landtags- und Bundestagsvertreter damit konfrontieren! Medien einschalten! Massenweise!

PS, die konkrete Änderung

Nach § 130 Absatz 1 Satz 1 GWB wird folgender Satz eingefügt:
„Die §§ 19, 20 und 31b Absatz 5 finden keine Anwendung auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge.“

und dazu noch dieser "Gesetzentwurf" ???
« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 19:19:00 von PLUS »

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Schluss mit der Hinterzimmerpolitik und heimlichen "Nebeneinkünften"
« Antwort #1 am: 07. Juni 2013, 21:17:31 »
dazu passt:

Nicht immer gelingt der (Daten-)Schutz der diversen kommunalen Säckel vollkommen

VG Wiesbaden: Der Heidenroder Bürgermeister muss Auskunft über Windpark-Einnahmen geben. Anfragen zu den Einnahmen sind unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bürgermeister Harald Schmelzeisen (SPD) hatte die Auskunft unter Verweis auf das Steuergeheimnis verwehrt.

Wiesbadener Kurier

PS "Das Leuchtturmprojekt" gemeinsam mit der Süwag (RWE)

Ob die wirtschaftliche Betätigung etwas mit den Aufgaben der Gemeinde zu tun hat, ob ein Risiko besteht oder um die sogenannte Subsidaritätsklausel in der Gemeindeordung schert sich bei Wind- und Solarparks offensichtlich kein Bürgermeister und keine Aufsichtsbehörde mehr. Wird überhaupt noch ernsthaft geprüft? Wo bleibt der Nachweis, die Transparenz?:

Zitat
Durch die Schaffung einer echten Subsidiaritätsklausel in Satz 1 Nr. 3 sollen die Gemeinden vor überflüssigen wirtschaftlichen Risiken bewahrt und die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer berechtigten Interessen geschützt werden. Dieses Ziel wird erreicht, indem der Privatwirtschaft ein Vorrang gegenüber der Gemeinde eingeräumt wird, wenn sie den Zweck mindestens ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen kann. Wird der private Dritte unter einem dieser beiden Gesichtspunkte schlechter bewertet, d.h. kann die Gemeinde den Zweck besser und ebenso wirtschaftlich oder ebenso gut und wirtschaftlicher erfüllen, ist der Gemeinde die wirtschaftliche Betätigung - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Abs. 1 - gestattet.  ...

siehe hier Seite 59
« Letzte Änderung: 07. Juni 2013, 22:30:34 von PLUS »

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Stadtwerke- Energieversorger- und Unternehmensschutz statt Verbraucherschutz
« Antwort #2 am: 11. November 2013, 13:40:04 »
Auch im Energieverbraucherforum ist die verspätete Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung von hinreichenden Jahresabschlüssen und Unternehmensdaten immer wieder ein Thema. Von Stadtwerke oder Bürgergenossenschaften bis zu den aktuell exclusiv unter Beobachtung stehenden Versorgern, sind da bei allen Kategorien Defizit gegeben.

Die Politik toleriert das mehr oder weniger.  Die Ordnungsgelder sind ein Witz und die Herabsetzung der Gipfel! >:(

Senkung der Mindestordnungsgelder im Bundesgesetzblatt verkündet

Durch die gesetzlichen Änderungen wird das Ordnungsgeld für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht fristgemäß offen gelegt haben, der Offenlegungspflicht nach Ablauf der sechswöchigen Androhungsfrist und vor der Festsetzung des Ordnungsgeldes nachkommen, herabgesetzt.


Laut WPK Magazin (Wirtschaftsprüferkammer) September 2013 Seite 45 wird mit Mindereinnahmen von ca. 20 Mio.€ jährlich gerechnet. Die Mindereinnahmen sind nicht das Problem, das ist eine Änderung und eine Politik wider der Transparenz. Datenschutz dort wo er schädlich ist. Da bewegt sich die Politik mit Lobbyeinfluss in die falsche Richtung.

NSA und und und ... Wo bleibt da der Widerstand?

 

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