Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???  (Gelesen 49639 mal)

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Offline Didakt

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #30 am: 07. Februar 2014, 13:05:29 »
@ bolli und khh

mit den vorstehenden Ausführungen in der Antwort # 24 gehe auch ich weitestgehend konform.

Die aus dem „FinanzTip“ zitierte und hier ins Spiel gebrachte Aussage in Sachen Sonderkündigungsrecht betrachte ich als völlig irrelevant.

Und auch die vorstehende Einlassung von @ Energietourist ist fraglos völlig „pille palle“! ;)

Es wird sich sicher noch zeigen, ob die von mir weiter oben eingebrachte Aussage der VBZ NRW, nach der Verbraucher nach § 41 (3) EnWG „ - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird“, einmal Wirkung erzielt.
Und nochmals: Mir hat man mal in grauer Vorzeit beigebracht, dass Bundesrecht jedes darunterliegende Recht bricht, z.B. auch nicht konforme AGB!
Und nun bin ich vorerst auch dafür, diese Diskussion zu beenden.


Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #31 am: 07. Februar 2014, 13:12:05 »
Ich bezweifel weiterhin, dass § 314 Abs. 3 BGB hier anzuwenden ist.  :)
Ja klar, das kann man sich aussuchen, weil  § 305, 307, 315 BGB ja auch nicht anzuwenden sind?!

Langsam muss man wohl Verbraucher vor diesem Forum warnen.

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #32 am: 07. Februar 2014, 13:49:03 »
Langsam muss man wohl Verbraucher vor diesem Forum warnen.

Stimmt, bei manchen Beiträgen ist das vielleicht angebracht.  :)
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Offline Energietourist

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #33 am: 07. Februar 2014, 13:58:24 »
@khh sie rudern ja weit zurück, aber so kommen wir uns schon näher. Ihre letzte Interprtation fasse ich so auf, dass also der Verbraucher, wenn die Preiserhöhung z.B. am 1.6.2014 wirksam werden soll,
noch am 31.5.2014 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Richtig?
Diese Sichtweise halte ich für falsch! Sagt einem doch auch der gesunde Menschenverstand.

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #34 am: 07. Februar 2014, 14:58:55 »
@khh sie rudern ja weit zurück, aber so kommen wir uns schon näher. Ihre letzte Interprtation fasse ich so auf, dass also der Verbraucher, wenn die Preiserhöhung z.B. am 1.6.2014 wirksam werden soll,
noch am 31.5.2014 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Richtig?
Diese Sichtweise halte ich für falsch! Sagt einem doch auch der gesunde Menschenverstand.

@Energietourist,

ich rudere nicht im Geringsten zurück, lesen Sie meine Beiträge! Und Sie dürfen meine begründete (bspw. mit der VZ NRW identische) Sichtweise selbstverständlich gerne für falsch halten, nur auf den "gesunden Menschenverstand" sollte man sich dabei besser nicht verlassen!  ;)

Gruß, khh 
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Offline Energietourist

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #35 am: 07. Februar 2014, 15:16:12 »
@khh
wie würde ihre Ansicht denn in der Praxis aussehen, etwa so?
Ich teile am 31.5.14 dem EVU mit, dass ich ab morgen (1.6.14) kein Kunde mehr bin.
Das EVU würde mich sofort am nächsten Tag abmelden und ich in die Grundversorgung fallen.
Stellen sie sich mal vor, dass würden alle Kunden eines EVU so machen, das EVU wäre sofort pleite.
Es hätte Energie gekauft und keine Kunden mehr, die diese Energie bezahlen.

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #36 am: 07. Februar 2014, 15:27:13 »
@Energietourist,

bei einer Kündigungsmöglichkeit "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" (siehe EnWG) wäre das ggf. so. Abgesehen davon würde eine Frist von 1 oder 2 Monaten das betroffene EVU auch nicht retten.

Gruß, khh
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Offline Energietourist

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #37 am: 07. Februar 2014, 15:30:24 »
@khh
okay belassen wir es dabei, man muss ja nicht immer einer Meinung sein.
Schönes Wochenende!

Offline bolli

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #38 am: 07. Februar 2014, 15:41:52 »
@bolli,auch schon beim Verdrehen. Wo habe ich von einer 2-Wochenfrist geschrieben? Können Sie lesen? Ein Zitat(!), eine dort gemachte Durchschnittserfahrung, keine Frist!
So wie Sie den Text verlinkt haben muss jeder unbedarfte Leser zu der Meinung gelangen, er habe nur 2 Wochen Zeit, da ändert auch die Wortwahl "in der Regel" nichts dran. Das ist doch etwas pauschal.

Genau diese Angemessenheit hat die Schlichtungsstelle in dem hier schon verlinkten Fall festgestellt. Von einem Recht auf  unbefristete Sonderkündigung steht nirgends etwas.
Das es das nicht gibt aber auch nicht ! Die Schlichtungsstelle hatte einen konkreten Fall zu entscheiden und hat dieses für den konkreten Fall einer 5 Wochenfrist bis zur Kündigung getan (also schon mal eine Abweichung von Ihrer "Regel"). Ihre Meinung zu der von ihr ja durchaus erkannten "unbefristeten Kündigungsmöglichkeit gem. § 41 Abs. 3 EnWG hat sie uns nicht mitgeteilt. Von daher kann man weder davon sprechen, dass der Begriff "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen" wörtlich gilt noch dass dort eine nicht explizit genannte Frist hinein zu interpretieren ist.

Zum X. Mal,  es steht aber im Gesetz: "fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Frist". Dazu gibt es dann verbindliche Verträge mit konkreten eingeschlossenen AGBs die Fristen enthalten. Es ist lediglich im Falle des Falles zu klären ob die vertraglich vereinbarte Frist angemessen ist.
Erstens: Haben Sie schon mal was vom Rechtsgrundsatz "lex specialis derogat legi generali" gehört ? Gut, dann müssen wir uns möglicherweise über den Begriff "innerhalb einer angemessenen Frist" gar nicht unterhalten, da er im EnWG als Spezialgesetz gar nicht enthalten ist.

Zweitens: Auch wenn Ihre bisherigen Versorger möglicherweise ALLE "verbindliche Verträge mit konkreten eingeschlossenen AGBs die (Sonderkündigungs-)Fristen enthalten" (der Klammerbegriff stammt von mir) verwendet haben, sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass das nicht bei allen Versorgern der Fall ist. Im konkret betroffenen Fall enthalten die AGB von Prioenergie (die auf den Extraenergie-AGB basieren) eben genau eine solche Sonderkündigungsfrist bei Preiserhöhungen nicht. Sie sprechen lediglich davon, dass der Verbraucher bei einer Preiserhöhung über sein Sonderkündigungsrecht informiert wird (ob dabei dann eine Frist genannt wird, steht dort auch noch nicht mal). Insofern dürfte es sich wohl kaum um eine vertraglich vereinbarte Regelung (Frist) handeln, mal ganz abgesehen von der Problematik, inwiefern bestimmte AGB-Regelungen überhaupt rechtswirksam sind, weil sie möglicherweise gegen §§ 305, 307 BGB verstoßen. Haben wir doch alles schon gehabt.

Nochmals: Wenn in den AGB eine Frist zur Sonderkündigung enthalten ist, sollte man sie möglichst einhalten. Wenn man dieses nicht kann oder sie nicht genannt ist, gibt es keine feste Frist, an der man sich endgültig orientieren kann und man geht ein erhöhtes Risiko ein, je mehr Zeit man verstreichen lässt. Bis hin zu dem Punkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt, dort dürfte wohl der Endpunkt einer möglichen Sonderkündigung liegen. Inwieweit diese dann Gültigkeit entfaltet, kann ggf. nur gerichtlich geklärt werden, weshalb man diesen Fall möglichst vermeiden sollte, aber letztlich sind die konkreten Einzelfälle unter Betrachtung aller Details zu beurteilen, die wir hier gar nicht alle kennen können.



Offline Cremer

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #39 am: 07. Februar 2014, 15:58:07 »
@sylle,
Ich hatte Mitte letztenjahres auch eine solche Mail von Extraenergie uber mehrere Seiten erhalten. Da wurde ich schon hellhörig.  Und sieheda irgendwo auf den folgenden Seiten gab esden Hineis, "müssen wir den Preis von xy auf xy Euro/kwh anheben.
So etwas kann man leicht überlesen.
MFG
Gerd Cremer
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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #40 am: 07. Februar 2014, 16:13:10 »
So wie Sie den Text verlinkt haben muss jeder unbedarfte Leser zu der Meinung gelangen, er habe nur 2 Wochen Zeit, da ändert auch die Wortwahl "in der Regel" nichts dran. Das ist doch etwas pauschal.
@bolli, stellen Sie Ihre Opponentenrolle zurück und lesen Sie nochmal nach. Wie habe ich denn den Text so unverständlich verlinkt? Sorry, das muss dann aber schon ein ausnahmslos "unbedarfter Leser" sein, der das nicht versteht.
Erstens: Haben Sie schon mal was vom Rechtsgrundsatz "lex specialis derogat legi generali" gehört ? Gut, dann müssen wir uns möglicherweise über den Begriff "innerhalb einer angemessenen Frist" gar nicht unterhalten, da er im EnWG als Spezialgesetz gar nicht enthalten ist.
Immer wieder von vorn. Gegenfrage, wissen Sie was ein Holzweg ist? Im "Spezialgesetz" steht auch nichts über die Inhaltskontrolle oder die Billigkeit, trotzdem sind die § 307 und  § 315 BGB für Energieverträge relevant.  @bolli, kennen Sie den Spruch "Umgekehrt wird ein Schuh daraus"?
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 16:20:08 von PLUS »

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #41 am: 07. Februar 2014, 16:51:28 »
@khh wie würde ihre Ansicht denn in der Praxis aussehen, etwa so?
Ich teile am 31.5.14 dem EVU mit, dass ich ab morgen (1.6.14) kein Kunde mehr bin.
Das EVU würde mich sofort am nächsten Tag abmelden und ich in die Grundversorgung fallen.
Stellen sie sich mal vor, dass würden alle Kunden eines EVU so machen, das EVU wäre sofort pleite.
Es hätte Energie gekauft und keine Kunden mehr, die diese Energie bezahlen.
@Energietourist, bei einer Kündigungsmöglichkeit "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" (siehe EnWG) wäre das ggf. so. Abgesehen davon würde eine Frist von 1 oder 2 Monaten das betroffene EVU auch nicht retten.
@khh okay belassen wir es dabei, man muss ja nicht immer einer Meinung sein. Schönes Wochenende!
Unglaublich! Sorry, @Energietourist, nein, das darf man im Interesse der hier lesenden Verbraucher so nicht stehen lassen.

Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bedeutet, Sie können sofort kündigen. Vertragliche Laufzeiten und Fristen sind egalisiert. Sie können den Vertrag als Berechtigter aber nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem Sie vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt haben. In der Regel ist der Zeitraum der Kündigungsmöglichkeit vertraglich schon vereinbart, zum Beispiel in den AGB.

Ein schönes Wochenende, hoffentlich ohne fristlos unbefristete Sonderkündigung.;)

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #42 am: 07. Februar 2014, 17:07:56 »
... Im "Spezialgesetz" steht auch nichts über die Inhaltskontrolle oder die Billigkeit, trotzdem sind die § 307 und  § 315 BGB für Energieverträge relevant. ...

Genau, und weil in dem "Spezialgesetz" EnWG zu Inhaltskontrolle oder Billigkeit nichts steht, deshalb ist diesbzgl. das BGB relevant.  ::)
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Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #43 am: 07. Februar 2014, 17:13:13 »
... das darf man im Interesse der hier lesenden Verbraucher so nicht stehen lassen.

Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bedeutet, Sie können sofort kündigen. Vertragliche Laufzeiten und Fristen sind egalisiert. Sie können den Vertrag als Berechtigter aber nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem Sie vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt haben. In der Regel ist der Zeitraum der Kündigungsmöglichkeit vertraglich schon vereinbart, zum Beispiel in den AGB. ...

Und schon wieder diese NICHT belegte Behauptung - und "in der Regel" ist das in AGBs
NICHT so vereinbart !  ::)
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Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #44 am: 07. Februar 2014, 18:01:38 »
... Im "Spezialgesetz" steht auch nichts über die Inhaltskontrolle oder die Billigkeit, trotzdem sind die § 307 und  § 315 BGB für Energieverträge relevant. ...

Genau, und weil in dem "Spezialgesetz" EnWG zu Inhaltskontrolle oder Billigkeit nichts steht, deshalb ist diesbzgl. das BGB relevant.  ::)
Wieder unglaublich! Genau, gerade weil im "Spezialgesetz" zur Inhaltskontrolle, zur Billigkeit und zur Frist der Sonderkündigung nichts steht, ist das BGB relevant.

Im EnWG steht "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist", das regelt lediglich, dass ohne Einhaltung einer bisher bestehenden Frist gekündigt werden kann. Auf Deutsch= fristlos.
Bis wann die Kündigung erfolgen muss ist nicht geregelt, da gilt das BGB.
Und schon wieder diese NICHT belegte Behauptung - und "in der Regel" ist das in AGBs
NICHT so vereinbart !  ::)
Wieviel Beispiele brauchen Sie (noch)?
PS:
ZB. auch die erst kürzlich hier verlinkte AGB der Lechwerke haben eine AGB-Regelung:

Zitat
LEW wird dem Kunden die Anpassungen nach Ziffer 10.1 mindestens drei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht.
Lechwerke (RWE)
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 18:13:33 von PLUS »

 

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